Beschlussvorlage - 0132/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlaß einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/89 (452) Teil 1 -Gewerbegebiet Berliner Straße/Rehsieper Weg-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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04.03.2010
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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16.03.2010
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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23.03.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.03.2010
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Veränderungssperre für den
Geltungsbereich der 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/89 (452) –Gewerbegebiet Berliner
Straße/Rehsieper Weg-.
Die Satzung über die Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses
und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Der Beschluss wird sofort umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung:
Die
Entscheidungen über die Bauvoranfragen
- Errichtung von zwei
Gebäuden mit Einzelhandelsnutzungen (Tierbedarf und Getränkemarkt) auf dem
Grundstück Rehstraße 12
Gemarkung Hagen, Flur 23, Flurstücke 264,37,38
AZ.: 2/63/A/0036/09 und
- Errichtung eines
Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche <799 qm und eines
SB-PKW-Waschplatzes mit 10 Boxen auf dem Grundstück Rehstraße 6
Gemarkung Hagen, Flur 23, Flurstücke 37,38,39,40,41,264
AZ.: 2/63/A/0021/09
wurden
mit Schreiben vom 25.und 26.5.2009 nach § 15 Abs. 1 BauGB bis zum 25.5.2010
ausgesetzt.
Der
Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB ist erforderlich.
Begründung:
Der
Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am
14.5.2009 die Einleitung des 1. Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr.
3/89 (452) –Gewerbegebiet Berliner Straße/Rehsieper Weg- beschlossen. Der
Beschluss wurde am 30.5.2009 ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.
Mit
diesem Änderungsverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
geschaffen werden, um das geplante Ziel einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung innerhalb des Gewerbegebietes zu gewährleisten.
Oberste
Priorität gilt der Sicherung der Flächen für eine gewerbliche Nutzung. Die
Stadt Hagen hat ein aktuelles (April 2009) Flächendefizit von ca. 58 ha bei den gewerblichen Bauflächen. Trotz
einiger Leerstände im Bestand sollen die gut erschlossenen und topografisch
unproblematischen Flächen entlang der B7 langfristig für Gewerbe gesichert
werden.
Dazu
soll zukünftig der klein- und großflächige Einzelhandel mit
nahversorgunsrelevanten Hauptsortimenten abgelehnt und die Prüfung der
Zulässigkeit von Fachmärkten im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden, da
immer mehr gewerbliche Nutzungen in diesem Umfeld verdrängt werden. Die optische Gestaltung der dort
ggfls. entstehenden Baukörper sollte den Erfordernissen des zukünftig sehr
wichtigen Verkehrsknotenpunktes gerecht werden.
Dies
geschieht auf der Grundlage des vorliegenden Einzelhandels- und Zentrenkonzepts
für die Stadt Hagen und hier insbesondere zum Schutz des zentralen
Versogungsbereiches „Stadtteilzentrum Wehringhausen“.
Das
Einzelhandelskonzept sieht zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche vor,
dass Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten (ab
einer strukturprägenden Größenordnung von mehr als 400 m² Verkaufsfläche) nur
noch in zentralen Versorgungsbereichen zulässig sein sollen. Darüber hinaus ist
in Gewerbe- und Industriegebieten zukünftig die Ansiedlung und Erweiterung von
Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Hauptsortimenten unabhängig von
der Größenordnung generell auszuschließen. Ausnahmen sind nur dann möglich,
wenn der Einzelhandel einem gewerblichen Hauptbetrieb untergeordnet ist und die
Schwelle von 400 m² Verkaufsfläche nicht überschritten wird
(Handwerkerprivileg).
In
diesem Änderungsverfahren soll auch eine Anpassung des geplanten Ausbaus der
unteren Rehstraße an die Bedarfe für die Grundstückszufahrten zu den westlich
und östlich angrenzenden Baufeldern (SEWAG, etc.) erfolgen.
Die
Bearbeitung dieses 1. Änderungsverfahren dauert z.Z. noch an.
Der
Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 3/89 (452) Teil 1 –Gewerbegebiet Berliner
Straße/Rehsieper Weg- ist somit erforderlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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951,2 kB
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