Beschlussvorlage - 0769/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Erschließung Bredelle/ Feithstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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16.03.2010
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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23.03.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung:
Im Bebauungsplangebiet Bredelle/ Feithstraße
soll zunächst eine Teilerschließung stattfinden, die die Bebauung zweier
Grundstücke ermöglicht. Die Finanzierung der Teilmaßnahme ist durch den Verkaufserlös
des ersten Grundstücks gedeckt.
Begründung
Vorbemerkungen:
Der Bebauungsplan Nr.
10/01 (537) „Feithstraße/ Bredelle“ schafft das Planungsrecht für
die Ansiedlung von „wissenschaftlichen Einrichtungen und Verwaltung, so
wie technologieorientiertes Dienstleistungsgewerbe“. Der Bebauungsplan
ist seit dem 06.04.2003 rechtsgültig. Alle Baugrundstücke des B-Plangebietes
sind in Besitz der Stadt Hagen.
Für ein erstes
Grundstück gibt es nun ein ernsthaftes Kaufinteresse. Mit dem Investor ist nach
mehreren Vorgesprächen bereits ein Grundstückskaufvertrag (mit entspr.
gegenseitigen Absicherungen bei Nichtzustandekommen) geschlossen worden.
Beabsichtigte
Vorgehensweise:
Der Investor zahlt
den verhandelten Kaufpreis für das fertig (straßenbau- und kanalbaumäßig-) erschlossene
Grundstück. Weitere Kosten kommen damit nicht auf den Investor zu. Die Stadt
Hagen erstellt aus dieser Kaufpreissumme zunächst die entsprechende Baustraße,
damit das Grundstück erschlossen wird. Die Kaufpreissumme für das Grundstück
deckt alle Ausgaben der Stadt Hagen.
Nach Erstellung der
Baustraße kann auch das zweite damit erschlossene Grundstück vermarktet werden. Mit dieser Kaufpreissumme
kann wiederum der Rest der Erschließungsanlage hergestellt werden, so dass auch
die Restgrundstücke vermarktet werden können.
Damit ergibt sich,
wie grundsätzlich angestrebt, ein
erheblicher Einnahmeüberschuss aus
Grunderwerb für die Stadt Hagen.
Ausbauplanungen:
Im Bereich der
Einmündung „Universitätsstraße/Feithstraße“ wird der vierte Ast der
Kreuzung in Richtung Westen hergestellt. Da die bisherige Einmündung voll
signalisiert ist, muss auch dieser Straßenast in die Signalanlage integriert
werden. Ein Umbau der Kreuzung selbst erfolgt nicht- es wird lediglich eine
Aufstellfläche für Linksabbieger in die neue Erschließungsstraße angelegt.
Die
Erschließungsstraße, die zunächst nur als Baustraße hergestellt wird, soll als
Verkehrsmischfläche ausgebildet werden. Wegen der starken Neigungsverhältnisse
wird die Straße asphaltiert.
Zunächst erfolgt der
Ausbau des Erschließungsstichs in Richtung Westen mit einer Wendemöglichkeit am
Ende. Dieses Teilstück zeigt eine Straßenbreite von ca. 7,00 m, der Wendebereich hat einen Außendurchmesser von
ca. 19,00 m.
Die Erschließung in
Richtung Süden (Baustraße 2. Teil) wird zunächst nicht weiter betrachtet. Der
Ausbau erfolgt nur bis zum Radiusende der Stichstraße. (s. Plan)
Die Kanalerschließung
erfolgt seitens der SEH und kann damit ebenfalls als gesichert angesehen
werden.
Kostensituation:
(s. auch „Finanzielle Auswirkungen“)
Für die Erstellung
des ersten Teilstücks der Baustraße inkl. Einbindung in die Signalisierung und
Beleuchtung muss mit Kosten von ca. 140.000,- € gerechnet werden.
Für die restliche
Baustraße bis zur Bredelle (späterer Ausbau) muss inkl. Beleuchtung, ohne
Parkplatz, mit ca. 130.000,- € gerechnet werden.
Der Endausbau aller
Bereiche inkl. Begrünung, jedoch ohne den Endausbau der Parkplätze, die als
Privatstellflächen geplant sind, ist mit ca. 205.000,- € anzusetzen.
Zeitlicher
Ablauf:
Nach Beschlussfassung
durch den Stadtentwicklungsausschuss kann im April mit der Ausschreibung der
Maßnahme begonnen werden.
Der Baubeginn wird
entspr. ca. im Juni 2010 erfolgen, so dass ca. im September die Baustraße
fertig gestellt sein wird.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
X |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
|
X |
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
475.000,00 € |
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a) Beiträge 378.000,- |
378.000,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil, wird finanziert
aus Einnahmen Grundstücksverkäufe |
97.000,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
5410 |
,
Teilfinanzstelle |
5000XXX |
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Jahr |
lfd Jahr |
2010 |
2011 |
2013 ff |
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Betrag |
0,00 € |
140.000,00 |
130.000,00 |
205.000,00 |
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475.000,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr, 2 % |
14.000,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen),
55 Jahre |
8.637,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr /Auflösung
SoPo Beiträge |
-6.873,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
15.764,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Der
Verkauf von Grundstück 1 mit 1.850 m² zu einem Verkaufspreis von 240.280 €
führt bei einem Restbuchwert in Höhe von 133.200 € zu einem Ertrag von
107.080 €. |
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Dieser
Ertrag vermindert sich um Kosten für die Erschließungsmaßnahmen des
Grundstücks in Höhe von ca. 140.000 € und führt dadurch zu einem
Aufwand in Höhe von ca. 32.920 €. Die durch
die Baumaßnahme neu entstehenden Anlagen werden auf der Aktivseite der Bilanz
aufgewiesen. Eine investive Einzahlung (Beiträge) führt zu einer Bildung von
Sonderposten, die in Abhängigkeit der Nutzungsdauer der Investition
ertragswirksam aufgelöst werden. Mit dem
Verkauf des 2. und der weiteren Grundstücke erwirtschaftet die Stadt Hagen
einen Überschuss in deutlich
sechsstelliger Höhe. |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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46,1 kB
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