Beschlussvorlage - 0060/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Hagen über die Regelung besonderer Öffnungszeiten für den Stadtteil Hagen  Hohenlimburg - Elsey und Reh - für das  Jahr 2010, die als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage ist.

 

Die Vorlage wird zum 23.04.2010 realisiert.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Im Stadtteil Hagen Hohenlimburg - Elsey und Reh - sollen am 25.04., 20.06., 19.09. und 05.12.2010  verkaufsoffene Sonntage stattfinden.

 


 

 

Begründung

 

Die Werbegemeinschaft Gewerbepark Hohenlimburg e. V. hat beantragt, die Geschäfte im Stadtteil Hagen Hohenlimburg - Elsey und Reh - am 25.04., 20.06. , 26.09. und 05.12.2010 jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet zu halten.

 

Darüber hinaus hat die  Ladengemeinschaft Elsey Einkaufszentrum e. V. beantragt, die Geschäfte im Stadtteil Hagen Hohenlimburg - Elsey und Reh - am 20.06. und 19.09.2010 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet zu halten.

 

Für den Stadtteil Hagen Hohenlimburg - Elsey und Reh - sind nach dem Ladenöffnungsgesetz insgesamt vier verkaufsoffene Sonntage möglich, so dass aus Gleichheitsgrundsätzen ein Termin bei der Werbegemeinschaft Gewerbepark Hohenlimburg e. V. zu Gunsten der Ladengemeinschaft Elsey Einkaufszentrum e. V. gestrichen werden muss.

 

Der Bereich des Stadtteils Hohenlimburg - Elsey und Reh  umfasst folgende Straßen:

 

Möllerstraße, Dorfplatz, Wiedenhofstraße, Wiesenstraße, Lindenbergstraße, Stettiner Straße, Sudetenstraße, Elseyer Straße, Verbandstraße, Am Somborn, Gotenweg, Spannstiftstraße, Florianstraße, Im Eichenhof und Iserlohner Straße

 

Gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. November 2006 dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.

 

In den mittelständischen Betrieben wird die Verlängerung der Öffnungszeiten durch die Inhaber und Familienangehörigen aufgefangen. Soweit Mitarbeiter beschäftigt werden, erfolgt die Teilnahme auf freiwilliger Basis. Bei Betrieben, in denen die Mitbestimmungsregelungen  gelten, müssen Vereinbarungen mit den Betriebsräten über Ausgleichsmaßnahmen erfolgen.

 

Grundsätzlich ist das Schutzbedürfnis der Angestellten im Einzelhandel  auf eine ungestörte Wochenendruhe abzuwägen mit dem dringenden Bedürfnis zur Versorgung der Besucher. Danach ist festzustellen, dass nach Abwägung aller Kriterien der Attraktivitätssteigerung des Stadtteils Hagen - Hohenlimburg - Elsey und Reh Vorrang vor dem Schutzbedürfnis einer geringen Zahl von Beschäftigten im Einzelhandel einzuräumen ist.

 

Es wird daher gebeten, die als Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.

 

 

 

 

 

Anlage

 

Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Hagen über die Regelung besonderer Öffnungszeiten an Sonntagen  für den Stadtteil Hagen  Hohenlimburg - Elsey und Reh - für das Jahr 2010

 

Aufgrund des § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz -  LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV NRW S. 516 /& SGV NRW 7113)  in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) vom 25.01.2000 (SGV. NW S. 281/ SGV NRW 2000), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30.11.2004 (GV. NRW S. 747) und der §§ 1, 27 und 30 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV NRW S. 528), zuletzt geändert durch Artikel 73 des Gesetzes vom 05.04.2005 (GV NRW S. 274) wird von der Stadt Hagen als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom .............. folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:

 

 

§ 1

 

(1)      Verkaufstellen im Stadtteil Hagen  Hohenlimburg - Elsey und Reh - dürfen am Sonntag, 25.04.2010 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

 

(2)      Verkaufstellen im Stadtteil Hagen  Hohenlimburg - Elsey und Reh - dürfen am Sonntag, 20.06.2010 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

 

(3)      Verkaufstellen im Stadtteil Hohenlimburg - Elsey und Reh - dürfen am Sonntag, 19.09.2010 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

 

(4)      Verkaufstellen im Stadtteil Hohenlimburg - Elsey und Reh - dürfen am Sonntag, 05.12.2010 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

 

§ 2

 

Der Bereich des Stadtteils Hagen - Hohenlimburg - Elsey und Reh umfasst folgendes Gebiet:

 

Möllerstraße, Dorfplatz, Wiedenhofstraße, Wiesenstraße, Lindenbergstraße, Stettiner Straße, Sudetenstraße, Elseyer Straße, Verbandstraße, Am Somborn, Gotenweg, Spannstiftstraße, Florianstraße, Im Eichenhof und Iserlohner Straße

 

 

§ 4

 

(1)       Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen der §§ 1 und 2 Verkaufsstellen außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten offen hält.

 

(2)       Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 24 des Gesetzes über den Ladenschluss mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.

 

§ 5

 

Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

Erweitern

03.03.2010 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

Erweitern

25.03.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen