Beschlussvorlage - 0090/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die 5. Nachtragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Hagen wird beschlossen, wie sie als Anlage Gegenstand dieser Beschlussvorlage ist.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Veröffentlichung der 5. Nachtragssatzung zu einem geeigneten Zeitpunkt mit Wirkung ab dem Schuljahr 2010/2011 vorzunehmen.

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Sachverhalt

Begründung

 
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 15.07.2004 die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Hagen beschlossen. In dieser Satzung werden das Benutzerverhältnis und die Erhebung des Elternbeitrages formal-rechtlich konkretisiert.

 

Mit der 5. Nachtragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) soll der Termin für die Abmeldung eines Kindes von der OGS vom 2. Schulhalbjahr (bis zum 30.04. eines Jahres) in das 1. Schulhalbjahr (bis zum 31.12. eines Jahres) vorgezogen werden. Grund dafür ist der gestiegene Bedarf an OGS-Plätzen, so dass Anträge nicht immer positiv beschieden werden können.

 

Im Rahmen des Lernanfängeranmeldeverfahrens, das bereits im November des Vorjahres stattfindet, äußern Eltern ihr Interesse an einem OGS-Platz. Das Vorverlegen des Kündigungstermins ermöglicht den Erziehungsberechtigten künftig eine größere Planungssicherheit. Interessenten erhalten bereits Ende Januar bzw. im Februar des Folgejahres gleichzeitig mit der Zusage der Aufnahme an einer bestimmten Schule auch die Zu- oder Absage für den beantragten OGS-Platz. Bisher wurden die Interessenten erst im Mai bzw. Juni darüber informiert, ob ihr Antrag auf Besuch der OGS genehmigt bzw. abgelehnt wurde. Sofern kein Platz zur Verfügung gestellt werden kann, verbleibt den Erziehungsberechtigen künftig mehr Zeit, sich um ein anderweitiges Betreuungsangebot zu kümmern.

 

Der neue Kündigungstermin soll im Schuljahr 2010/2011 wirksam werden.

 

 

Die vorgeschlagene Neufassung des § 3 Abs. 1 der Satzung ist aus Anlage 1 ersichtlich.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

x

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

16.02.2010 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

10.03.2010 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

25.03.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen