Beschlussvorlage - 0042/2010

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat nimmt die Bewirtschaftungsregelungen für das Haushaltsjahr 2010 zur Kenntnis.

 

Realisierung erfolgt bis 28.02.2009

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Wegen der im Jahr 2009 bereits eingetretenen Überschuldung der Stadt Hagen und der fehlenden Genehmigungsfähigkeit des Haushaltsplanes 2010 sind die Vorschriften des § 82 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – GO NRW zur vorläufigen Haushaltsführung und die Regelungen des Leitfadens „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ vom 6. März 2009 des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen in Form einer Dienstanweisung durch den Oberbürgermeister auszugestalten.

Diese Dienstanweisung ist dem Rat zur Kenntnis zu geben.

 

Begründung

 

In dem Entwurf der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2008 konnte ein Eigenkapital von 209,3 Mio. Euro ausgewiesen werden. Bereits mit den veranschlagten Fehlbedarfen der Jahre 2008 und 2009 in Höhe von 272,5 Mio. Euro wurde dieses komplett aufgezehrt, so dass im Jahr 2009 die Überschuldung eingetreten ist. Auch der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2010 wird ein erhebliches Defizit ausweisen.

 

Die Stadt Hagen ist daher gehalten, zur Sicherung ihrer dauerhaften Leistungsfähigkeit ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und darin den nächstmöglichen Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt ist. Mit dem gemeinsam mit der Bezirksregierung Arnsberg erarbeiteten Bericht der Zukunftskommission aus April 2009, dessen Umsetzung der Rat der

Stadt am 25. Juni 2009 beschlossen hat, ist der Sanierungsprozess fortgesetzt worden.

 

Die Aufstellung eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes ist für den Haushaltsplan 2011 vorgesehen.

 

Bis zu diesem Zeitpunkt unterliegt die Bewirtschaftung des Haushaltes den strengen Restriktionen des § 82 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – GO NRW zur vorläufigen Haushaltsführung und den Regelungen des Leitfadens "Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung" vom 6. März 2009 des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

In der "haushaltslose Zeit" hat der Oberbürgermeister die notwendigen einschränkenden Bewirtschaftungsregelungen in schriftlicher Form zu treffen.

 

Die hierzu ergangene Dienstanweisung über die vorläufige Haushaltsführung (s. Anlage) ist dem Rat zur Kenntnis zu geben.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

28.01.2010 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

25.02.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen