Beschlussvorlage - 0188/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

HEB GmbH:

 

I.          Der Rat der Stadt Hagen beschließt, der Bestellung von Herrn Frank Hengstenberg zum Mitglied des Aufsichtsrates der HEB GmbH zuzustimmen.

 

II.          Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 Absatz 2 GmbH-Gesetz in Verbindung mit § 13 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages der HEB GmbH zu fassen.

 

III.         Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, zukünftig bei Bestellung bzw. Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Mitgesellschafterinnen Mark-E AG und Entsorgung Dortmund GmbH jeweils die erforderlichen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 Absatz 2 GmbH-Gesetz in Verbindung mit § 13 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages der HEB GmbH fassen zu dürfen.

 

 

HUI GmbH:

 

I.          Der Rat der Stadt Hagen als Vertretung der alleinigen Gesellschafterin beschließt, dass die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V. mbH) als Gesellschafterin der HUI GmbH - Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft mbH als Mitglied des Aufsichtsrates Herrn Frank Hengstenberg bestellt.

 

II.          Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der G.I.V. mbH zu beschließen, die oben genannte Person als Mitglied des Aufsichtsrates zu bestellen und im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der HUI GmbH diesem Vorschlag zuzustimmen.

 

III.         Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, zukünftig im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der G.I.V. mbH zu beschließen, Aufsichtsratsmitglieder der Mitgesellschafterinnen Mark-E AG und Entsorgung Dortmund GmbH bestellen bzw. abberufen zu dürfen und im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der HUI GmbH diesem Vorschlag zustimmen zu dürfen.

 

 

 

Die Beschlüsse zu jeweils I. und II. sind bis zum 15.04.2010 umzusetzen.

Der Beschlüsse zu jeweils III. werden in der Zukunft umgesetzt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Kurzfassung entfällt.

 

 

Begründung

 

1. Zu den jeweiligen Beschlussvorschlägen I. und II.:

 

Gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der HEB GmbH bzw. der HUI GmbH werden die Mitglieder des Aufsichtsrates von der Gesellschafterversammlung in entsprechender Anwendung der §§ 101 und 103 AktG bestellt und abberufen.

 

Die Bestellung erfolgt auf Vorschlag der Gesellschafter. Dabei schlägt die Gesellschafterin Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) 2 Mitglieder vor.

 

Laut Mitteilung der Geschäftsführung der HEB GmbH bzw. der HUI GmbH hat das Mitglied des Aufsichtsrates der HEB und HUI GmbH, Herr Peter Herbert Niermann, aufgrund seines Ausscheidens aus dem Unternehmen EDG sein Aufsichtsratsmandat für die HEB und die HUI GmbH niedergelegt. Als Nachfolger schlägt die EDG Herrn Geschäftsführer Frank Hengstenberg vor.

 

 

Da die Stadt Hagen nicht unmittelbar an der HUI GmbH beteiligt ist, im Gegensatz zur direkten Beteiligung an der HEB GmbH, erfolgt hier die Besetzung über die Willensbildung in der G.I.V. mbH, die wiederum vom Rat der Stadt Hagen gesteuert werden kann.

 

Regelmäßig werden Gesellschafterbeschlüsse in einer Gesellschafterversammlung gefasst, zu der ein Ratsmitglied als bevollmächtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen vom Rat bestellt wird. Aus Gründen der Verfahrenseffizienz wird dem Rat der Stadt Hagen entsprechend der Bitte der Geschäftsführung gemäß § 48 Absatz 2 GmbH-Gesetz in Verbindung mit § 13 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages der HEB GmbH ein schriftlicher Gesellschafterbeschluss, d. h. ohne Gesellschafterversammlung, vorgeschlagen.

 

Dieses gilt sinngemäß auch für den schriftlichen Gesellschafterbeschluss der G.I.V. mbH und die Bevollmächtigung des Geschäftsführers der G.I.V. mbH dem Beschluss für die HUI GmbH im schriftlichen Umlaufverfahren zuzustimmen.

 

 

2. Zu den jeweiligen Beschlussvorschlägen III.:

 

Mit diesen beiden Beschlüssen soll das derzeitige Verfahren vereinfacht werden. Beim Wechsel von Aufsichtsratsmitgliedern, die auf Vorschlag der beiden Mitgesellschafterinnen Mark-E AG und Entsorgung Dortmund GmbH bestellt werden, soll der Oberbürgermeister zukünftig ermächtigt werden, ohne vorhergehenden Ratsbeschluss, einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss fassen zu dürfen.

 

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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11.03.2010 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

HEB GmbH:

 

I.          Der Rat der Stadt Hagen beschließt, der Bestellung von Herrn Frank Hengstenberg zum Mitglied des Aufsichtsrates der HEB GmbH zuzustimmen.

 

II.          Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 Absatz 2 GmbH-Gesetz in Verbindung mit § 13 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages der HEB GmbH zu fassen.

 

III.         entfällt

 

 

HUI GmbH:

 

I.          Der Rat der Stadt Hagen als Vertretung der alleinigen Gesellschafterin beschließt, dass die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V. mbH) als Gesellschafterin der HUI GmbH - Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft mbH als Mitglied des Aufsichtsrates Herrn Frank Hengstenberg bestellt.

 

II.          Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der G.I.V. mbH zu beschließen, die oben genannte Person als Mitglied des Aufsichtsrates zu bestellen und im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der HUI GmbH diesem Vorschlag zuzustimmen.

 

III.         entfällt

 

Die Beschlüsse zu jeweils I. und II. sind bis zum 15.04.2010 umzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 16

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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25.03.2010 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

HEB GmbH:

 

I.          Der Rat der Stadt Hagen beschließt, der Bestellung von Herrn Frank Hengstenberg zum Mitglied des Aufsichtsrates der HEB GmbH zuzustimmen.

 

II.          Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 Absatz 2 GmbH-Gesetz in Verbindung mit § 13 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages der HEB GmbH zu fassen.

 

III.        ENTFÄLLT

 

 

HUI GmbH:

 

I.          Der Rat der Stadt Hagen als Vertretung der alleinigen Gesellschafterin beschließt, dass die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V. mbH) als Gesellschafterin der HUI GmbH - Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft mbH als Mitglied des Aufsichtsrates Herrn Frank Hengstenberg bestellt.

 

II.          Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der G.I.V. mbH zu beschließen, die oben genannte Person als Mitglied des Aufsichtsrates zu bestellen und im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der HUI GmbH diesem Vorschlag zuzustimmen.

 

III.        ENTFÄLLT

 

Die Beschlüsse zu jeweils I. und II. sind bis zum 15.04.2010 umzusetzen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen