Beschlussvorlage - 0209/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer Kindertageseinrichtung am Standort Dödterstraße 12
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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10.03.2010
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20.04.2010
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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16.03.2010
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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23.03.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
Im Innenstadtbereich besteht ein großer
Bedarf an zusätzlichen Kindergartenplätzen insbesondere für Kinder unter 3
Jahren. Zusätzlich erschwert wird die Versorgungssituation in der Innenstadt
durch die Aufgabe der evangelischen Kindertageseinrichtung in der Böhmerstraße
und die beabsichtigten Veränderungen bezüglich der katholischen Kindertageseinrichtung
Bergstraße. Durch die Errichtung einer Kindertageseinrichtung am Standort
Dödterstraße 12 können nicht nur die Plätze der beiden kirchlichen
Einrichtungen gesichert, sondern darüber hinaus auch dringend benötigte Plätze
für Kinder unter 3 Jahren geschaffen werden.
Begründung
Im Innenstadtbereich besteht ein großer
Bedarf an zusätzlichen Kindergartenplätzen insbesondere für Kinder unter 3
Jahren.
Der Sozialraum „Stadtmitte/
Oberhagen/ Remberg“ verfügt über 7 Kindertageseinrichtungen mit insgesamt
25,5 Gruppen. Zurzeit werden dort von 3 Kindertageseinrichtungen 42
Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren angeboten. Von der nach dem
Kinderförderungsgesetz zu erfüllenden Ausbauquote für die Betreuung von Kindern
unter 3 Jahren (Ratsbeschluss vom
Zusätzlich erschwert wird die
Versorgungssituation in der Innenstadt durch die Aufgabe der evangelischen
Kindertageseinrichtung in der Böhmerstraße und die beabsichtigten Veränderungen
bezüglich der katholischen Kindertageseinrichtung Bergstraße.
Ein Verzicht auf diese beiden
Einrichtungen ist vor dem Hintergrund der Gesamtsituation im Sozialraum
„Stadtmitte/ Oberhagen/ Remberg“ nicht vertretbar. Hier muss
dringend für Ersatz gesorgt werden.
Die Schwierigkeit besteht darin, einen
Standort zu finden, an dem entsprechende Freiflächen zur Verfügung stehen, um
Spielflächen im Freien anlegen zu können, welche gesetzlich vorgeschrieben
sind.
In Gesprächen zwischen dem Fachbereich
Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte, dem Fachbereich Jugend & Soziales und
Herrn Wabbel jun. (Architekt HAGENPEG) sind alle Beteiligten zu der Überzeugung
gelangt, dass sich das Objekt Dödterstraße 12 für diesen Zweck sehr gut eignen
würde. Das vorhandene Gebäude könnte umgebaut und durch einen Anbau vergrößert
werden. Freiflächen stehen in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Allerdings
handelt es sich bislang um öffentliche Grünflächen. Tatsache ist aber, dass der
vorhandene, neu angelegte Spielplatz kaum genutzt wird.
Es ist daran gedacht 7 – 8
Gruppen (4 Gruppen der evangelischen Stadtkirchengemeinde, 2 Gruppen der
katholischen Kirche und 1 bis 2 Gruppen der Stadt Hagen zur Schaffung von
Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren) in dem Gebäudekomplex
unterzubringen. Da das Landesjugendamt nur einen Träger pro
Kindertageseinrichtung akzeptiert, soll die evangelische Kirche Träger der
Einrichtung sein, welche auch Anträge
auf Fördermittel des Bundes stellen würde. Die Stadt will sich insofern
beteiligen, als sie den Eigenanteil der Kirche in Höhe von 12 % der Kosten für
die geplanten 1- 2 Gruppen trägt. Dies ist für die Stadt kostensparend, weil
der Eigenanteil bei kommunaler Trägerschaft bei 21 % liegen würde. Herr Wabbel
würde als Investor auftreten, d.h. er würde das Gebäude Dödterstraße 12 von der
Stadt erwerben, den Um- und Anbau durchführen und nach Fertigstellung für einen
Zeitraum von mindestens 20 Jahren an die evangelische Kirche als Fläche für
einen Kindergarten vermieten. Die Freiflächen sollen nicht verkauft, sondern
für 20 Jahre kostenlos gegen Durchführung der Pflege überlassen werden.
Das Gebäude Dödterstraße 12 ist noch
bis Ende 2012 an die Große Hagener Karnevalsgesellschaft – GHK vermietet.
Hier muss noch eine geeignete Lösung gefunden werden.
Die Realisierung der
Kindertageseinrichtung am Standort Dödterstraße 12 soll zum Kindergartenjahr
2011/2012 erfolgen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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X |
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
16.490,87€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
16.490,87€ |
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5) Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) Das Gebäude Dödterstraße 12 befindet sich im Umlaufvermögen. Der Wert des Grundstücks einschließlich der Gebäude ist
nach dem Verkehrsgutachten zum
Abhängig vom Verkaufspreis entsteht ein Ertrag bzw. ein
Aufwand. |
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