Beschlussvorlage - 0129/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitgliederversammlung 2010 des Städtetages Nordrhein-Westfalen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 18 Zentraler Service
- Bearbeitung:
- Markus Gruß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.02.2010
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, als
stimmberechtigte Abgeordnete der Stadt Hagen zur Mitgliederversammlung des
Städtetages NRW in Neuss
1. ________________________________________
2. ________________________________________
3. ________________________________________
4. ________________________________________
5. ________________________________________
6. ________________________________________
zu entsenden.
Außerdem werden als Gäste (nicht stimmberechtigte
Abgeordnete) an der Mitgliederversammlung teilnehmen:
1. ________________________________________
2. ________________________________________
3. ________________________________________
4. ________________________________________
Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung
durch Meldung der Namen an den Städtetag NRW umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Für die am 10. Juni
2010 in Neuss, Stadthalle, stattfindende Mitgliederversammlung des Städtetages
Nordrhein-Westfalen kann die Stadt Hagen 6 stimmberechtigte Abgeordnete und
Gäste entsenden. Die Meldung an die Geschäftsstelle des Städtetages muss bis
zum 31.03.2010 erfolgen.
Begründung
Die
Mitgliederversammlung des Städtetages NRW findet am Donnerstag, 10. Juni 2010,
in der Stadthalle von Neuss statt.
Das Thema der
Mitgliederversammlung lautet:
„Städte in Not – Leistungen für die
Bürger erhalten“
Nach dem vorläufigen
Zeitplan sind die Gruppenbesprechungen für 09.00 Uhr vorgesehen; die Mitgliederversammlung
beginnt um 10.00 Uhr und endet gegen 15.30 Uhr.
Das detaillierte
Programm wird nach der Benennung der Abgeordneten vom Städtetag bekannt
gegeben.
Entsprechend ihrer
Einwohnerzahl kann die Stadt Hagen 6
stimmberechtigte Abgeordnete in die Mitgliederversammlung entsenden.
Die Hälfte der
Abgeordneten soll aus ehrenamtlich tätigen Bürgern/ Bürgerinnen bestehen.
Nach § 113 Abs. 2 GO
NRW muss unter den 6 Abgeordneten der Oberbürgermeister oder ein von ihm
vorgeschlagener Beamter oder Tarifbeschäftigter sein.
Vom Städtetag NRW
wird besonders darauf hingewiesen, dass „neben den zu benennenden Abgeordneten die Mitglieder des Vorstandes
und die Vorsitzenden der Faschausschüsse des Städtetages NRW sowie die
Mitglieder des Präsidiums und des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
aus NRW zur Mitgliederversammlung stimmberechtigt sind“. Diesen Gremien
gehören jedoch z.Z. aus Hagen keine Personen an.
Außer den
stimmberechtigten Abgeordneten können Gäste als nicht stimmberechtigte
Abgeordnete an der Mitgliederversammlung teilnehmen.
Der Städtetag NRW
bittet, die Namen, die Anschrift, das kommunale Amt oder Mandat und die
Parteizugehörigkeit sowohl der stimmberechtigten Abgeordneten als auch der
nicht stimmberechtigten Gäste bis spätestens 31.03.2010 mitzuteilen.
An der
Mitgliederversammlung 2008 des Städtetages NRW in Wuppertal haben teilgenommen:
Frau Karin
Kuschel-Eisermann,
Herr Arndt Hartmann ,
Herr Wolfgang Röspel,
Frau Dorothee Machatschek,
Herr Jörg Meier,
Herr Jochen Weber.
Als nicht stimmberechtigte
Gäste haben teilgenommen:
Frau Hildegund Kingreen,
Herr Rüdiger Ludwig,
Herr Tycho
Oberste-Berghaus,
Herr Markus Hammer.
Der Rat der Stadt Hagen
wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

25.02.2010 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, als
stimmberechtigte Abgeordnete der Stadt Hagen zur Mitgliederversammlung des
Städtetages NRW in Neuss
1. _____Detlef Reinke_________________________________
2. _____Mark Krippner_________________________________
3. _____Claus Rudel___________________________________
4. _____Dr. Rainer Preuß_______________________________
5. _____Rolf Klinkert___________________________ _______
6. _____Uli Alda________________________________ _ __
zu entsenden.
Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung
durch Meldung der Namen an den Städtetag NRW umgesetzt.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Einstimmig beschlossen |