Beschlussvorlage - 0153/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte beschließt für das angeführte Projekt Pauschalmittel 2010 für den Stadtteil Altenhagen in Höhe von 3.500,-- Euro.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Beschluss über die Weiterleitung von Landesmitteln und 10%igem kommunalen Eigenanteil im Rahmen der bewilligten Pauschalmittel / Stadtteilbudget Altenhagen – Programmgebiet Soziale Stadt – NRW“.

Die Mittel gehen an Institutionen des Stadtteils und dienen der Finanzierung kurzfristig zu realisierender Projekte, die im Stadtteilforum abgestimmt sind. Für das Jahr 2010 stehen 18.900,00 Euro für diese Projekte zur Verfügung.

 

Begründung

 

Pauschalmittel

 

Im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Stadt – NRW“ hat die Stadt Hagen für den Stadtteil Altenhagen auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 19.08.1999 beim Land Pauschalmittel beantragt. Für das Jahr 2010 stehen Mittel für Gesamtkosten in Höhe von 18.900,00 Euro zur Verfügung. Der Eigenanteil ist im Teilplan 5113 ausgewiesen. Diese Pauschalmittel stellen aus Sicht des Landes ein „Stadtteilbudget“ dar, das dazu dient, Projekte im Stadtteil aus dem Stadtteil im Hinblick auf positive Veränderungen kurzfristig finanziell zu unterstützen.

 

Verfahren

 

Die Anträge werden im Stadtteilforum beraten, abgelehnt, mit Änderungsvorschlägen zurück gegeben oder mit positivem Votum an die BV geleitet.

Es ist im Stadtteilforum Altenhagen am 04.02.2010  ein Antrag beraten worden. Der Projektantrag des Stadteilforums Altenhagen ist als Anlage beigefügt.

 

Pauschalmittelantrag

 

Stadtteilforum Altenhagen

Zusammen leben – miteinander feiern

(Stadtteilfest Altenhagen)

3.500,00 €

 

Das Stadtteilforum bittet die BV Mitte, der Verwendung von Pauschalmitteln für das Stadtteilfest Altenhagen in Höhe von 3.500,00 Euro zuzustimmen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

      3.500,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

3.150,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

350,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

5113

Produktgrp.

1.51.13

Aufwandsart

531800

Produkt:

1.51.13.04

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.03.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen