Beschlussvorlage - 0136/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Anwendung regenerativer Energien in Haspe.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Fred Weber
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; FB62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster; FB65 - Gebäudewirtschaft; 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; 24 Forstamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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04.03.2010
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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18.03.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Die Bezirksvertretung Haspe
hat die Verwaltung beauftragt, bis zu Ihrer Sitzung am 4. März 2010 die
Anwendungsmöglichkeiten regenerativer Energien in Haspe zu ermitteln (Vorlage
Nr. 0829/2009). Hierzu wurde ein Fragenkatalog
an die Verwaltung gerichtet.
Die Fragen lassen sich wie
folgt beantworten.
Frage 1: Welche
gesetzlichen Vorschriften/ Richtlinien existieren im Zusammenhang mit der
Ansiedlung folgender erneuerbarer Energieerzeugungsanlagen?
·
Windenergie
·
Solarenergie/
Photovoltaik
·
Bioenergie
·
Geothermie
Antwort: Wesentliche gesetzliche Rahmenbedingungen im Bereich der
regenerativen Energien stellen:
·
das
im Jahr 2002 verabschiedete und 2004 novellierte Erneuerbare-
Energien-Gesetz (EEG) mit Regelungen zur Stromeinspeisung verschiedener erneuerbaren
Energien,
·
die
2002 erlassene und 2004 sowie 2007 novellierte
Energieeinsparverordnung (EnEV) mit Anforderungen an energieeffiziente
Bauweise bei Neubau und Sanierung von Gebäuden und
·
das seit dem
01.01.2009 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im
Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG).
Letzteres beinhaltet eine
Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung. Die
Nutzungspflicht ist begrenzt auf Neubauten und grundlegend sanierte
Bestandsgebäude und ist seit Januar 2009 wirksam.
Daneben existiert eine Reihe von fachgesetzlichen
Regelungen, die bei der Planung und Genehmigung von Anlagen zur Erzeugung
regenerativer Energien zu beachten sind. Beispielhaft seien das
Wasserhaushaltgesetz, das Bundesimmissionsschutzgesetz und das
Landschaftsgesetz mit den entsprechenden Verordnungen und
Ausführungsvorschriften genannt. So erfordert beispielsweise die Genehmigung
einer Erdwärmepumpenanlage zur Nutzung des geothermischen Potenzials eine
Wasserrechtliche Erlaubnis.
Auch bei der Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß
§ 1 Abs. 6, Buchstabe f, Baugesetzbuch (BauGB) die Nutzung regenerativer
Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie zu berücksichtigen.
Frage 2: Welche
städtischen Flächen im Stadtgebiet Haspe eignen sich gemäß den o. g.
Vorschriften und Kriterien zur Ansiedlung der verschiedenen regenerativen
Energieformen.
Antwort: Wasserkraft
Das Potenzial der
Wasserkraft im Gebiet der Stadt Hagen ist weitgehend ausgeschöpft. Dies hatte
bereits das Detailkonzept zur Wasserkraftnutzung aus dem Jahre 1994
herausgestellt. Für den Bereich Haspe hatten sich hier keine nutzbaren Potenziale
ergeben. Im Vergleich zur möglichen sehr geringen Nutzung dieser Energieart ist
der technische Aufwand und auch der, um die Umwelteingriffe bei einem Neubau
einer Anlage gering zu halten, in Haspe unverhältnismäßig hoch. Allerdings
wurde in dieser Zeit der Trägerverein Erneuerbare Energien Haspe e.V.
gegründet. Die aus den Aktivitäten von Eltern und Lehrern hervorgegangene
Initiative der benachbarten Gesamtschule
Haspe hat mit Eigenmitteln und Förderungen ein Wasserkraftwerk an der Ennepe
wiederbelebt.
In Hagen-Haspe
wurde in den dreißiger Jahren Strom für ein benachbartes Sensenwerk
bereitgestellt. Seit über 10 Jahren speist das Kraftwerk fast 40.000 kWh im
Jahr, Strom für rund zehn Haushalte, ins öffentliche Netz ein. Die Anlage wurde
durch möglichst geringe Veränderungen auf den neuesten technischen Stand
gebracht und in eine vollautomatisch gesteuerte Anlage umgebaut.
Neben der
Wasserkraftanlage betreibt der Verein inzwischen zwei Photovoltaikanlagen, mit
deren Hilfe seit zehn Jahren über 250.000 kWh Sonnenstrom produziert und damit rund
250 Tonnen Kohlenstoffdioxid vermieden wurden.
Windenergie
Ziel war es auch
bei der damaligen Untersuchung der Windenergie für das gesamte Stadtgebiet
Standorte auszuweisen.
Die zu dieser
Zeit betrachteten fünf Standorte mit aus heutiger Sicht kleinen Leistungsgrößen
(auch wegen der damaligen Förderhöhenbegrenzung für sehr große Anlagen)
befanden sich gerade am Rande der Wirtschaftlichkeit. Im Bezirk Haspe wurde der
Standort „Wahl“ näher untersucht. Wegen der Nähe zum Flughafen
schied dieser Standort jedoch aus.
Biomasse
Bereits von der
Stadtverwaltung genutzte Standorte sind an der neuen Feuerwache und die Anlage
des Forstbetriebshofes „Im Kurk“. Theoretisch wären weitere
Potenziale für die Nutzung von Biomasse auf allen land- und
forstwirtschaftlichen Flächen erschließbar (weitere Ausführungen zu den
nutzbaren Potenzialen werden unter Frage 3 gegeben).
Kraft-Wärme-Kopplung
Im CO2-Minderungskonzept
von 1995 wurden für Haspe zusätzlich noch Untersuchungsschwerpunkte für den
Einsatz von Block-Heiz-Kraftwerken vorgeschlagen, wobei sich das Hauptaugenmerk
auf die Nutzung in öffentlichen Krankenhausgebäuden wie im Hospital Zum Heiligen
Geist und im Evangelischen Krankenhaus richtete. Ein Förderantrag der
Verwaltung zur Ermittlung aktueller Kraft-Wärme-Potenziale (Nahwärme-Inseln) im
Stadtgebiet scheiterte aufgrund fehlender Eigenmittel.
Geothermie
Vom
geologischen Dienst NRW wurde zwischenzeitlich das geothermische Potenzial,
u.a. auch für das Stadtgebiet von Hagen ermittelt. Zur Abschätzung des
geothermischen Potenzials wurden bis zu einer Tiefe von 100 m die
diesbezüglichen Bedingungen betrachtet. Daraus wurden Angaben zur spezifischen
geothermischen Ergiebigkeit für den Wärmebedarf für Ein- bis Zweifamilienhäuser
abgeleitet. Das für den Stadtbezirk Haspe abgefragte geothermische Potenzial
liegt bei einer betrachteten Tiefe bis 100 m im Bereich einer effizienten
Nutzung. Diese Aussage gilt allerdings nur für Gebäude mit einer
Wärmepumpen-Heizleistung bis zu 30 KW. Die öffentlichen Gebäude haben in der
Regel einen höheren Heizwärmebedarf. Um die tatsächliche, für den Einzelfall
benötige Sondenlänge sowie die optimale Nutzungstiefe zu ermitteln, bedarf es
deshalb einer genauen kostenpflichtigen Untersuchung der „spezifischen Entzugsleistungen“.
Solarenergie
(Photovoltaik/ Solarthermie)
Im
Jahr 2008 hatte die Verwaltung eine Liste mit 11 öffentlichen Gebäuden im
Stadtgebiet ermittelt, die für den Einsatz von
Solarenergie in Frage kommen könnten. Für den Stadtbezirk Haspe wurde
die „Gesamtschule Haspe“ näher untersucht. Das Gebäude verfügt über
die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der Dachfläche. Zwischenzeitlich
hat der Bürgersolarstrom-Verein Hagen Interesse an einem Ausbau mit
Photovoltaik bekundet. Zurzeit laufen die Vertragsverhandlungen.
Frage 3: Welche
Möglichkeiten der multifunktionalen Nutzung städtischer
Flächen in Haspe eignen sich zur Erzeugung erneuerbarer Energien?
Antwort: Prinzipiell
eignen sich land- und forstwirtschaftliche Flächen für eine multifunktionale
Nutzung zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Im Mittelpunkt der aktuellen
Diskussion stehen insbesondere Energiepflanzen zur Erzeugung sogenannter
Biokraftstoffe, wie Bioethanol und Rapsmethylester (RME). Der Anbau von Energiepflanzen steht
jedoch fast immer in Konkurrenz zum Anbau von Nahrungs- und Futtermitteln. Nur
auf Stilllegungsflächen gibt es keine Verdrängung anderer Nutzpflanzen. Deshalb wird seitens des Umweltbundesamtes
der Anbau von Energiepflanzen zur Verwendung als Benzin- Dieselersatz nicht
empfohlen.
Eine
Möglichkeit der kombinierten Nutzung bieten jedoch städtische Forstflächen. Der
gesamte Bereich der städtischen forstlichen Nutzung in Hagen-Haspe umfasst etwa
250 ha Waldfläche. Davon müssen diejenigen Waldflächen abgezogen werden, die
wegen Kyrill längere Zeit nicht mehr wirtschaftlich nutzbar sind oder auch
schwer zugänglich sind. Das sind rund 50 ha, wobei es sich vielfach bei diesen
Flächen um zukünftige Ausgleichs- und Ersatzflächen handelt. Dann wären allein
in Haspe etwa 200 ha zugänglich, aus denen bei einem abgeschätzten
Energieholzpotential von rund 1 fm (Festmeter) pro Hektar und Jahr etwa 200
Festmeter nachhaltig als Energieholzanteil erwirtschaftet werden könnten. Es
könnten mit dieser Holzmenge 40 moderne Einfamilienhäuser beheizt werden.
Bedenkt
man, dass aus dem gesamten städtischen Hagener Forst schon jetzt etwa 400
Festmeter an einen über die Jahre aufgebauten Kundenstamm als Brennholz
abgegeben werden, muss überlegt werden, wie zukünftig der städtische Wald als
zusätzlicher Energielieferant eingesetzt werden kann. Hierzu bedarf es einer
Gesamtuntersuchung, die alle Logistikketten einbezieht, um eine nachhaltige
lohnende Vermarktung sicherstellen zu können, ohne dass die ökologische Funktion
beeinträchtigt oder geschädigt wird. Gleichzeitig wird an dieser Stelle darauf
hingewiesen, dass auch seitens der Landesforstverwaltung gemeinsam mit
kommunalen und privaten Waldbesitzern über weitere Optionen nachgedacht wird.
Frage 4: Werden
im Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes Flächen zur Ansiedlung regenerativer
Energien vorgesehen?
Antwort: Bei
den bisherigen Überlegungen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ist
nur die Windkraft als flächenrelevante Nutzung berücksichtigt worden. Hierzu
ist bereits vor einigen Jahren ein Standortkonzept verabschiedet und in den FNP
aufgenommen worden. Die als Potenzial aufgenommenen Standorte sind mittlerweile
alle besetzt. Weitere Flächenpotenziale können nur entwickelt werden, wenn
dafür Waldflächen in Anspruch genommen würden. Dies ist nach der derzeitigen
Rechtslage aufgrund des geltenden Windenergieerlasses nicht möglich.
Entsprechende Diskussionen zur Lockerung dieser Maßgabe werden jedoch derzeit
auf Landesebene geführt.
Im Stadtbezirk Haspe wurden keine Standortpotenziale
für die Windkraft ermittelt.
Alle anderen Formen der regenerativen
Energiegewinnung (wie z.B. Solarenergienutzung) erzeugen in der Regel keine für
den FNP relevanten Flächenansprüche, da der FNP-Entwurf eine Mindestgröße von
0,5 ha als Darstellungsschwelle vorsieht.
Frage 5: Wie
viel qm² Dachfläche besitzt die Stadt Hagen in Haspe und in welcher
Größenordnung eignen sich diese Dächer sowohl aus technischer wie
betriebswirtschaftlicher Sicht zur Installation von Solarenergieanlagen?
Antwort: Aus der Liegenschaftskarte (ALK) und
Ergänzungen durch die Gebäudewirtschaft Hagen (GWH) wurden für den Stadtbezirk
Haspe ca. 60 städtische Gebäude ermittelt. Die Dachfläche aller ermittelten
städtischen Gebäude in Haspe beträgt insgesamt etwa 30.000 m². Bei einem
solaren Potenzial von ca. 800 kWh / m²/ Jahr Dachfläche ergibt sich eine
theoretische Ertragsprognose für Photovoltaikanlagen (bei 16% Wirkungsgrad) von
3.840.000 kWh/jährlich. Das entspricht einem Strombedarf von rd. 1000
Haushalten. Um eine präzise und verlässliche Aussage zu dem technisch und
wirtschaftlich realisierbaren Solarpotential der städtischen Dachflächen machen
zu können, muss jedoch die Statik, die Kabelverlegung, die Ausrichtung des
Daches, mögliche Abschattungen durch Gebäude und Bäume, die Dachform sowie die
jeweilige Dachneigung untersucht werden.
Im Jahr 2008 wurden durch
die Gebäudewirtschaft Hagen 11 städtische Gebäude im Stadtgebiet auf die
technische Realisierbarkeit von Solaranlagen untersucht. Danach käme im
Stadtbezirk Haspe für die Nutzung der Dachfläche die Gesamtschule Haspe in
Frage. Stellvertretend für die übrigen
städtischen Gebäude wurde beispielhaft das wirtschaftliche Ertragspotenzial der
Gesamtschule Haspe ermittelt. Grundlage bildet das im Internet unter www.mein-solardach.de verfügbare Berechnungsprogramm. Unter der
Annahme der Installation einer 100 kW-Anlage mit 75.000 kWh/jährlich ergibt
sich für das Jahr 2010 eine Ertragsprognose nach dem EEWärmeG 2010 von 28.664
EUR im Jahr. Über den Geltungszeitraum von 20 Jahren nach EEWärmeG ergäbe sich
danach ein Ertrag von 573.000 EUR bei
Installationskosten von ca. 350.000 EUR.
Frage 6: Wie
schätzt die Verwaltung aus technischer und wirtschaftlicher Sicht die Chancen
zur Ansiedlung regenerativer Energieerzeugungsanlagen im Stadtgebiet Haspe ein?
Antwort: Generell zeigen die Entwicklungen der letzten Jahre,
dass der Einsatz regenerativer Energien zur Strom- und Wärmeerzeugung sowohl
technisch als auch wirtschaftlich möglich ist. Das wird nicht zuletzt durch den
Anteil regenerativer Energieerzeugungsanlagen im Strom- und Wärmemarkt sowie
durch die stetig wachsende Nachfrage nach Solarthermie-, Photovolatik- und Wärmepumpenanlagen
deutlich.
Eine Ausnahme bildet noch das Handlungsfeld der Elektromobilität. Aber
auch hier hat die Technologie längst Marktreife erlangt. So haben für dieses
Jahr auch deutsche Automobilhersteller die Serienproduktion von E-Fahrzeugen
angekündigt. Eine ökologisch sinnvolle Nutzung setzt allerdings die Verwendung
von Strom aus erneuerbaren Energien voraus.
Inwieweit der Einsatz regenerativer Energien wirtschaftlich sinnvoll
ist, muss aber im Einzelfall untersucht werden. So sind Nachrüstungen im
Bestand der öffentlichen Gebäude eher schwierig
wegen der bereits erfolgreich durchgeführten Energie-Contacting-Maßnahmen.
Bei Neubaumaßnahmen in öffentlichen und privaten Gebäuden ist der
Einsatz regenerativer Energien jedoch fast immer möglich. Diesem Umstand trägt
auch das neue EEWärmeG Rechnung, indem es den Einsatz regenerativer Energien
bei Neubaumaßnahmen fordert und nur in begründeten Fällen Ausnahmen von dieser
Regelung zulässt, z.B. bei Ersatzmaßnahmen (Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung
und Abwärme, Fernwärme, etc.) oder durch eine Unterschreitung des Wärmebedarfs
nach den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) durch zusätzliche
Wärmedämmaßnahmen am Gebäude.
Aktuelle Untersuchungen in anderen Städten, z.B. Duisburg, zeigen, dass
vor allem Geothermie- und Solarenergieanlagen wirtschaftliche Potenziale
aufweisen. Investitionsentscheidungen bedürfen aber immer einer
Einzelfallbetrachtung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
|
x |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
x |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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|
Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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|
Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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|
Zwischensumme |
0,00€ |
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|
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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04.03.2010 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis
genommen.
Erweiterung:
1.
Die
Verwaltung wird aufgefordert in Kooperation mit der Bürgerenergiegenossenschaft
BEG, neben der Gesamtschule Haspe vier weitere Gebäude mit Photovoltaikanlagen auszustatten.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit Rhein-Ruhr Stadtlicht GmbH
und MarkE die Infrastruktur für den Einsatz von Elektrofahrzeugen zu schaffen.
|
Abstimmungsergebnis: |
|||
|
x |
Einstimmig beschlossen |
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|
Dafür: |
15 |
|
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Dagegen: |
0 |
|
|
|
Enthaltungen: |
0 |
|
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