Beschlussvorlage - 0218/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte nimmt den im Betreff genannten Abbruch des Hallenschwimmbades auf dem Grundstück Bergstraße 93 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgender Antrag vor:

Abbruch des Hallenschwimmbades auf dem Grundstück Bergstraße 83

Gemarkung Hagen, Flur 40, Flurstück 98 u.a.

 

Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 1/63/D/0005/10 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 4.3.2010.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Gemeinbedarf dargestellt.

Es liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 19/70 City-Süd u.a. mit den Festsetzungen: Fläche für Gemeinbedarf –Schule, Hallenbad etc.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz  wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

 

Auf den Erhalt des Edelstahlreliefs in der Schwimmhalle über dem Durchgang zum Kinderbecken wurde die Untere Denkmalbehörde hingewiesen, mit der Bitte,  es abbauen zu lassen, event. einzulagern oder an anderer Stelle einbauen zu lassen.

 

Die Baulücke sollte zeitnah geschlossen werden.  Bebauungsvorschläge bedingen ggfls. ein Änderungsverfahren des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.03.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

1.      Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte nimmt den im Betreff genannten Abbruch des Hallenschwimmbades auf dem Grundstück Bergstraße 93 zur Kenntnis.

 

2.      Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte bittet die HVG, die Skulpturen „Fischotter“ von Becker (bisher eingelagert), „Die Woge“ von Heinrich Holthaus (bisher vor dem Hallenschwimmbad Bergstraße) und das Stahlrelief (im Inneren des Hallenschwimmbades) von Carl Baumann im Bereich des neu errichteten Westfalenbades an sinnvollen und publikumswirksamen Orten aufzustellen bzw. anzubringen.

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0