Beschlussvorlage - 0203/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Der Rat beschließt im Grundsatz, zukünftig die Aufgaben Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus in der neu aufgestellten WFG GmbH zu bündeln.

 

2.      Der Rat beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen und den politischen Gremien zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

 

3.      Der Rat lädt die Hagener Unternehmen und Wirtschaftsverbände ausdrücklich ein, sich an der neuaufgestellten Wirtschaftsförderungsgesellschaft maßgeblich zu beteiligen.

 

4.      Der Rat beauftragt den Gesellschaftervertreter der Stadt Hagen in der Gesellschafterversammlung der WFG GmbH, einen Beschluss herbeizuführen, die Neubesetzung der Position einer Geschäftsführerin/eines Geschäftsführers für die erweiterte Gesellschaft durch öffentliche Ausschreibung und begleitende Direktsuche durch ein Personalberatungsunternehmen vorzubereiten.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

1.      Ausgangslage

 

In den vergangenen Jahren ist deutlich geworden, dass es erkennbare Optimierungsbedarfe im Bereich der Aufgabe „Wirtschaftsförderung“ gibt. Dieser Schluss ergibt sich zum einen aus diversen Umfragen in den relevanten Zielgruppen, in denen der Stadt Hagen regelmäßig schlechte Noten im Hinblick auf Wirtschaftsfreundlichkeit attestiert wurde. Zum anderen ergibt sich dieser aber auch aus den Ergebnissen des in den vergangenen Jahren stattgefundenen „Zukunftsforums“, in dem zwischen Vertretern der Wirtschaft, der Verwaltung und der Politik diese Notwendigkeit deutlich herausgearbeitet wurde.

 

Ein wesentlicher Kritikpunkt ist die Wahrnehmung von Wirtschaftsförderungstätigkeiten in den unterschiedlichsten Organisationseinheiten in zudem unterschiedlichen Rechtsformen. Eine Synopse der Tätigkeiten und Zuständigkeiten, der Vollständigkeit halber auch mit einem Seitenblick auf die Tätigkeiten der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer (SIHK), verdeutlicht dies (vgl. Anlage).

 

Nach der Insolvenz des Stadtmarketing e.V. ist zu klären, wo die wichtigen Aufgaben zukünftig angesiedelt werden sollen. Es bietet sich an, die sich zwangsläufig ergebenden Synergien mit der Wirtschaftsförderung zukünftig stärker zu nutzen.

 

Darüber hinaus sollte auch die Aufgabe „Tourismusförderung“ mit Blick auf Überschneidungen zum Stadt- und Standortmarketing im Rahmen einer Neuaufstellung berücksichtigt werden.

 


In Hagen sind folgende Organisationseinheiten in den hier relevanten Aufgabenfeldern tätig:

 

a)     Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hagen (WFG Hagen)[1]

 

Personal:

17 Beschäftigte (incl. Geschäftsführer); zusätzlich 1 nebenamtlicher Geschäftsführer; 1 Auszubildender. Gesamt 12,75 Stellen

 

Personalaufwand:                947.123 € (incl. Pensionsrückstellungen für Beamte

                                                            102.912 €)

Sachaufwand:                       493.584 €  (davon Zinsaufwand 107.365 €)

Erträge:                                 810.991 € (ohne Betriebskostenzuschuss)

Städtischer Zuschuss:         827.999 €

Unterbringung: Wissenspark I, Fleyer Str. 196 (Mietobjekt)

 

b)     Servicezentrum Wirtschaft (OB/SZW)[2]

 

Personal:

6 Beschäftigte (5,5 Stellen); zusätzlich 1 Beschäftigte überplanmäßig, befristet bis 30.6.2010

 

Personalaufwand:                389.000 €

Sachaufwand:                         56.760 €

Erträge:                                   30.000 €[3]

Städtischer Zuschuss:         415.760 €

Unterbringung: Rathaus I, Rathausstr. 11

 

c)     Stadtwerbung (OB/A)[4]

 

Personal: 2 Beschäftigte (1,0 Stellen)

 

Personalaufwand:                  74.630 €

Sachaufwand:                         85.750 €

Erträge:                                            0 €

Städtischer Zuschuss:         160.380 €

Unterbringung: Rathaus an der Volme, Rathausstr. 13

 

d)     Stadtmarketingverein e.V.[5]

 

Personal: 3 Beschäftigte, 1 nebenamtlicher Geschäftsführer

 

Personalaufwand:                196.000 €

Sachaufwand:                       203.600 €

Erträge:                                 189.600 € (ohne städt. Zuschuss)

Städtischer Zuschuss:         160.000 € (+ 50.000 € einmalig für „Lebendiges Hagen“)

Unterbringung: ehemals Elberfelder Str. 49 (Mietobjekt)

 


e)     Hagen-Touristik (OB/A)[6]

 

Personal: 4 Beschäftigte (3,5 Stellen)

 

Personalaufwand:                223.050 €

Sachaufwand:                         81.370 €

Erträge:                                   23.500 €

Städtischer Zuschuss:         280.920 €

Unterbringung: Rathaus an der Volme, Rathausstr. 13

 

f)       agentur mark GmbH[7]

 

18 Beschäftigte einschl. Geschäftsführer, (entspricht 14,2 Vollzeit-Stellen)

 

Personalaufwand:                   900.820 €

Sachaufwand:                          799.930 € (davon 565.000 € Weiterleitung an Dritte)

Erträge:                                 1.423.480 € (ohne städtischen Zuschuss)

Städtischer Zuschuss:            278.650 €

Unterbringung: Handwerkerstr. 11, 58135 Hagen (Mietobjekt)

 

g)     Liegenschaften und Stadtplanung

 

In diesen städtischen Dienststellen werden zwar ebenfalls Aufgabenstellungen wahrgenommen, die dem Tätigkeitsfeld zugerechnet werden können, jedoch sind diese wiederum so eng mit anderen Tätigkeiten verzahnt, dass eine Kostenbetrachtung mit vertretbarem Aufwand an dieser Stelle nicht vorgenommen werden kann. Sollte eine Neuordnung von Aufgabenstellungen in diesem Bereichen Sinn machen, ist eine Kostenbetrachtung zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll.

 

Unterbringung:  Rathaus I, Rathausstr. 11

 

 

2.      Analyse

 

Nicht zuletzt die Diskussionen im Zukunftsforum „Lebendiges Hagen“ sowie  weiterführende Gespräche mit Akteuren vor Ort haben zu dem Ergebnis geführt, dass der beschriebene Zustand der verteilten Zuständigkeiten, Aufgabenüberschneidungen und damit einhergehender Schnittstellenproblematiken dringend der Optimierung bedarf.

 

Dabei sollen folgende Ziele im Vordergrund einer Neustrukturierung stehen:

 

  • Die vorhandenen Kräfte sind möglichst in einer Organisationseinheit zu bündeln.
  • Zur Vermeidung von unnötigen Schnittstellen und der damit verbundenen Reibungsverluste ist eine schlanke Organisation anzustreben. Sich ergebende Synergien sind zu nutzen.
  • Die Außendarstellung der Stadt Hagen als Wohn- und Wirtschaftsstandort soll durch die optimierte Tätigkeit der Gesellschaft spürbar verbessert werden.
  • Die Wirtschaftsförderung muss in der Lage sein, schnelle Entscheidungen herbeizuführen. Notwendige  begleitende Verwaltungsprozesse sind transparent zu gestalten. Die Koordinierung erfolgt durch den Oberbürgermeister.
  • Im Rahmen der Neuaufstellung der Wirtschaftsförderung soll die Wirtschaft eingeladen werden, sich stärker als bisher an der neuen Gesellschaft zu beteiligen. Dabei ist es sinnvoll, dass die Unternehmen ihre Interessen abstimmen und bündeln, z. B. in einem zu gründenden Verein „Hagener Wirtschaft e.V.“, der dann maßgeblicher Gesellschafter der neuen WFG werden kann. Entsprechende Gespräche werden parallel geführt. Selbstverständlich sind die bisherigen Mitgesellschafter in der WFG GmbH in besonderem Maße eingeladen, die Neuaufstellung aktiv zu begleiten.

 

 

3.      Erste Umsetzungsschritte

 

Zur Realisierung der beschriebenen Ziele schlägt die Verwaltung als grundlegenden Schritt zunächst die Bündelung der Aufgaben in einer einheitlichen Organisationseinheit vor. Dies bedeutet, dass die Aufgaben der derzeitigen Bereiche WFG, OB/SZW, OB/A (hier Stadtwerbung und Touristik) und des ehemaligen Stadtmarketingvereins in der WFG GmbH zusammengefasst werden. Zu prüfen ist, inwieweit die Aufgaben der Agentur Mark GmbH im „Startmodell“ bereits berücksichtigt werden sollten.

 

 

 

 

Eine solche Neuorganisation ist mit einer ganzen Reihe von Fragestellungen verbunden, die vor der tatsächlichen Realisierung geklärt werden müssen. Beispielhaft sind hier zu nennen:

 

o       Was sind die Kernaufgaben in den dargestellten Geschäftsfeldern?

o       Welche konkreten Aufgaben sollen, auch in Abgrenzung zu den genannten Verwaltungsdienststellen, in diesem Zusammenhang in der Gesellschaft wahrgenommen werden?

o       Wie wird das Dienstleistungsverhältnis mit der Stadt inhaltlich und rechtlich gestaltet?

o       Wie gestaltet sich vor diesem Hintergrund die interne Organisationsstruktur?

o       Welche finanzielle Ausstattung ist für die Gesellschaft unter Berücksichtigung der bereits beschlossenen Konsolidierungsvorgaben angemessen?

o       Wie sieht ein auf der Organisationsstruktur und der Finanzausstattung basierendes Personalkonzept aus?

Bevor die Abarbeitung im Detail erfolgt, ist es sinnvoll, dass der Rat der Stadt eine grundsätzliche Position formuliert und damit die Zielvorgaben festlegt. Auf dieser Basis können dann die weiteren Schritte erfolgen.

 

Mit der Neuaufstellung soll auch eine neue Bezeichnung und die Neubesetzung der Geschäftsführung einhergehen. Diese neue Geschäftsführung sollte die Gelegenheit haben, die Detailumsetzung intensiv zu begleiten und an Organisationsstruktur, Personalkonzept und Wirtschaftplanung maßgeblich „Hand anlegen“ können.

Darum sollte die Ausschreibung der Geschäftsführerposition und begleitende Direktsuche zeitnah erfolgen.

 

Die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der „neuen“ WFG sollen vorrangig aus dem Kreis des bisherigen Personals der in Rede stehenden Organisationseinheiten gewonnen werden. Die damit verbundenen personalwirtschaftlichen Maßnahmen sollen sozialverträglich und in Abstimmung mit den Betriebs- und Personalräten umgesetzt werden.

 

Weitere Erläuterungen werden im Rahmen der Beratungen gegeben.

 

 

4.      Zeitplan

 

Folgenden groben Zeitplan schlägt die Verwaltung vor:

 

·        Grundsatzbeschluss im HFA und Rat                               11.03./25.03.2010

·        Personalsuche GF                                                              bis Anfang Juni 2010

·        Entscheidung Besetzung GF in HFA und Rat                 24.06./08.07.2010

·        Vorbereitung Detailkonzept                                               bis Ende August 2010

·        Beschluss Detailkonzept in HFA und Rat            02.09./16.09.2010

·        Operativer Start der Gesellschaft                          01.10.2010

 



[1] Angaben laut Wirtschaftsplan 2009

[2] Angaben Haushalt 2009, incl. geplanter Versorgungsbezüge 2009

[3] Fördermittel des Landes für geleistete Projektarbeit im KDV

[4] Stand Haushalt 2008

[5] Angaben Stand Haushalt 2008.

[6] Stand Haushalt 2008

[7] Die agentur mark GmbH wird auch vom Märkischen Kreis und vom Ennepe-Ruhr-Kreis getragen

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.03.2010 - Haupt- und Finanzausschuss - vertagt