Beschlussvorlage - 0009/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Neue Zuständigkeiten des RVR
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Martin Bleja
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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23.02.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.02.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
Seit dem 21.10.2009 ist
der Regionalverband Ruhr (RVR) für die Regionalplanung innerhalb des
Verbandsgebietes zuständig. Die Verbandsversammlung in Essen übernimmt für ihr
Gebiet die Aufgaben des Regionalrates. Die Stadt Hagen entsendet keine
Vertreter mehr in den Regionalrat nach Arnsberg.
Begründung
Am 5. Juni 2007 wurde das Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Übertragung der Regionalplanung für die Metropole Ruhr auf den Regionalverband Ruhr (RVR).
Auf dieser Gesetzesgrundlage nimmt der RVR seit der Kommunalwahl 2009 (21.10.2009) die Regionalplanung für das Verbandsgebiet als staatliche Aufgabe wahr.
Zuständige Regionalplanungsbehörde ist der Regionaldirektor des Regionalverbandes Ruhr als staatliche Behörde für das Verbandsgebiet. Bisher war es für die Stadt Hagen der Regierungspräsident in Arnsberg. Regionaler Planungsträger ist die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (bisher für Hagen: der Regionalrat in Arnsberg).
Kreisfreie Städte und Kreise, die dem Regionalverband Ruhr angehören, wählen keine Mitglieder in den Regionalrat ihres Regierungsbezirks (bisher für Hagen im Regionalrat 3 Vertreter).
In der Verbandsversammlung des RVR ist die Stadt Hagen aufgrund der gesunkenen Einwohnerzahl nur noch mit 2 (statt früher 3) Mitgliedern vertreten. Die Verbandsversammlung hat insgesamt 71 Mitglieder.
Die Verbandsversammlung beim RVR übernimmt nach dem Landesplanungsgesetz für das Verbandsgebiet die Aufgaben des Regionalrates. Dazu gehören folgende Aufgaben:
- Regionalplanung
- Raumbedeutsame und strukturwirksame Planungen, Förderprogramme des Landes von regionaler Bedeutung
- Verkehrsinfrastrukturplanungen, Ausbau- und Förderprogramme im Infrastrukturbereich.
Die Verbandsversammlung berät künftig über die Vorbereitung und Festlegung von raumbedeutsamen und strukturwirksamen Planungen sowie von Förderprogrammen und –maßnahmen des Landes von regionaler Bedeutung. Dies schließt künftig folgende Gebiete ein:
- Städtebau
- Verkehr
- Freizeit- und Erholungswesen
- Landschaftspflege
- Wasserwirtschaft
- Abfallbeseitigung und Altlasten
- Kultur
- Tourismus
Darüber hinaus kann die Verbandsversammlung als Regionalrat Vorschläge für Förderprogramme und –maßnahmen von regionaler Bedeutung unterbreiten und eine Prioritätensetzung von Fördermaßnahmen vornehmen.
Die Verbandsversammlung beschließt als Regionalrat über die Vorschläge aus der Region für die Bedarfs- und Ausbaupläne von Bund und Land sowie für die jährlichen Ausbauprogramme für Landesstraßen. Sie legt für den Um- und Ausbau von Landesstraßen bis zu 3 Mio. € Gesamtkosten je Maßnahme Prioritäten fest und beschließt über die Vorschläge aus der Region für Förderprogramme im Bereich des kommunalen Straßenbaus und des ÖPNV. Zudem ist die Verbandsversammlung in ihrer Funktion als Regionalrat auch an Linienab- und Linienbestimmungsverfahren beteiligt.
Aufgrund der Neuordnung der Zuständigkeiten ergibt sich für die Stadt Hagen die Situation, dass Dinge, die bislang ausschließlich mit der Bezirksregierung in Arnsberg geregelt werden konnten, nunmehr teilweise in Arnsberg und teilweise in Essen beim RVR geregelt werden.
Dies kann am Beispiel des Flächennutzungsplanes erläutert werden. Bislang war die Bezirksregierung in Arnsberg sowohl für die Abstimmung der Planung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung (z.B. für die Frage zukünftiger Flächenbedarfe) als auch für die abschließende Genehmigung des Planwerkes (als obere Bauaufsichtsbehörde) zuständig. Nunmehr ist für die Abstimmung mit der Regionalplanung der RVR in Essen und für die abschließende Genehmigung des Planes die Bezirksregierung in Arnsberg als obere Bauaufsichtsbehörde zuständig. Ähnliche Konstellationen ergeben sich bei der Prüfung und Genehmigung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben. Für alle Fördermaßnahmen bleibt die Bezirksregierung Arnsberg Antrags- und Bewilligungsbehörde. Die politischen Entscheidungen über Förderprogramme und Prioritäten fallen jedoch in der Verbandsversammlung in Essen.
Exemplarische Übersicht
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Aufgabe |
bisher
zuständig: |
nunmehr
zuständig: |
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Regionalplanung Beispiele:
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Arnsberg |
Essen |
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Obere Bauaufsicht Beispiel:
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Arnsberg |
Arnsberg |
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Städtebauförderung Beispiel:
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Arnsberg |
Antrags- und Bewilligungsbehörde bleibt die Bezirksregierung Arnsberg Politisches Entscheidungsgremium für die Kommunen des RVR ist nunmehr die Verbandsversammlung in Essen* |
*Für die Ruhrgebietsstädte
wird von den drei beteiligten Bezirksregierungen in Arnsberg, Düsseldorf und
Münster eine gemeinsame Liste von Förderprojekten erarbeitet und über den RVR
in die Verbandsversammlung eingebracht.
Dies bedeutet einerseits für die Verwaltung einen erhöhten Koordinationsaufwand, da sich im Laufe eines Planungsverfahrens die Zuständigkeiten verlagern (regionalplanerische Vorabstimmung in Essen, abschließendes Genehmigungsverfahren in Arnsberg). Für die politische Willensbildung bedeutet dies, dass die Interessen der Stadt Hagen sowohl innerhalb des Ruhrgebietes als auch gegenüber der Bezirksregierung in Arnsberg ausschließlich in der Verbandsversammlung des RVR durch die dortigen Vertreter eingebracht werden können, da die Stadt Hagen keine Vertreter mehr in den Regionalrat in Arnsberg entsendet.
