Anfrage - 0199/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Der Anfragetext der Fraktionen ist als Anlage beigefügt.

Bei der Beantwortung der Anfrage der Fraktionen wird auf die ursprüngliche Fragestellung, welche Mehrausgaben auf die Stadt bei einer Tariferhöhung von 5 bzw. 3,5 % zukommen würden, nicht eingegangen, da zwischenzeitlich der Tarifabschluss vorliegt. Bei der Berechnung der Mehrausgaben wurden die Eckdaten des Tarifabschlusses zugrunde gelegt. Die Höhe sowie die Aufschlüsselung der Eckdaten kann der beigefügten Berechnung entnommen werden. 

Der Tarifabschluss für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst führt im Jahr 2010 für die Gesamtverwaltung einschließlich Eigenbetriebe zu einer Steigerung der Personalkosten von 1.190.798,81 €. Für das Jahr 2011 belaufen sich die Kosten für die Gesamtverwaltung einschließlich Eigenbetriebe auf 1.677.000,90 €.

Bezogen auf Stellen ergäbe sich vollzeitverrechnet für 2010 ein zusätzlicher Stellenabbau von 27,5 Stellen für die Gesamtverwaltung einschließlich der Eigenbetriebe, für 2011 beliefe sich dieser Wert auf 38,73 Stellen.

 

Begründung

 

Mit Anfrage vom 18.02.2010 der Fraktionen FDP und CDU im Rat der Stadt Hagen wird um Beantwortung folgender Fragestellungen gebeten:

1.      Welche Mehrausgaben kommen alleine auf die Stadt Hagen zu, wenn die Forderung nach einer Tariferhöhung von 5 bzw. 3,5 Prozent für ein Jahr durchgesetzt würde?

2.      Wie viele Stellen müssten zusätzlich strukturell abgebaut werden, um die dadurch verursachte Kostensteigerung bei den Personalkosten zu kompensieren?

 

 

Auf der Grundlage des Schlichterspruches ist am 28.02.2010 eine Tarifeinigung erfolgt, die sich unterhalb der in der Anfrage der Fraktionen genannten Werte bewegt. Der Beantwortung der Anfrage liegen insofern die Eckdaten der Tarifeinigung zugrunde, die Berechnung auf der Grundlage von Tarifsteigerungen im Umfang von 3,5% bzw. 5% ist entbehrlich.

Es ergeben sich nachfolgende Auswirkungen aufgeschlüsselt nach Allgemeiner Verwaltung, GWH und HABIT:

 

Tarifeinigung

 

 

 

 

2010 =

1,2 % ab 01.01.2010

 

2011 =

0,6 % ab 01.01.2011

 

240,00 € Einmalzahlung in 01/2011

 

0,5 % ab 01.08.2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2010

Mehrausgaben

zusätzl. struktureller Stellenabbau (Köpfe)

zusätzl. struktureller Stellenabbau (vollzeitverrechnet)

allgemeine Verwaltung

945.092,75 €

23,62

20,64

GWH

199.535,13 €

7,96

5,96

HABIT

46.170,92 €

0,89

0,89

 

 

 

 

allgem. Verwaltung und Eigenbetriebe

1.190.798,81 €

32,48

27,50

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2011

Mehrausgaben

zusätzl. struktureller Stellenabbau (Köpfe)

zusätzl. struktureller Stellenabbau (vollzeitverrechnet)

allgemeine Verwaltung

1.298.419,37 €

32,07

28,35

GWH

327.267,71 €

12,90

9,78

HABIT

55.585,04 €

1,06

1,06

 

 

 

 

allgem. Verwaltung und Eigenbetriebe

1.677.000,90 €

45,20

38,73

 

 

Die Daten für einen zusätzlichen strukturellen Stellenabbau können nur als rechnerische Größen herangezogen werden, da es sich bei den Beschäftigten nicht ausschließlich um unbefristetes Personal auf Planstellen handelt, sondern auch u.a. befristet Beschäftigte und Auszubildende einbezogen sind.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.03.2010 - Haupt- und Finanzausschuss