Beschlussvorlage - 0081/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung von Vertreterinnen/Vertretern des Schulträgers in erweiterte Schulkonferenzen anlässlich der Wahl von Schulleiterinnen/Schulleitern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Manfred Speil
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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23.03.2010
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Beschlussvorschlag
Im Zuständigkeitsbereich des Schulausschusses werden für die Dauer der Wahlperiode für den Schulträger in erweiterte Schulkonferenzen entsandt:
Ø die Vorsitzende des Schulausschusses bzw. Vertreterin/Vertreter als stimmberechtigtes Mitglied,
Ø Mitglied des Schulausschusses ____________________ bzw. Vertreterin/Vertreter ____________________ als beratendes Mitglied,
Ø Mitglied des Schulausschusses ____________________ bzw. Vertreterin/Vertreter ____________________ als beratendes Mitglied,
Ø ein Vertreter der Verwaltung als beratendes Mitglied.
Im Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretungen werden für die Dauer der Wahlperiode für den Schulträger in erweiterte Schulkonferenzen entsandt:
Ø Mitglied des Schulausschusses ____________________ bzw. Vertreterin/Vertreter ____________________ als beratendes Mitglied.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Schulleitungen der Schulen werden in der jeweiligen
Schulkonferenz gewählt. Die Schulkonferenz wird hierfür um ein
stimmberechtigtes Mitglied erweitert, das der Schulträger entsendet. Bis zu
drei Vertreterinnen/Vertreter des Schulträgers können beratend teilnehmen.
Nach der Neukonstitution des Schulausschusses nach der
Kommunalwahl ist in seinem Zuständigkeitsbereich über die Entsendung von
Vertreterinnen/Vertretern des Schulträgers in erweiterte Schulkonferenzen für die Dauer der Wahlperiode neu zu entscheiden.
Begründung
Gemäß
§ 61 II Schulgesetz NRW wählt die Schulkonferenz in geheimer Wahl
die Schulleiterin oder den Schulleiter. Die
Schulkonferenz wird hierfür um ein stimmberechtigtes Mitglied erweitert, das
der Schulträger entsendet. Bis zu drei Vertreterinnen/Vertreter des
Schulträgers können beratend teilnehmen. Dabei dürfen
Vertreterinnen/Vertreter des Schulträgers nicht der Schule angehören.
Die Verwaltung schlägt vor,
im Zuständigkeitsbereich des Schulausschusses für die Dauer der Wahlperiode für
den Schulträger in erweiterte
Schulkonferenzen zu entsenden:
Ø
die Vorsitzende
des Schulausschusses bzw. Vertreterin/Vertreter als stimmberechtigtes Mitglied,
Ø
zwei Mitglieder des
Schulausschusses bzw. Vertreterin/Vertreter als beratende Mitglieder,
Ø
ein Vertreter
der Verwaltung als beratendes Mitglied.
Weiterhin
schlägt die Verwaltung vor, im Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretungen für
den Schulträger in erweiterte Schulkonferenzen
ein Mitglied des Schulausschusses bzw. Vertreterin/Vertreter als
beratendes Mitglied zu entsenden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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