Beschlussvorlage - 0196/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuß nimmt die Spende der Van-Eupen-Stiftung – Stiftung für Natur- und Umweltschutz – über 10.000 Euro dankend an.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.

 

Begründung

 

Die van Eupen-Stiftung – Stiftung für Natur und Umweltschutz – fördert Maßnahmen im Rahmen des Natur- und Umweltschutzes. In diesem Jahr hat die Stiftung eine Spende von 10.000 Euro zugesagt.

 

Aus diesen Mittel sollen Pflanzungen ausgeführt werden, die unter anderem der waldpädagogischen Fortbildung dienen. Hierzu zählen insbesondere die Ergänzung und Darstellung des Baumpfades „Baum des Jahres“ und dem Waldlern- und Walderlebnispfades.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

10.000,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

10.000,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

5550

, Teilfinanzstelle

5.800158

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

10.000,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

10.000,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

Die Einnahme der Spende in Höhe von 10.000 € wird zunächst investiv vereinnahmt und auf ein Verbindlichkeitenkonto gebucht. Den Ausgaben, die durch die Spende finanziert werden, werden entsprechend ihrer Ausgabeart (investiv oder konsumtiv) „Erträge“ gegenübergestellt. Eine konsumtive Ausgabe führt zu einer Buchung von Ertrag. Eine investive Ausgabe führt zu einer Bildung von Sonderposten, die in Abhängigkeit der Nutzungsdauer der Investition ertragswirksam aufgelöst werden.

 

 

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Beschlüsse

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11.03.2010 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen