Beschlussvorlage - 0203/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuaufstellung der Wirtschaftsförderung und des Stadtmarketings in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Gesine Specht
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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11.03.2010
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat beschließt im Grundsatz, zukünftig die Aufgaben Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus in der neu aufgestellten WFG GmbH zu bündeln.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen und den politischen Gremien zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.
3. Der Rat lädt die Hagener Unternehmen und Wirtschaftsverbände ausdrücklich ein, sich an der neuaufgestellten Wirtschaftsförderungsgesellschaft maßgeblich zu beteiligen.
4. Der Rat beauftragt den Gesellschaftervertreter der Stadt Hagen in der Gesellschafterversammlung der WFG GmbH, einen Beschluss herbeizuführen, die Neubesetzung der Position einer Geschäftsführerin/eines Geschäftsführers für die erweiterte Gesellschaft durch öffentliche Ausschreibung und begleitende Direktsuche durch ein Personalberatungsunternehmen vorzubereiten.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
1.
Ausgangslage
In den vergangenen Jahren ist deutlich geworden, dass
es erkennbare Optimierungsbedarfe im Bereich der Aufgabe
„Wirtschaftsförderung“ gibt. Dieser Schluss ergibt sich zum einen
aus diversen Umfragen in den relevanten Zielgruppen, in denen der Stadt Hagen
regelmäßig schlechte Noten im Hinblick auf Wirtschaftsfreundlichkeit attestiert
wurde. Zum anderen ergibt sich dieser aber auch aus den Ergebnissen des in den
vergangenen Jahren stattgefundenen „Zukunftsforums“, in dem
zwischen Vertretern der Wirtschaft, der Verwaltung und der Politik diese
Notwendigkeit deutlich herausgearbeitet wurde.
Ein wesentlicher Kritikpunkt ist die Wahrnehmung von
Wirtschaftsförderungstätigkeiten in den unterschiedlichsten
Organisationseinheiten in zudem unterschiedlichen Rechtsformen. Eine Synopse
der Tätigkeiten und Zuständigkeiten, der Vollständigkeit halber auch mit einem
Seitenblick auf die Tätigkeiten der Südwestfälischen Industrie- und
Handelskammer (SIHK), verdeutlicht dies (vgl. Anlage).
Nach der Insolvenz des Stadtmarketing e.V. ist zu
klären, wo die wichtigen Aufgaben zukünftig angesiedelt werden sollen. Es
bietet sich an, die sich zwangsläufig ergebenden Synergien mit der
Wirtschaftsförderung zukünftig stärker zu nutzen.
Darüber hinaus sollte auch die Aufgabe
„Tourismusförderung“ mit Blick auf Überschneidungen zum Stadt- und
Standortmarketing im Rahmen einer Neuaufstellung berücksichtigt werden.
In Hagen sind folgende Organisationseinheiten in den
hier relevanten Aufgabenfeldern tätig:
a)
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hagen (WFG Hagen)[1]
Personal:
17
Beschäftigte (incl. Geschäftsführer); zusätzlich 1 nebenamtlicher Geschäftsführer;
1 Auszubildender. Gesamt 12,75 Stellen
Personalaufwand:
947.123 € (incl.
Pensionsrückstellungen für Beamte
102.912 €)
Sachaufwand: 493.584 € (davon Zinsaufwand 107.365 €)
Erträge: 810.991 €
(ohne Betriebskostenzuschuss)
Städtischer
Zuschuss: 827.999 €
Unterbringung:
Wissenspark I, Fleyer Str. 196 (Mietobjekt)
b)
Servicezentrum Wirtschaft (OB/SZW)[2]
Personal:
6
Beschäftigte (5,5 Stellen); zusätzlich 1 Beschäftigte überplanmäßig, befristet
bis 30.6.2010
Personalaufwand: 389.000 €
Sachaufwand: 56.760 €
Erträge: 30.000 €[3]
Städtischer
Zuschuss: 415.760 €
Unterbringung:
Rathaus I, Rathausstr. 11
c)
Stadtwerbung (OB/A)[4]
Personal:
2 Beschäftigte (1,0 Stellen)
Personalaufwand:
74.630 €
Sachaufwand: 85.750 €
Erträge: 0 €
Städtischer
Zuschuss: 160.380 €
Unterbringung:
Rathaus an der Volme, Rathausstr. 13
d)
Stadtmarketingverein e.V.[5]
Personal:
3 Beschäftigte, 1 nebenamtlicher Geschäftsführer
Personalaufwand: 196.000 €
Sachaufwand: 203.600 €
Erträge: 189.600 €
(ohne städt. Zuschuss)
Städtischer
Zuschuss: 160.000 € (+
50.000 € einmalig für „Lebendiges Hagen“)
Unterbringung:
ehemals Elberfelder Str. 49 (Mietobjekt)
e)
Hagen-Touristik (OB/A)[6]
Personal:
4 Beschäftigte (3,5 Stellen)
Personalaufwand: 223.050 €
Sachaufwand: 81.370 €
Erträge: 23.500 €
Städtischer
Zuschuss: 280.920 €
Unterbringung:
Rathaus an der Volme, Rathausstr. 13
f)
agentur mark GmbH[7]
18
Beschäftigte einschl. Geschäftsführer, (entspricht 14,2 Vollzeit-Stellen)
Personalaufwand: 900.820 €
Sachaufwand: 799.930 € (davon 565.000 € Weiterleitung
an Dritte)
Erträge: 1.423.480
€ (ohne städtischen Zuschuss)
Städtischer
Zuschuss: 278.650 €
Unterbringung:
Handwerkerstr. 11, 58135 Hagen (Mietobjekt)
g)
Liegenschaften und Stadtplanung
In diesen städtischen Dienststellen werden zwar
ebenfalls Aufgabenstellungen wahrgenommen, die dem Tätigkeitsfeld zugerechnet
werden können, jedoch sind diese wiederum so eng mit anderen Tätigkeiten
verzahnt, dass eine Kostenbetrachtung mit vertretbarem Aufwand an dieser Stelle
nicht vorgenommen werden kann. Sollte eine Neuordnung von Aufgabenstellungen in
diesem Bereichen Sinn machen, ist eine Kostenbetrachtung zu einem späteren
Zeitpunkt sinnvoll.
Unterbringung: Rathaus I, Rathausstr. 11
2.
Analyse
Nicht zuletzt die Diskussionen im Zukunftsforum
„Lebendiges Hagen“ sowie weiterführende
Gespräche mit Akteuren vor Ort haben zu dem Ergebnis geführt, dass der
beschriebene Zustand der verteilten Zuständigkeiten, Aufgabenüberschneidungen
und damit einhergehender Schnittstellenproblematiken dringend der Optimierung
bedarf.
Dabei sollen folgende Ziele im Vordergrund einer
Neustrukturierung stehen:
- Die vorhandenen
Kräfte sind möglichst in einer Organisationseinheit zu bündeln.
- Zur Vermeidung von
unnötigen Schnittstellen und der damit verbundenen Reibungsverluste ist
eine schlanke Organisation anzustreben. Sich ergebende Synergien sind zu
nutzen.
- Die
Außendarstellung der Stadt Hagen als Wohn- und Wirtschaftsstandort soll
durch die optimierte Tätigkeit der Gesellschaft spürbar verbessert werden.
- Die
Wirtschaftsförderung muss in der Lage sein, schnelle Entscheidungen
herbeizuführen. Notwendige
begleitende Verwaltungsprozesse sind transparent zu gestalten. Die
Koordinierung erfolgt durch den Oberbürgermeister.
- Im Rahmen der
Neuaufstellung der Wirtschaftsförderung soll die Wirtschaft eingeladen werden,
sich stärker als bisher an der neuen Gesellschaft zu beteiligen. Dabei ist
es sinnvoll, dass die Unternehmen ihre Interessen abstimmen und bündeln,
z. B. in einem zu gründenden Verein „Hagener Wirtschaft e.V.“,
der dann maßgeblicher Gesellschafter der neuen WFG werden kann. Entsprechende
Gespräche werden parallel geführt. Selbstverständlich sind die bisherigen
Mitgesellschafter in der WFG GmbH in besonderem Maße eingeladen, die
Neuaufstellung aktiv zu begleiten.
3.
Erste Umsetzungsschritte
Zur Realisierung der beschriebenen Ziele schlägt die
Verwaltung als grundlegenden Schritt zunächst die Bündelung der Aufgaben in
einer einheitlichen Organisationseinheit vor. Dies bedeutet, dass die Aufgaben
der derzeitigen Bereiche WFG, OB/SZW, OB/A (hier Stadtwerbung und Touristik)
und des ehemaligen Stadtmarketingvereins in der WFG GmbH zusammengefasst
werden. Zu prüfen ist, inwieweit die Aufgaben der Agentur Mark GmbH im
„Startmodell“ bereits berücksichtigt werden sollten.

Eine solche Neuorganisation ist mit einer ganzen
Reihe von Fragestellungen verbunden, die vor der tatsächlichen Realisierung
geklärt werden müssen. Beispielhaft sind hier zu nennen:
o
Was sind die
Kernaufgaben in den dargestellten Geschäftsfeldern?
o
Welche konkreten
Aufgaben sollen, auch in Abgrenzung zu den genannten Verwaltungsdienststellen,
in diesem Zusammenhang in der Gesellschaft wahrgenommen werden?
o
Wie wird das
Dienstleistungsverhältnis mit der Stadt inhaltlich und rechtlich gestaltet?
o
Wie gestaltet
sich vor diesem Hintergrund die interne Organisationsstruktur?
o
Welche
finanzielle Ausstattung ist für die Gesellschaft unter Berücksichtigung der
bereits beschlossenen Konsolidierungsvorgaben angemessen?
o
Wie sieht ein
auf der Organisationsstruktur und der Finanzausstattung basierendes
Personalkonzept aus?
Bevor die Abarbeitung im Detail erfolgt, ist es
sinnvoll, dass der Rat der Stadt eine grundsätzliche Position formuliert und
damit die Zielvorgaben festlegt. Auf dieser Basis können dann die weiteren
Schritte erfolgen.
Mit der Neuaufstellung soll auch eine neue Bezeichnung
und die Neubesetzung der Geschäftsführung einhergehen. Diese neue
Geschäftsführung sollte die Gelegenheit haben, die Detailumsetzung intensiv zu
begleiten und an Organisationsstruktur, Personalkonzept und Wirtschaftplanung
maßgeblich „Hand anlegen“ können.
Darum sollte die Ausschreibung der
Geschäftsführerposition und begleitende Direktsuche zeitnah erfolgen.
Die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der
„neuen“ WFG sollen vorrangig aus dem Kreis des bisherigen Personals
der in Rede stehenden Organisationseinheiten gewonnen werden. Die damit
verbundenen personalwirtschaftlichen Maßnahmen sollen sozialverträglich und in
Abstimmung mit den Betriebs- und Personalräten umgesetzt werden.
Weitere Erläuterungen werden im Rahmen der Beratungen
gegeben.
4.
Zeitplan
Folgenden groben Zeitplan schlägt die Verwaltung vor:
·
Grundsatzbeschluss
im HFA und Rat 11.03./25.03.2010
·
Personalsuche GF bis
Anfang Juni 2010
·
Entscheidung
Besetzung GF in HFA und Rat 24.06./08.07.2010
·
Vorbereitung
Detailkonzept bis
Ende August 2010
·
Beschluss
Detailkonzept in HFA und Rat 02.09./16.09.2010
·
Operativer Start
der Gesellschaft 01.10.2010
[1] Angaben laut Wirtschaftsplan 2009
[2] Angaben Haushalt 2009, incl. geplanter Versorgungsbezüge 2009
[3] Fördermittel des Landes für geleistete Projektarbeit im KDV
[4] Stand Haushalt 2008
[5] Angaben Stand Haushalt 2008.
[6] Stand Haushalt 2008
[7] Die agentur mark GmbH wird auch vom Märkischen Kreis und vom Ennepe-Ruhr-Kreis getragen
Anlagen
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(wie Dokument)
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