Beschlussvorlage - 0116/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt bestellt gemäß § 27 Abs. 2 Satz 3 GO NRW die Ratsfrauen/Ratsherren

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zu Mitgliedern des Integrationsrates der Stadt Hagen

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Sachverhalt

Begründung

 

 

 

Am 8. 10.2009 entschied der Rat der Stadt, entsprechend dem neu gefassten § 27 der Gemeindeordnung Nordrhein – Westfalen, die Satzung des Integrationsrates der Stadt Hagen zu ändern.

 

Der Integrationsrat besteht künftig aus 21 Mitgliedern, von denen 14 in Urwahl von der ausländischen Bevölkerung der Stadt gewählt werden. Die 7 Ratsvertreter im Integrationsrat werden künftig nicht mehr von den Fraktionen entsandt, sondern aus der Mitte des Rates bestellt.

 

Die Satzung für den Integrationsrat der Stadt Hagen schreibt in § 7 vor:

 

„Zahl der Mitglieder und Amtszeit

(2) Dem Integrationsrat gehören ferner 7 Ratsmitglieder an, die aus der Mitte des Rates bestellt werden. Können sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen, findet für die Bestellung der Ratsmitglieder die Regelung in § 50 Abs. 3 GO NRW entsprechende Anwendung“

 

Sofern kein einheitlicher Wahlvorschlag erfolgt, ist somit die Sitzverteilung nach dem Verfahren Hare/Niemeyer vorzunehmen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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25.02.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen