Beschlussvorlage - 0117/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Spenden in Höhe von 4.800 € für die Unterstützung von Familien, die vom Sozialpädagogischen Zentrum betreut werden und die Essensversorgung an den 5 Wehringhauser Kindertageseinrichtungen werden dankend angenommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Spender die entsprechende Spendenbescheinigung auszustellen.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

 

Der Mitarbeiter der Mark-E, Herr Michael Treppmann, hat von seinem Arbeitgeber für einen Verbesserungsvorschlag eine Prämie in Höhe von 8.000 € erhalten.

Herr Treppmann möchte den kompletten Betrag für soziale Zwecke zur Verfügung stellen.

Die Übergabe der Beträge sollte unmittelbar vor Weihnachten 2009 für die von ihm benannten Verwendungszwecke erfolgen:

 

  1. Sozialpädagogisches Zentrum 1.600 € für die Unterstützung von vier Familien (Alleinerziehende mit kleinen Kindern, teilweise mehrfach behinderten Kindern), die durch sozialpädagogische Familienhilfe begleitet werden.

 

  1. Mutter- und Kind – Gruppe der Erziehungshilfe Selbecke 3.200 € für Betreuung junger Mütter mit Kind, um gemeinsam realistische Lebensperspektiven zu entwickeln, Hilfen bei der Erziehung der Kindern und Begleitung in ein selbstständiges Leben

 

  1. 3.200 € für Essensverpflegung für Kinder in allen Wehringhauser Kindertageseinrichtungen in Fällen eines Notbedarfs

 

Der HFA wird gebeten, die Spenden dankend anzunehmen und die Verwaltung zu beauftragen, in den Fällen zu 1 und 3 eine Spendenbescheinigung auszustellen (Im Falle zu 2 ist dies durch den BSH erfolgt).

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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11.03.2010 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen