Beschlussvorlage - 0060/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten an Sonntagen für den Stadtteil Hagen Hohenlimburg - Elsey und Reh - im Jahr 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Andrea Möbus
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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03.03.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.03.2010
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Hagen über die Regelung besonderer Öffnungszeiten für den Stadtteil Hagen Hohenlimburg - Elsey und Reh - für das Jahr 2010, die als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage ist.
Die Vorlage wird zum 23.04.2010 realisiert.
Sachverhalt
Kurzfassung
Im Stadtteil Hagen
Hohenlimburg - Elsey und Reh - sollen am 25.04., 20.06., 19.09. und
05.12.2010 verkaufsoffene Sonntage
stattfinden.
Begründung
Die Werbegemeinschaft Gewerbepark Hohenlimburg e. V.
hat beantragt, die Geschäfte im Stadtteil Hagen Hohenlimburg - Elsey und Reh -
am 25.04., 20.06. , 26.09. und 05.12.2010 jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr bis
18.00 Uhr geöffnet zu halten.
Darüber hinaus hat die Ladengemeinschaft Elsey Einkaufszentrum e. V.
beantragt, die Geschäfte im Stadtteil Hagen Hohenlimburg - Elsey und Reh - am
20.06. und 19.09.2010 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet zu
halten.
Für den Stadtteil Hagen Hohenlimburg - Elsey und Reh
- sind nach dem Ladenöffnungsgesetz insgesamt vier verkaufsoffene Sonntage
möglich, so dass aus Gleichheitsgrundsätzen ein Termin bei der
Werbegemeinschaft Gewerbepark Hohenlimburg e. V. zu Gunsten der
Ladengemeinschaft Elsey Einkaufszentrum e. V. gestrichen werden muss.
Der
Bereich des Stadtteils Hohenlimburg - Elsey und Reh umfasst folgende Straßen:
Möllerstraße, Dorfplatz, Wiedenhofstraße,
Wiesenstraße, Lindenbergstraße, Stettiner Straße, Sudetenstraße, Elseyer
Straße, Verbandstraße, Am Somborn, Gotenweg, Spannstiftstraße, Florianstraße,
Im Eichenhof und Iserlohner Straße
Gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der
Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 16. November 2006 dürfen Verkaufsstellen an jährlich
höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.
In den mittelständischen Betrieben wird die
Verlängerung der Öffnungszeiten durch die Inhaber und Familienangehörigen
aufgefangen. Soweit Mitarbeiter beschäftigt werden, erfolgt die Teilnahme auf
freiwilliger Basis. Bei Betrieben, in denen die Mitbestimmungsregelungen gelten, müssen Vereinbarungen mit den
Betriebsräten über Ausgleichsmaßnahmen erfolgen.
Grundsätzlich ist das Schutzbedürfnis der
Angestellten im Einzelhandel auf eine
ungestörte Wochenendruhe abzuwägen mit dem dringenden Bedürfnis zur Versorgung
der Besucher. Danach ist festzustellen, dass nach Abwägung aller Kriterien der
Attraktivitätssteigerung des Stadtteils Hagen - Hohenlimburg - Elsey und Reh
Vorrang vor dem Schutzbedürfnis einer geringen Zahl von Beschäftigten im
Einzelhandel einzuräumen ist.
Es wird daher gebeten, die als Anlage beigefügte
Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.
Anlage
Ordnungsbehördliche Verordnung der
Stadt Hagen über die Regelung besonderer Öffnungszeiten an Sonntagen für den Stadtteil Hagen Hohenlimburg - Elsey und Reh - für das Jahr
2010
Aufgrund des § 6 Abs. 1 des Gesetzes
zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV NRW S. 516
/& SGV NRW 7113) in Verbindung mit §
1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits-
und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) vom 25.01.2000 (SGV. NW S. 281/
SGV NRW 2000), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30.11.2004 (GV. NRW S.
747) und der §§ 1, 27 und 30 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der
Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV NRW S. 528), zuletzt geändert durch Artikel 73
des Gesetzes vom 05.04.2005 (GV NRW S. 274) wird von der Stadt Hagen als
örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom
.............. folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:
§ 1
(1)
Verkaufstellen
im Stadtteil Hagen Hohenlimburg - Elsey
und Reh - dürfen am Sonntag, 25.04.2010 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
geöffnet sein.
(2)
Verkaufstellen
im Stadtteil Hagen Hohenlimburg - Elsey
und Reh - dürfen am Sonntag, 20.06.2010 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
geöffnet sein.
(3)
Verkaufstellen
im Stadtteil Hohenlimburg - Elsey und Reh - dürfen am Sonntag, 19.09.2010 in
der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
(4)
Verkaufstellen
im Stadtteil Hohenlimburg - Elsey und Reh - dürfen am Sonntag, 05.12.2010 in
der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§ 2
Der Bereich des Stadtteils Hagen -
Hohenlimburg - Elsey und Reh umfasst folgendes Gebiet:
Möllerstraße, Dorfplatz, Wiedenhofstraße, Wiesenstraße,
Lindenbergstraße, Stettiner Straße, Sudetenstraße, Elseyer Straße,
Verbandstraße, Am Somborn, Gotenweg, Spannstiftstraße, Florianstraße, Im
Eichenhof und Iserlohner Straße
§ 4
(1)
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen der §§
1 und 2 Verkaufsstellen außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten offen
hält.
(2)
Die
Ordnungswidrigkeit kann nach § 24 des Gesetzes über den Ladenschluss mit einer
Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.
§ 5
Diese Verordnung tritt eine Woche
nach ihrer Verkündung in Kraft.
