Beschlussvorlage - 0201/2010

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hagen wird beschlossen, wie sie als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachnummer 0201/2010 vom 01.03.2010) ist.

 

Realisierungstermin: 01.04.2010

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

 

Die bestehende Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hagen vom 18.12.2008 enthält eine Beschränkung auf das Haushaltsjahr 2009. Rechtlicher Hintergrund ist §16 des Gewerbesteuergesetzes, nach dessen Absatz 2 der Hebesatz nur für ein Kalenderjahr oder für mehrere Kalenderjahre festgesetzt werden kann. Eine unbegrenzte zeitliche Gültigkeit ist nicht möglich.

 

Die Hebesätze bleiben der Höhe nach unverändert.

 

Die Zukunftskommission hatte empfohlen, die Steuersätze für die Gewerbesteuer auf 490 % und für die Grundsteuer B auf 530 % anzuheben. Hierzu hat es im Rat der Stadt Hagen im Rahmen der Beschlussfassung zu den Empfehlungen der ZUKO am 25.06.2009 einen breiten politischen Konsens gegeben, wonach eine Beschlussfassung über diese Erhöhungen erst im Zusammenhang mit der Gesamtvorlage zur Umsetzung der Empfehlungen erfolgen soll. Der Rat wollte in diesem Zusammenhang prüfen, ob die vorgeschlagenen Steuererhöhungen durch andere Maßnahmen kompensiert werden können. Insofern sollte die Beschlussfassung über die Empfehlung der ZUKO spätestens mit den Beratungen zum Haushaltssicherungskonzept 2011 erfolgen.

 

 

Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt  Hagen vom

 

 

Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. S. 279), des § 16 des Gewerbesteuergesetzes vom 15.10.2002 (BGBl. I, S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2009 (BGBl. I, S. 3950) und des § 1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16.12.1981 (GV. NRW. S. 732/ SGV. NRW. 611) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/ SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 950),  hat der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am _______________ die nachstehende Satzung beschlossen:

 

 

§1

 

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt:

 

1.    Grundsteuer

      a)   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                      245 v.H.

      b)   für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                   495 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer nach Ertrag                                                                          465 v.H.

 

§2

 

Diese Satzung tritt rückwirkend am 1.1.2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hagen vom 18.12.2008 außer Kraft.

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

11.03.2010 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hagen wird beschlossen, wie sie als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 0201/2010 vom 02.03.2010) ist.

 

Realisierungstermin: 01.04.2010

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 16

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

Reduzieren

25.03.2010 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hagen wird beschlossen, wie sie als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachenummer 0201/2010 vom 02.03.2010) ist.

 

Realisierungstermin: 01.04.2010

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen