Beschlussvorlage - 0090/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Offene Ganztagsschule5. Nachtragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen – Vorverlegung des Kündigungstermins ab dem Schuljahr 2010/2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt; FB55 - Jugend und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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16.02.2010
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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10.03.2010
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.03.2010
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Beschlussvorschlag
Die 5. Nachtragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen
der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Hagen wird beschlossen,
wie sie als Anlage Gegenstand dieser Beschlussvorlage ist.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Veröffentlichung der 5. Nachtragssatzung zu einem geeigneten
Zeitpunkt mit Wirkung ab dem Schuljahr 2010/2011 vorzunehmen.
Sachverhalt
Begründung
Der
Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 15.07.2004 die Satzung über die
Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im
Primarbereich der Stadt Hagen beschlossen. In dieser Satzung werden das
Benutzerverhältnis und die Erhebung des Elternbeitrages formal-rechtlich
konkretisiert.
Mit
der 5. Nachtragssatzung über die
Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) soll
der Termin für die Abmeldung eines Kindes von der OGS vom 2. Schulhalbjahr (bis
zum 30.04. eines Jahres) in das 1. Schulhalbjahr (bis zum 31.12. eines Jahres)
vorgezogen werden. Grund dafür ist der gestiegene Bedarf an OGS-Plätzen, so
dass Anträge nicht immer positiv beschieden werden können.
Im
Rahmen des Lernanfängeranmeldeverfahrens, das bereits im November des Vorjahres
stattfindet, äußern Eltern ihr Interesse an einem OGS-Platz. Das Vorverlegen
des Kündigungstermins ermöglicht den Erziehungsberechtigten künftig eine
größere Planungssicherheit. Interessenten erhalten bereits Ende Januar bzw. im
Februar des Folgejahres gleichzeitig mit
der Zusage der Aufnahme an einer bestimmten Schule auch die Zu- oder Absage für
den beantragten OGS-Platz. Bisher wurden
die Interessenten erst im Mai bzw. Juni darüber informiert, ob ihr Antrag auf
Besuch der OGS genehmigt bzw. abgelehnt wurde. Sofern kein Platz zur Verfügung
gestellt werden kann, verbleibt den Erziehungsberechtigen künftig mehr Zeit,
sich um ein anderweitiges Betreuungsangebot zu kümmern.
Der
neue Kündigungstermin soll im Schuljahr 2010/2011 wirksam werden.
Die
vorgeschlagene Neufassung des § 3 Abs. 1 der Satzung ist aus Anlage 1
ersichtlich.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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x |
Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,3 kB
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