Beschlussvorlage - 0248/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Schulausschuss beschließt, dass nachfolgende Mitglieder als VertreterInnen des Schulträgers an den SchülerInnenprüfungen der nachfolgend aufgeführten Schulen teilnehmen:

 

I. Gymnasien

 

Christian-Rohlfs-Gymnasium

 

Fichte-Gymnasium

 

Ricarda-Huch-Gymnasium

 

Theodor-Heuss-Gymnasium

 

Gymnasium Hohenlimburg

 

 

II. Gesamtschulen

 

Fritz-Steinhoff-Gesamtschule

 

Gesamtschule Haspe

 

Gesamtschule Eilpe

 

 

III. Berufskollegs

 

Cuno Berufskolleg I

-Berufsfachschule-

 

Cuno Berufskolleg I

-Fachschule für Technik-

 

Cuno Berufskolleg I

-Fachschule für Technik-

(Teilzeit)

 

Cuno Berufskolleg I

-Höhere Berufsfachschule-

 

Cuno Berufskolleg I

-Fachoberschule (Teilzeit)

 

Cuno Berufskolleg II

-1jährige Fachoberschule für Technik

(Vollzeit)

 

Cuno Berufskolleg II

-Fachschule für Technik,

Fachrichtung Vermessungstechnik

 

Cuno Berufskolleg II

-Höhere Berufsfachschule-

 

Cuno Berufskolleg II

-Höhere Berufsfachschule mit

gymnasialer Oberstufe

(Technisches Gymnasium)

 

Cuno Berufskolleg II

-Technische Assistenten/Assistentinnen

für Fachhochschulzugangsberechtigte-

 

Cuno Berufskolleg II

-Technische Assistenten/Assistentinnen

für Hochschulzugangsberechtigte-

 

Berufskolleg Kaufmannsschule I

-Fachschule für Wirtschaft-

 

Berufskolleg Kaufmannsschule II

-2jährige Berufsfachschule

(Höhere Handelsschule)-

 

Berufskolleg Kaufmannsschule II

-Berufliches Gymnasium für

Wirtschaft und Verwaltung-

(Wirtschaftsgymnasium)

 

Berufskolleg Kaufmannsschule II

-1jährige Berufsfachschule

Für Wirtschaft und Verwaltung

(Höhere Handelsschule für

Abiturienten)-

 

Berufskolleg Kaufmannsschule II

-Fachoberschule für Wirtschaft

und Verwaltung (Klasse 12)-

 

 

Käthe-Kollwitz-Berufskolleg

-Fachoberschule für Sozial- und

Gesundheitswesen-

 

Käthe-Kollwitz-Berufskolleg

-Fachoberschule für Ernährung

und Hauswirtschaft-

 

Käthe-Kollwitz-Berufskolleg

-Fachschule für Sozialpädagogik-

 

Käthe-Kollwitz-Berufskolleg

-Fachschule für Ernährung

und Hauswirtschaft-

 

Käthe-Kollwitz-Berufskolleg

-Fachschule für ErzieherIn

und allgemeine Hochschulreife

 

 

IV. Weiterbildungskolleg

 

Rahel-Varnhagen-Kolleg

 

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Gemäß § 2 Abs. 4 Ziffer 4b der Zuständigkeitsordnung vom 13. April 2000 in der Fassung des 8. Nachtrages vom 22. März 2007 entscheidet der Schulausschuss über die Auswahl und Beauftragung von Vertretern des Schulträgers für SchülerInnenprüfungen.

 

Entsprechend der Fraktionsstärke/Stärke der Ratsgruppe nach der Kommunalwahl vom 30.08.2009 teilt sich die Zahl von insgesamt  30 VertreterInnen wie folgt auf:

 

CDU                                                  11

SPD                                                  ..9

Bündnis 90 / Die Grünen                   4

Hagen Aktiv                                        3

FDP                                                     2

Die Linke                                          ..1

 

 

Nach einem Beschluss des Rates vom 23.02.1967 ist der für die Schulen zuständige Dezernent berechtigt, jedes Schulausschussmitglied mit dessen Einverständnis zu vertreten. Bei Verhinderung des Vertreters / der Vertreterin wurde von der Schulverwaltung bislang ein anderer Beauftragter bzw. eine Beauftragte um Vertretung gebeten. Dabei wurde zunächst die Fraktion berücksichtigt, der der verhinderte Vertreter / die verhinderte Vertreterin angehörte. Erst wenn aus dieser Fraktion ein Angehöriger / eine Angehörige nicht benannt werden konnte, kamen die Vertreter der übrigen Fraktionen in Frage.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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23.03.2010 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen