Beschlussvorlage - 0116/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung von Mitgliedern für den Integrationsrat
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Dieter Althaus
- Beteiligt:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.02.2010
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Sachverhalt
Begründung
Am 8. 10.2009 entschied der
Rat der Stadt, entsprechend dem neu gefassten § 27 der Gemeindeordnung
Nordrhein – Westfalen, die Satzung des Integrationsrates der Stadt Hagen
zu ändern.
Der Integrationsrat besteht
künftig aus 21 Mitgliedern, von denen 14 in Urwahl von der ausländischen
Bevölkerung der Stadt gewählt werden. Die 7 Ratsvertreter im Integrationsrat
werden künftig nicht mehr von den Fraktionen entsandt, sondern aus der Mitte
des Rates bestellt.
Die
Satzung für den Integrationsrat der Stadt Hagen schreibt in § 7 vor:
„Zahl
der Mitglieder und Amtszeit
(2)
Dem Integrationsrat gehören ferner 7 Ratsmitglieder an, die aus der Mitte des
Rates bestellt werden. Können sich die Ratsmitglieder nicht auf einen
einheitlichen Wahlvorschlag einigen, findet für die Bestellung der
Ratsmitglieder die Regelung in § 50 Abs. 3 GO NRW entsprechende
Anwendung“
Sofern kein einheitlicher
Wahlvorschlag erfolgt, ist somit die Sitzverteilung nach dem Verfahren Hare/Niemeyer
vorzunehmen.
