Beschlussvorlage - 0228/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundschule Astrid-Lindgren, Hauptstandort Eilpehier: Anwohnerbeschwerden über die außerschulische Schulhof-Nutzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Dietmar Bock
- Beteiligt:
- FB55 - Jugend und Soziales; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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23.03.2010
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Entscheidung
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21.04.2010
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Sachverhalt
Begründung
Die Anwohner der
Grundschule Astrid-Lindgren, Hauptstandort Eilpe, beschweren sich seit Jahren,
dass Jugendliche, die den Schulhof in den Abendstunden missbräuchlich nutzen,
Lärm verursachen und für andere störende Beeinträchtigungen sorgen (siehe Vorlage
0778/2009, Anlage I). Die Verwaltung hat die einzelnen Vorschläge der Anwohner
geprüft, den politischen Gremien vorgestellt und mit den entsprechenden Kosten
hinterlegt (s. Vorlage 0778/2009, Anlage I). Da mit jedem dieser
Lösungsversuche Kosten verbunden sind (s. Vorlage 0271/2007, Anlage II), wurden
diese angesichts der städt. Haushaltslage nicht beschlossen.
Als kostenneutrale Lösung wurde
seitens des Fachbereiches für Jugend und Soziales anschließend das Gespräch mit
den Jugendlichen gesucht, woraufhin sich die Lage entspannt hatte. Bei weiteren
Besuchen vor Ort wurden die zuvor den Lärm und die anderen störenden
Begleitumstände verursachenden Jugendlichen nicht mehr angetroffen. Vielmehr
sollen sich in letzter Zeit junge und auch ältere Erwachsene auf dem Schulhof
aufgehalten haben. Da dem Fachbereich für Jugend und Soziales für die Betreuung
dieser Altersgruppe ein Streetworker fehlt, konnten diesbezüglich keine
weiteren Schritte unternommen werden.
Falls nunmehr eine der
bereits vorgeschlagenen Lösungen umgesetzt werden sollte, so wäre auch die
erforderliche Finanzierung zu sichern. Da es sich bei diesen Lösungen um
freiwillige Aufgaben handelt, dürften diese angesichts des stringent
anzuwendenden § 82 GO.NW derzeit auch nicht umgesetzt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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344,9 kB
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