Beschlussvorlage - 0117/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Spenden für Essensverpflegung in Wehringhauser Kindertageseinrichtungen und an das Sozialpädagogische Zentrum
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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11.03.2010
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Beschlussvorschlag
Die Spenden in Höhe von 4.800 € für die Unterstützung von Familien, die vom Sozialpädagogischen Zentrum betreut werden und die Essensversorgung an den 5 Wehringhauser Kindertageseinrichtungen werden dankend angenommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Spender die entsprechende Spendenbescheinigung auszustellen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der
Mitarbeiter der Mark-E, Herr Michael Treppmann, hat von seinem Arbeitgeber für
einen Verbesserungsvorschlag eine Prämie in Höhe von 8.000 € erhalten.
Herr
Treppmann möchte den kompletten Betrag für soziale Zwecke zur Verfügung
stellen.
Die
Übergabe der Beträge sollte unmittelbar vor Weihnachten 2009 für die von ihm
benannten Verwendungszwecke erfolgen:
- Sozialpädagogisches
Zentrum 1.600 € für die Unterstützung von vier Familien
(Alleinerziehende mit kleinen Kindern, teilweise mehrfach behinderten
Kindern), die durch sozialpädagogische Familienhilfe begleitet werden.
- Mutter- und Kind
– Gruppe der Erziehungshilfe Selbecke 3.200 € für Betreuung
junger Mütter mit Kind, um gemeinsam realistische Lebensperspektiven zu
entwickeln, Hilfen bei der Erziehung der Kindern und Begleitung in ein
selbstständiges Leben
- 3.200 € für
Essensverpflegung für Kinder in allen Wehringhauser
Kindertageseinrichtungen in Fällen eines Notbedarfs
Der
HFA wird gebeten, die Spenden dankend anzunehmen und die Verwaltung zu
beauftragen, in den Fällen zu 1 und 3 eine Spendenbescheinigung auszustellen
(Im Falle zu 2 ist dies durch den BSH erfolgt).
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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