Beschlussvorlage - 0191/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen bestellt Herrn Technischen Beigeordneten Thomas Grothe mit Wirkung vom 01.04.2010 zum Ersten Betriebsleiter der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudewirtschaft der Stadt Hagen (GWH).

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Entfällt.

 

 

Begründung

 

Nach Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 03.04.2003 und 16.10.2003 wird ab dem 01.01.2004 die Gebäudewirtschaft der Stadt Hagen (GWH) als kommunale Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit wie ein Eigenbetrieb nach den Vorschriften der Gemeindeordnung, der Eigenbetriebsverordnung und den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt.

 

Gemäß §2 (1) der Betriebssatzung besteht die Werkleitung aus einem oder zwei Werkleitern.

 

Herr Dipl.-Ing. Karl-Hermann Kliewe wurde am 29.04.2004 vom Rat der Stadt Hagen zum Betriebsleiter bestellt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Technischen Beigeordneten Thomas Grothe mit Wirkung vom 01.04.2010 zum Ersten Betriebsleiter der GWH zu bestellen. Zur Begründung wird auf die Ratsvorlage mit der Drucksachennummer 0193/2010 verwiesen.

Gehört zur Betriebsleitung ein Beigeordneter der Gemeinde, so ist er nach

§2 (3) EigVO NRW Erster Betriebsleiter.

 

Mit Ratsbeschluss vom 15.07.2004 wurden Herr Dipl.-Ing. Reiner Rosga und Herr Dipl.-Verw.Wirt Volker Bald zu gemeinschaftlich vertretungsberechtigten Vertretern des Betriebsleiters bestellt. Da durch die Bestellung eines Ersten Betriebsleiters die Stellvertretung in der Betriebsleitung zwischen dem Ersten und weiteren Betriebsleiter sichergestellt ist, erlischt die bisherige Vertretungsregelung zum 31.03.2010.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

X

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

09.03.2010 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - ungeändert beschlossen

Erweitern

25.03.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen