Beschlussvorlage - 0248/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilnahme von VertreterInnen des Schulträgers an SchülerInnenprüfungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
23.03.2010
|
Beschlussvorschlag
Der Schulausschuss beschließt, dass nachfolgende Mitglieder als VertreterInnen des Schulträgers an den SchülerInnenprüfungen der nachfolgend aufgeführten Schulen teilnehmen:
I. Gymnasien
Christian-Rohlfs-Gymnasium
Fichte-Gymnasium
Ricarda-Huch-Gymnasium
Theodor-Heuss-Gymnasium
Gymnasium Hohenlimburg
II. Gesamtschulen
Fritz-Steinhoff-Gesamtschule
Gesamtschule Haspe
Gesamtschule Eilpe
III. Berufskollegs
Cuno Berufskolleg I
-Berufsfachschule-
Cuno Berufskolleg I
-Fachschule für Technik-
Cuno Berufskolleg I
-Fachschule für Technik-
(Teilzeit)
Cuno Berufskolleg I
-Höhere Berufsfachschule-
Cuno Berufskolleg I
-Fachoberschule (Teilzeit)
Cuno Berufskolleg II
-1jährige Fachoberschule für Technik
(Vollzeit)
Cuno Berufskolleg II
-Fachschule für Technik,
Fachrichtung Vermessungstechnik
Cuno Berufskolleg II
-Höhere Berufsfachschule-
Cuno Berufskolleg II
-Höhere Berufsfachschule mit
gymnasialer Oberstufe
(Technisches Gymnasium)
Cuno Berufskolleg II
-Technische Assistenten/Assistentinnen
für Fachhochschulzugangsberechtigte-
Cuno Berufskolleg II
-Technische Assistenten/Assistentinnen
für Hochschulzugangsberechtigte-
Berufskolleg Kaufmannsschule I
-Fachschule für Wirtschaft-
Berufskolleg Kaufmannsschule II
-2jährige Berufsfachschule
(Höhere Handelsschule)-
Berufskolleg Kaufmannsschule II
-Berufliches Gymnasium für
Wirtschaft und Verwaltung-
(Wirtschaftsgymnasium)
Berufskolleg Kaufmannsschule II
-1jährige Berufsfachschule
Für Wirtschaft und Verwaltung
(Höhere Handelsschule für
Abiturienten)-
Berufskolleg Kaufmannsschule II
-Fachoberschule für Wirtschaft
und Verwaltung (Klasse 12)-
Käthe-Kollwitz-Berufskolleg
-Fachoberschule für Sozial- und
Gesundheitswesen-
Käthe-Kollwitz-Berufskolleg
-Fachoberschule für Ernährung
und Hauswirtschaft-
Käthe-Kollwitz-Berufskolleg
-Fachschule für Sozialpädagogik-
Käthe-Kollwitz-Berufskolleg
-Fachschule für Ernährung
und Hauswirtschaft-
Käthe-Kollwitz-Berufskolleg
-Fachschule für ErzieherIn
und allgemeine Hochschulreife
IV.
Weiterbildungskolleg
Rahel-Varnhagen-Kolleg
Sachverhalt
Begründung
Gemäß § 2 Abs. 4 Ziffer 4b
der Zuständigkeitsordnung vom 13. April 2000 in der Fassung des 8. Nachtrages
vom 22. März 2007 entscheidet der Schulausschuss über die Auswahl und
Beauftragung von Vertretern des Schulträgers für SchülerInnenprüfungen.
Entsprechend der
Fraktionsstärke/Stärke der Ratsgruppe nach der Kommunalwahl vom 30.08.2009
teilt sich die Zahl von insgesamt 30
VertreterInnen wie folgt auf:
CDU 11
SPD ..9
Bündnis 90 / Die Grünen 4
Hagen Aktiv 3
FDP 2
Die Linke ..1
Nach einem Beschluss des
Rates vom 23.02.1967 ist der für die Schulen zuständige Dezernent berechtigt,
jedes Schulausschussmitglied mit dessen Einverständnis zu vertreten. Bei
Verhinderung des Vertreters / der Vertreterin wurde von der Schulverwaltung
bislang ein anderer Beauftragter bzw. eine Beauftragte um Vertretung gebeten.
Dabei wurde zunächst die Fraktion berücksichtigt, der der verhinderte Vertreter
/ die verhinderte Vertreterin angehörte. Erst wenn aus dieser Fraktion ein
Angehöriger / eine Angehörige nicht benannt werden konnte, kamen die Vertreter
der übrigen Fraktionen in Frage.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
|
X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
Rechtscharakter |
|
|
|
|
|
Auftragsangelegenheit |
|
Fiskalische
Bindung |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
|
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
|
|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
|
|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
Ohne
Bindung |
|
|
Vertragliche
Bindung |
|
|
|
1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
|||||||||||
|
a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
|||||||||||
|
b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
|||||||||||
|
2) Investive Maßnahmen |
|
|||||||||||
|
Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
||||||||||||
|
Veranschlagung im investiven Teil des |
|
|||||||||||
|
Teilfinanzplans |
|
,
Teilfinanzstelle |
|
|
||||||||
|
|
||||||||||||
|
|
Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
|
|
|||||
|
Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
0,00 € |
||||||
|
3) Konsumtive Maßnahmen |
|
||||||||||||||
|
Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
|||||||||||||||
|
Ergebnisplan |
|
Produktgrp. |
|
Aufwandsart |
|
Produkt: |
|
||||||||
|
4) Folgekosten |
|
||||||||||||||
|
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
||||||||||||||
|
(nur bei
investiven Maßnahmen) |
|
||||||||||||||
|
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
Stellen-/Personalbedarf: |
|
||||||||||||||
|
|
Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
|||||||||
|
|
Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
|||||||||
|
e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
||||||||||||||
|
Zwischensumme |
0,00€ |
||||||||||||||
|
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
||||||||||||||
|
5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
|||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||
