Beschlussvorlage - 0150/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Neues Nutzungskonzept für den nördlichen Teil der Haßleyer Insel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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16.03.2010
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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23.03.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.03.2010
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Beschlussvorschlag
Der Rat begrüßt die Investitionsabsicht auf der
Haßleyer Insel und beauftragt die Verwaltung damit, alle erforderlichen
Schritte zu unternehmen, um schnellstmöglich über die grundsätzliche
Machbarkeit des Projektes entscheiden zu können.
Hierzu zählen insbesondere belastbare Aussagen
-
zur
verkehrlichen Erschließung,
-
zur
Entwässerung,
-
zum Lärmschutz
-
und zur
Einzelhandelsverträglichkeit.
Sachverhalt
Kurzfassung
Aufgrund der
aktuellen Planung zur Ansiedlung eines Möbelhauses auf der Haßleyer Insel ist
die Zielsetzung einer Gewerbeflächenansiedlung an diesem Standort zu diskutieren.
Begründung
Anlass:
Für den
nördlichen Teil der Haßleyer Insel bestehen konkrete Investitionsabsichten. Der
Verwaltung liegen Pläne vor, mit dem Ziel auf der Haßleyer Insel ein Möbelhaus
zu errichten. Hier sollen auf 3 Etagen 26.000 qm Verkaufsfläche etabliert
werden. Der gesamte Baukörper einschließlich der Lagerfläche wird jedoch
4-geschossig errichtet.
Im nördlichen
Zipfel der Haßleyer Insel ist ein SB-Möbelhaus mit 4.600 qm Verkaufsfläche
vorgesehen, das durch denselben Betreiber genutzt werden soll.
Zwischen Möbelhaus und SB-Möbelhaus
sind vom Investor weitere Bauflächen vorgesehen, die jedoch als Platzhalter zu
verstehen sind. Es wurde der Wunsch formuliert, u. a. einen Vollsortimenter und
ein bis zwei Fachmärkte (Tiernahrung etc.) sowie ein Fitnesscenter zu
errichten.
Die
Erschließung soll über einen Knotenpunkt an der Raiffeisenstraße erfolgen. Die
Stellplatzflächen befinden sich im westlichen Teil des Grundstückes Richtung A
45.
Durch die Gesamtmaßnahme sollen ca. 150
– 180 Mitarbeiter beschäftigt werden.
Bisherige
Planung:
Die bisherige Planung sah in diesem
Bereich die Ansiedlung von Gewerbe vor. Entsprechend dieser Planung ist ein
Flächennutzungsplanänderungsverfahren eingeleitet worden. Die öffentliche
Auslegung fand vom 18.01. – 19.02.2010 statt.
Die Anregungen bezogen sich im
Wesentlichen auf die entwässerungstechnische Erschließung und den Verlust von
Freiflächen bzw. wertvollen Ackerflächen. Es ist beabsichtigt, den
abschließenden Beschluss im Sommer 2010 herbeizuführen.
Die geplanten Einzelhandelsvorhaben
sind in dieser Größenordnung in einer gewerblichen Baufläche nicht zulässig.
Hierzu ist die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung
„Großflächiger Einzelhandelsbetrieb“ erforderlich. Diese neue Zielsetzung
für den nördlichen Teilbereich muss politisch beschlossen werden. Das
FNP-Teiländerungsverfahren muss geteilt und für den nördlichen Bereich erneut
durchgeführt werden.
Problematik:
Für die Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen hat die Bezirksregierung Arnsberg einen
Bedarf von 108,6 ha an neuen gewerblichen Bauflächen anerkannt. Unter
Berücksichtigung der potentiell verfügbaren Flächenreserven im Bestand in Höhe
von 50,6 ha ergibt sich daraus ein Fehlbedarf an Gewerbeflächen von
58 ha. Die Haßleyer Insel mit einer Flächengröße von 11,9 ha sollte einen
Teil dieses Bedarfs decken. Durch die neue Zielrichtung verringert sich die
potentielle gewerbliche Baufläche um ca. 7,5 ha. Ein Großteil der
zusammenhängenden Gewerbefläche in verkehrsgünstiger Lage zur BAB 45 entfällt
zugunsten einer Einzelhandelsnutzung.
Der Rat hat in seiner Sitzung am
08.10.2009 die Vorlage „Neue Wohn- und Gewerbeflächen im
Flächennutzungsplan – Vorentwurf der Stadt Hagen“ (Nr. 1226/2007)
beschlossen. Bestandteil des Beschlusses ist, die Haßleyer Insel im neuen
Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche darzustellen. Zusammen mit den
Reserven im Flächennutzungsplan ergaben sich 104,4 ha Flächenpotentiale
(FNP-Reserve 45,9 ha + 55,8 ha neue Flächen), die bereits unter dem anerkannten
Bedarf der Bezirksregierung von 108,6 ha liegen. Diese Zahl reduziert sich auf
96,9 ha, so dass weiterhin ein Bedarf von 11,7 ha an neuer gewerblicher
Baufläche besteht. Mit den 7,5 ha gewerblicher Baufläche auf der Haßleyer Insel
entfällt ein Anteil von 7,2 % an Gewerbeflächenpotentialen.
Einzelhandelskonzept
Unter
Berücksichtigung des im Mai 2009 beschlossenen Einzelhandelskonzeptes der Stadt
Hagen ist die Ansiedlung eines Möbelhauses grundsätzlich positiv zu beurteilen.
Die
gesamtstädtische Analyse des Einzelhandelsangebotes und der Kaufkraftströme hat
ergeben, dass allgemein recht hohe Bindungsquoten und somit eine starke Einkaufsbindung
in der Stadt gegeben sind. Dies gilt jedoch nicht für die Warengruppe Möbel.
Die Untersuchung attestierte in diesem Segment einen Kaufkraftabfluss von fast
70%. Auch wenn das Einkaufsverhalten in
der Sortimentsgruppe Möbel dadurch gekennzeichnet ist, dass Kunden bereit sind,
größere Distanzen zurückzulegen und ein umfangreiches Angebot in der Region
besteht, wurde ein Angebotsdefizit in der Stadt Hagen bestätigt.
Auf
Grundlage des Einzelhandelskonzeptes war es erforderlich, Aussagen zu den bestehenden
und zukünftigen Sonderstandorten für großflächigen Einzelhandel zu treffen. Neuausweisungen
von Fachmarktstandorten gehen regelmäßig zu Lasten einer gewerblichen Nutzung. Die Ansiedlung von Einzelhandel in Gewerbegebieten
führt oftmals zu einer drastischen Erhöhung der Bodenpreise und somit zu einem
Wettbewerbsnachteil insbesondere für mittelständische Handwerks – und
Gewerbebetriebe.
Aufgrund einer gesamtstädtischen Beurteilung von
Potenzialflächen zur Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben hat
der Rat am 17.12.2009 beschlossen, (Vorlage Nr. 0639/2009) die Flächen in Westerbauer
(Fa. Brandt und Fa. Schmitz) als Fachmarktstandorte auszuweisen und somit eine
Nachnutzung durch zentrenverträglichen Einzelhandel zu ermöglichen. Nach
Realisierung dieses Standortes sollte der Bereich Rehstraße in zweiter
Priorität entwickelt werden.
Das geplante Möbelhaus ist aufgrund seiner Verkaufsflächengröße
als Sonderprojekt zu werten und auf den genannten Potenzialflächen kaum zu
realisieren.
Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Potenziale für
das Sortiment Möbel mit dieser Investition weitestgehend ausgeschöpft werden.
Da auch das Baumarktsegment ausgeschöpft ist, bleiben für die
geplanten Fachmarktstandorte (1. Priorität Westerbauer und 2. Priorität
Rehstraße) nur noch geringe Verwertungspotenziale in den verbleibenden, nicht zentrenrelevanten
Sortimentsbereichen.
Gemäß der aktuellen Rechtssprechung und den Zielen des
Einzelhandelskonzeptes ist die vom Investor gewünschte Nutzung mit zentrenrelevanten
Fachmärkten und einem Vollsortimenter auf der Haßleyer Insel nicht machbar. Darüber
hinaus ist die Kategorie der Randsortimente (zentrenrelevante Sortimente)
insgesamt auf maximal 2500m² Verkaufsfläche zu beschränken.
Weitere Schritte
Das
Projekt bedarf der Abstimmung mit der
Landesplanung und innerhalb des Arbeitskreises „Regionales
Einzelhandelskonzept Östliches Ruhrgebiet“ des regionalen Konsenses.
Hierfür ist eine raumordnerische und städtebauliche Wirkungsanalyse vom Investor
in Auftrag zu geben.
Aufgrund
der nicht unerheblichen Entwässerungsproblematik an dem geplanten Standort ist
eine frühzeitige Abklärung geboten. Darüber hinaus sind Gutachten bezüglich der
Lärmemissionen und der Verkehrserschließung erforderlich. Bei der Nutzung durch
einen entsprechenden Einzelhandelsanbieter sind neben der Anlieferung auch erhebliche
Kundenverkehrsströme zu berücksichtigen.
Sobald die
entsprechenden Gutachten vorliegen und die Abstimmung mit den genannten Stellen
erfolgt ist, soll auf dieser Grundlage über die grundsätzliche Machbarkeit des
Projektes entschieden und die weiteren planungsrechtlichen Schritte
(FNP-Änderung, B-Plan) durchgeführt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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839,4 kB
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