Beschlussvorlage - 0188/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines Mitgliedes des Aufsichtsrates für die HEB GmbH - Hagener Entsorgungsbetrieb sowie für die HUI GmbH - Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft mbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Thomas Schüßler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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11.03.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.03.2010
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Beschlussvorschlag
HEB GmbH:
I. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, der Bestellung von Herrn Frank Hengstenberg zum Mitglied des Aufsichtsrates der HEB GmbH zuzustimmen.
II. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 Absatz 2 GmbH-Gesetz in Verbindung mit § 13 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages der HEB GmbH zu fassen.
III. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, zukünftig bei Bestellung bzw. Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Mitgesellschafterinnen Mark-E AG und Entsorgung Dortmund GmbH jeweils die erforderlichen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 Absatz 2 GmbH-Gesetz in Verbindung mit § 13 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages der HEB GmbH fassen zu dürfen.
HUI GmbH:
I. Der Rat der Stadt Hagen als Vertretung der alleinigen Gesellschafterin beschließt, dass die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V. mbH) als Gesellschafterin der HUI GmbH - Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft mbH als Mitglied des Aufsichtsrates Herrn Frank Hengstenberg bestellt.
II. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der G.I.V. mbH zu beschließen, die oben genannte Person als Mitglied des Aufsichtsrates zu bestellen und im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der HUI GmbH diesem Vorschlag zuzustimmen.
III. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, zukünftig im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der G.I.V. mbH zu beschließen, Aufsichtsratsmitglieder der Mitgesellschafterinnen Mark-E AG und Entsorgung Dortmund GmbH bestellen bzw. abberufen zu dürfen und im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der HUI GmbH diesem Vorschlag zustimmen zu dürfen.
Die Beschlüsse zu jeweils I. und II. sind bis zum 15.04.2010 umzusetzen.
Der Beschlüsse zu jeweils III. werden in der Zukunft umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Kurzfassung entfällt.
Begründung
1. Zu den
jeweiligen Beschlussvorschlägen I. und II.:
Gemäß § 9 des
Gesellschaftsvertrages der HEB GmbH bzw. der HUI GmbH werden die Mitglieder des
Aufsichtsrates von der Gesellschafterversammlung in entsprechender Anwendung
der §§ 101 und 103 AktG bestellt und abberufen.
Die Bestellung
erfolgt auf Vorschlag der Gesellschafter. Dabei schlägt die Gesellschafterin
Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) 2 Mitglieder vor.
Laut Mitteilung der
Geschäftsführung der HEB GmbH bzw. der HUI GmbH hat das Mitglied des
Aufsichtsrates der HEB und HUI GmbH, Herr Peter Herbert Niermann, aufgrund
seines Ausscheidens aus dem Unternehmen EDG sein Aufsichtsratsmandat für die
HEB und die HUI GmbH niedergelegt. Als Nachfolger schlägt die EDG Herrn
Geschäftsführer Frank Hengstenberg vor.
Da die Stadt Hagen
nicht unmittelbar an der HUI GmbH beteiligt ist, im Gegensatz zur direkten
Beteiligung an der HEB GmbH, erfolgt hier die Besetzung über die Willensbildung
in der G.I.V. mbH, die wiederum vom Rat der Stadt Hagen gesteuert werden kann.
Regelmäßig werden
Gesellschafterbeschlüsse in einer Gesellschafterversammlung gefasst, zu der ein
Ratsmitglied als bevollmächtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen vom Rat
bestellt wird. Aus Gründen der Verfahrenseffizienz wird dem Rat der Stadt Hagen
entsprechend der Bitte der Geschäftsführung gemäß § 48 Absatz 2 GmbH-Gesetz in
Verbindung mit § 13 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages der HEB GmbH ein schriftlicher
Gesellschafterbeschluss, d. h. ohne Gesellschafterversammlung, vorgeschlagen.
Dieses gilt sinngemäß
auch für den schriftlichen Gesellschafterbeschluss der G.I.V. mbH und die
Bevollmächtigung des Geschäftsführers der G.I.V. mbH dem Beschluss für die HUI
GmbH im schriftlichen Umlaufverfahren zuzustimmen.
2. Zu den
jeweiligen Beschlussvorschlägen III.:
Mit diesen beiden
Beschlüssen soll das derzeitige Verfahren vereinfacht werden. Beim Wechsel von
Aufsichtsratsmitgliedern, die auf Vorschlag der beiden Mitgesellschafterinnen
Mark-E AG und Entsorgung Dortmund GmbH bestellt werden, soll der
Oberbürgermeister zukünftig ermächtigt werden, ohne vorhergehenden Ratsbeschluss,
einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss fassen zu dürfen.
Der Rat der Stadt
Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

11.03.2010 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
HEB GmbH:
I. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, der Bestellung von Herrn Frank Hengstenberg zum Mitglied des Aufsichtsrates der HEB GmbH zuzustimmen.
II. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 Absatz 2 GmbH-Gesetz in Verbindung mit § 13 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages der HEB GmbH zu fassen.
III. entfällt
HUI GmbH:
I. Der Rat der Stadt Hagen als Vertretung der alleinigen Gesellschafterin beschließt, dass die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V. mbH) als Gesellschafterin der HUI GmbH - Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft mbH als Mitglied des Aufsichtsrates Herrn Frank Hengstenberg bestellt.
II. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der G.I.V. mbH zu beschließen, die oben genannte Person als Mitglied des Aufsichtsrates zu bestellen und im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der HUI GmbH diesem Vorschlag zuzustimmen.
III. entfällt
Die Beschlüsse zu jeweils I. und II. sind bis zum 15.04.2010 umzusetzen.
25.03.2010 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
HEB GmbH:
I. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, der Bestellung von Herrn Frank Hengstenberg zum Mitglied des Aufsichtsrates der HEB GmbH zuzustimmen.
II. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 Absatz 2 GmbH-Gesetz in Verbindung mit § 13 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages der HEB GmbH zu fassen.
III. ENTFÄLLT
HUI GmbH:
I. Der Rat der Stadt Hagen als Vertretung der alleinigen Gesellschafterin beschließt, dass die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V. mbH) als Gesellschafterin der HUI GmbH - Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft mbH als Mitglied des Aufsichtsrates Herrn Frank Hengstenberg bestellt.
II. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der G.I.V. mbH zu beschließen, die oben genannte Person als Mitglied des Aufsichtsrates zu bestellen und im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der HUI GmbH diesem Vorschlag zuzustimmen.
III. ENTFÄLLT
Die Beschlüsse zu jeweils I. und II. sind bis zum 15.04.2010 umzusetzen.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Einstimmig beschlossen |