Beschlussvorlage - 0153/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Altenhagen - Programmgebiet "Soziale Stadt - NRW"Landesförderung Pauschalmittel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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16.03.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
Beschluss über die
Weiterleitung von Landesmitteln und 10%igem kommunalen Eigenanteil im Rahmen
der bewilligten Pauschalmittel / Stadtteilbudget Altenhagen –
Programmgebiet Soziale Stadt – NRW“.
Die Mittel gehen an
Institutionen des Stadtteils und dienen der Finanzierung kurzfristig zu
realisierender Projekte, die im Stadtteilforum abgestimmt sind. Für das Jahr
2010 stehen 18.900,00 Euro für diese Projekte zur Verfügung.
Begründung
Pauschalmittel
Im Rahmen des
Förderprogramms „Soziale Stadt – NRW“ hat die Stadt Hagen für
den Stadtteil Altenhagen auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 19.08.1999 beim
Land Pauschalmittel beantragt. Für das Jahr 2010 stehen Mittel für Gesamtkosten
in Höhe von 18.900,00 Euro zur Verfügung. Der Eigenanteil ist im Teilplan 5113
ausgewiesen. Diese Pauschalmittel stellen aus Sicht des Landes ein
„Stadtteilbudget“ dar, das dazu dient, Projekte im Stadtteil aus
dem Stadtteil im Hinblick auf positive Veränderungen kurzfristig finanziell zu
unterstützen.
Verfahren
Die Anträge werden im
Stadtteilforum beraten, abgelehnt, mit Änderungsvorschlägen zurück gegeben oder
mit positivem Votum an die BV geleitet.
Es ist im Stadtteilforum
Altenhagen am 04.02.2010 ein Antrag
beraten worden. Der Projektantrag des Stadteilforums Altenhagen ist als Anlage
beigefügt.
Pauschalmittelantrag
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Stadtteilforum Altenhagen |
Zusammen leben –
miteinander feiern (Stadtteilfest
Altenhagen) |
3.500,00 € |
Das Stadtteilforum bittet
die BV Mitte, der Verwendung von Pauschalmitteln für das Stadtteilfest
Altenhagen in Höhe von 3.500,00 Euro zuzustimmen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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X |
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
3.500,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
3.150,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
350,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
5113 |
Produktgrp. |
1.51.13 |
Aufwandsart |
531800 |
Produkt: |
1.51.13.04 |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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38,4 kB
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