Beschlussvorlage - 0973/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklung Emst - Loheplatz - Haßleyer Straße -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; SZS - Servicezentrum Sport; FB62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster; 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken; SEH Stadtentwässerung Hagen - Anstalt öffentlichen Rechts; FB37 - Brand- und Katastrophenschutz; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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02.02.2010
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●
Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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02.02.2010
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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23.02.2010
| |||
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.02.2010
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Der Sportplatz „Loheplatz“ wird aus der Vorschlagsliste der Vorlage „Haushaltskonsolidierung - Pakt mit dem Hagener Sport“ (Drucksachen-Nr.: 0489/2009) entfernt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Schaffung von Planungsrecht zur Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters und für einen Feuerwehrstandort an der Haßleyer Straße in Emst vorzubereiten.
Die Verwaltung wird beauftragt
unter Erhalt des Sportplatzes Lohestraße auf der verbleibenden Fläche
(Pferdewiese) zwischen der Bebauung Mallnitzer Straße und dem Sportplatz
Planungsrecht für eine Wohnbebauung mit Lärmschutz zu schaffen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit Bezug auf die
Verwaltungsvorlagen
- „Haushaltskonsolidierung - Pakt
mit dem Hagener Sport“
(Drucksachen-Nr.: 0489/2009)
und
- „Verlagerung des Sportplatzes
Loheplatz“
(Drucksachen-Nr.: 0818/2009)
werden Kosten und
Nutzen folgender zwei Möglichkeiten gegenübergestellt:
Zum einen die
Verlagerung des Lohesportplatzes an die Haßleyerstraße und zum anderen der
Verbleib des Sportplatzes an der Lohestraße.
Bei Verlagerung des
Sportplatzes ergibt sich die Möglichkeit Bauland für ca. 60 Einfamilienhäuser
im Bereich Lohestraße / Im langen Lohe zu entwickeln. Bei Erhalt des Sportplatzes
am alten Standort kann das Grundstück an der Haßleyer Straße zur Ansiedlung
eines Lebensmittelvollsortimenters und als Standort für ein Feuerwehrgerätehaus
genutzt werden.
Der zweiten Variante,
für den Erhalt des Lohesportplatzes wird der Vorzug eingeräumt, da die
Verbesserung der Infrastruktur in diesem Bereich vordringlicher erscheint.
Außerdem wäre der Vorschuss an investiven Maßnahmen wesentlich geringer als bei
der ersten Variante, welche im ersten Schritt den Bau des Ersatzsportplatzes plus
Lärmschutz erfordert, neben den vor zu finanzierenden Erschließungskosten für
das Wohngebiet. Erst zuletzt, mit deutlichem zeitlichen Abstand, könnten
Einnahmen aus den Grundstücksverkäufen erzielt werden. Bei Variante 2 mit
Erhalt des Loheplatzes hingegen könnte nach der Aufstellung eines
Bebauungsplanes die Fläche für den Einzelhandel an der Haßleyer Straße veräußert
werden, um mit der Einnahme möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt z. B. die
Anlage eines Kunstrasens auf dem Lohesportplatz zu finanzieren. Außerdem bliebe
hierbei das Grundstück für ein benötigtes Feuerwehrgerätehaus erhalten.
Begründung
In der
Verwaltungsvorlage „Verlagerung des Sportplatzes Loheplatz“
Drucksachennummer 0818/2009 wurden Aussagen zum bestehenden Planungsrecht, Überlegungen
zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes und diverse Standortoptionen für
einen Lebensmitteleinzelhandel sowie für ein Feuerwehrgerätehaus
zusammengestellt. Diese Zusammenstellung bezieht sich auf die beiden Grundstücke
A: Loheplatz mit Pferdewiese und B: nördlich der Haßleyer Straße.
Ergänzend zu dieser Vorlage
werden hier nun zwei Varianten mit Kostenaufstellungen gegenüber gestellt:
Variante 1
Verlagerung des
Sportplatzes „Loheplatz“ im Sinne der Verwaltungsvorlage „Haushaltskonsolidierung
- Pakt mit dem Hagener Sport“ (Drucksachen-Nr.: 0489/2009).
Grundstück A: Verkauf
von ca. 3 ha Brutto – Wohnbaufläche. Durch einen Erschließungsträger
könnten ca. 2 ha Nettobauland entwickelt werden, der die Erschließungskosten
umlegt. (FNP-Änderungs- und Bebauungsplanverfahren erforderlich)
Grundstück B: Anlage
eines neuen Sportplatzes einschließlich Erschließung. (kein Planverfahren
erforderlich, jedoch wahrscheinlich Lärmschutzeinrichtungen)
Durch die Anlage des
neuen Sportplatzes auf dem Grundstück B ist eine zusätzliche Ansiedlung eines
Vollsortimenters nicht mehr möglich. Sowohl die bewegte Topographie, als auch
die nicht ausreichende Flächengröße lassen eine Doppelnutzung des Grundstückes
B nicht zu.
Erlöse:
Bei Veräußerung des Lohesportplatzes einschließlich
der Pferdewiese ist laut Vorlage „Pakt mit dem Hagener Sport“ ein
Verkaufserlös erzielbar von
ca. 3.150.000
€.
Kosten:
Diesem hypothetischen
Erlös stehen folgende Kosten zur Verlagerung des Sportplatzes gegenüber
(Ersatzinvestitionen):
Neuanlage eines Platzes mit Kunstrasen ca. 980.000 €
Baukosten für einen Parkplatz mit 60 Stellplätzen ca.
300.000 €
Kosten für die Entwässerung ca. 30.000 €
Neubau eines Vereinsheims ca. 500.000 €
Kosten für die äußere Erschließung (ähnlich
Variante 2)
(Umbau Haßleyer Straße)
Kosten für Lärmschutz am neuen Sportplatz * 175.000 €
Summe der Ersatzinvestition Sportplatz ca. 1.985.000 €
Auf der Kostenseite ist zu den Ersatzinvestitionen das
städtische Grundstück nördlich der Haßleyer Straße mit anzurechnen, das als
Standort für ein Feuerwehrgerätehaus angedacht ist, was durch die Anlage eines
Sportplatzes nicht mehr möglich ist. Damit würde ein wertvolles Grundstück
aufgegeben. Zur zentralen Unterbringung der Löschzüge der freiwilligen
Feuerwehren für die Bereiche Eppenhausen, Emst, Eilpe, Delstern, Haßley und
Holthausen ist eine Stationierung im Umfeld der Haßleyer Straße sinnvoll und notwendig.
Das Grundstück direkt an der Haßleyer Straße ist ideal. Ein alternativer
Standort wäre auf der Haßleyer Insel, die als Gewerbegebiet entwickelt werden
soll. Da diese Flächen in Privatbesitz sind, wäre hier ein Grunderwerb
erforderlich. Für ein erschlossenes Gewerbegrundstück mit einer Größe von ca.
9.250 qm wären um die 500.000 € zu veranschlagen (50 – 60
€/qm).
Grunderwerb für einen Feuerwehrstandort ca.
500.000 €
Bezüglich der Nachnutzung des Grundstückes A -
Loheplatz ist festzustellen, dass zusätzlich die Kosten für den Lärmschutz
gegenüber den verbleibenden Tennisplätzen an der Lohestraße in Höhe von ca. *200.000
€ zu berücksichtigen sind, die nicht auf die Grundstückspreise
aufgeschlagen werden können. Als Verkaufspreis der erschlossenen Baugrundstücke
werden laut Vorlage Pakt mit dem Sport bei 250 € angenommen. So müssen
auch die Kosten für den Lärmschutz gegenüber der Tennisanlage von dem
erwarteten Erlös abgezogen werden.
Lärmschutz Tennisanlage * ca.
200.000
€
Somit
ständen dem Erlös von 3.150.000
€
Kosten von – 2.685.000 € gegenüber.
Abzüglich des gegenwärtigen
Bilanzwertes von – 1.237.942 €
entsteht ein angenommener Verlust von ca. –
772.942 €
Zu diesem Verlust müssen auch noch die Finanzierungskosten (Zinsen) hinzu
gerechnet werden: Die Erschließungskosten für Straßenbau, Entwässerung und
ökologische Ausgleichsmaßnahmen von ca. 1.560.000
€ werden auf die Baugrundstücke umgelegt (ca. 80 € / qm
Nettobauland) und mit Verkauf der einzelnen Grundstücke nach und nach
refinanziert. Die Erschließung ist aber zunächst vor zu finanzieren wie auch
die oben genannten Investitionen. Dadurch erreicht die Gesamtinvestition, mit
der die Stadt Hagen in Vorleistung treten muss, an beiden Standorten A und B (Ersatzinvestition,
Erschließung, Lärmschutz) zzgl. Grunderwerb für ein notwendiges
Feuerwehrgerätehaus die Höhe von ca. 4.245.000
€. Die Zinsbelastung, die die Stadt Hagen als möglichen
Erschließungsträger zu übernehmen hätte, zu beziffern wäre reine Spekulation,
da man nicht sagen kann, wann das letzte Baugrundstück verkauft sein wird. Es
würden Baugrundstücke im Endwert von
4.875.000 € geschaffen (Vorlage Pakt mit dem Sport), denen eine
Investitionssumme in Höhe von 4.245.000 € + Zinsen gegenübersteht.
Variante 2
Verbleib des
Sportplatzes an der Lohestraße mit der Möglichkeit zur Anlage eines Kunstrasens.
Grundstück A: Erschließung
eines neuen Wohngebietes mit ca. 27 Wohneinheiten Im Langen Lohe auf der
Pferdewiese. Die Frage, ob sich Im Langen Lohe in Nachbarschaft zum Sportplatz
Wohnungsbau realisieren lässt, ist aufgrund der Lärmproblematik mit einem
Schallschutzgutachten zu prüfen. Es soll die Option erhalten bleiben, den
Sportplatz mit einem Kunstrasen zu einem späteren Zeitpunkt aufzuwerten. Wenn
man die Spielbedingungen für den Sportverein durch die Anlage eines Kunstrasens
verbessern will, darf die erhöhte Bespielbarkeit des Platzes durch eine
heranrückende Wohnbebauung nicht eingeschränkt werden.
Grundstück B: Verkauf
eines ca. 9300 qm großen Einzelhandelsgrundstückes zur Ansiedlung eines
Lebensmitteleinzelhandels mit ca. 2000 qm Nettoverkaufsfläche. Daneben wird ein
Feuerwehrgerätehaus für die freiwilligen Feuerwehren, Eppenhausen, Eilpe, Emst
und Holthausen errichtet.
Erlöse:
Durch
Verkauf einer Teilfläche von ca. 9.300 qm des städtischen Grundstückes nördlich
der Haßleyer Straße für Einzelhandel (ca. 150 €/qm) ist ein Erlös erzielbar
von ca. 1.400.000
€
Abzüglich des gegenwärtigen
Bilanzwertes von – 18.600 €
entsteht ein angenommener Gewinn von ca. 1.381.400
€
Kosten:
Durch den Umbau der Haßleyer Straße für die äußere
Erschließung entstehen Kosten ähnlich der Variante 1. Sie werden in dieser
Vorlage für beide Varianten jedoch nicht beziffert, da dies für den Vergleich
nicht ausschlaggebend ist.
Ob durch die Erschließung
einer Teilfläche Im Langen Lohe als Wohnbaufläche nach Abzug der Kosten für
Erschließung, Lärmschutz und ökologischen Ausgleichsmaßnahmen noch Gewinn erzielt
werden kann und wenn ja, in welcher Höhe, ist gesondert zu prüfen.
Wann die Ausstattung
des Sportplatzes mit einem Kunstrasen erfolgen könnte, ist ebenfalls noch zu
klären. Zunächst ist festzustellen, dass der Bestandswert des Sportplatzes z. Zt.
88.600 € beträgt, der erst in 8 Jahren abgeschrieben sein wird.
Fazit
Variante 2 stellt sich deutlich günstiger dar als
Variante 1. Die Frage, ob durch die Entwicklung von Wohnbauland in
Nachbarschaft zum Loheplatz noch zusätzlich Gewinn erzielt werden kann, bleibt
zunächst unberücksichtigt.
Gegen Variante 1 spricht, dass sie mehr
Unsicherheiten beinhaltet, da alle genannten Kostenangaben nur „ca.-Werte“ sind, der
Gewinn sich also noch reduzieren könnte.
Dies könnte umso mehr der Fall sein, wenn sich das
vorhandene Umkleidegebäude mit den Sanitären Anlagen an der Haßleyer Straße für
die Nutzung durch beide Vereine (Concordia und Spvg Hagen 1911) als
unzureichend erweist. Insofern stände diese Investition für beide Varianten an.
Von dieser Annahme ausgehend, wurde dieser Kostenpunkt im Vergleich nicht
berücksichtigt, da hierzu an beiden Standorten gleich viel investiert werden
müsste.
Was den Investitionsbedarf betrifft, ist Variante 2
der ersten Variante vorzuziehen, da bei Variante 1 zunächst eine höhere Summe
für die Ersatzinvestition aufzubringen ist (ca. 2 Mio. €), bevor der
Loheplatz aufgegeben werden kann. Abhängig vom Zeitpunkt, zu dem das
Sportplatzgelände dann verkauft werden könnte, wäre zunächst ein großes Minus
in Kauf zu nehmen. Die Schaffung von Planungsrecht und die Erschließung werden
einige Zeit in Anspruch nehmen. Bei der zweiten Variante dagegen sind Maßnahmen
zur Verbesserung des Loheplatzes und der Verkauf eines
Einzelhandelsgrundstückes zeitlich und kausal entkoppelt. Auch für den
Einzelhandel und die Feuerwehr muss natürlich Planungsrecht geschaffen werden, aber
die Erschließungskosten und die Investition mit der die Stadt Hagen in
Vorleistung treten muss, sind im Vergleich kleiner.
Für Variante 2 spricht außerdem, dass außer dem
Konsolidierungsgewinn für den Städtischen Haushalt die Infrastruktur für den
Stadtteil, und darüber hinaus, verbessert wird. Es müsste keine
„wertvolle“ Gewerbefläche für ein Feuerwehrgerätehaus in Anspruch
genommen werden und die Nahversorgung mit Lebensmitteln für die Wohngebiete im
Ortsteil Emst würde verbessert.
Das Einzelhandelskonzept hat einen Bedarf in diesem
Bereich für ein Quartierversorgungszentrum ermittelt und einen Standort südlich
der Haßleyer Straße vorgeschlagen. Die hier präferierte Variante 2 stellt den
Lebensmitteleinzelhandel an die
nördliche Seite der Haßleyer Straße dar, da dieser Standort besser verträglich
mit der Wohnbebauung südlich der Haßleyer Straße ist. Dieser Standort
begünstigt auch die Voraussetzungen zur Schaffung von Planungsrecht. Dies
könnte dort in einem einzigen Planverfahren gemeinsam für den Feuerwehrstandort
geschaffen werden.
Neben dem finanziellen Aspekt der
Haushaltskonsolidierung sind hier städtebauliche und soziale Belange abzuwägen.
Variante 1 fördert den Wohnungsbau für ca. 60 (je nach Grundstückszuschnitt)
hochwertige Einfamilienhäuser. Variante 2 verbessert die Infrastruktur mit
einem Feuerwehrstandort weit über den Bereich Emst hinaus und mit einem
Lebensmitteleinzelhandel, für den nachweislich Bedarf als
Quartiersversorgungszentrum besteht (Einzelhandelskonzept). Darüber hinaus
würde auch das benachbarte Dorf Haßley, in dem es gar keinen
Lebensmittelversorger gibt, davon profitieren. Des weiteren kann eine moderate
Bebauung am Standort A erfolgen.
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich für den Stanort B
eine weitere Planungsüberlegung zur Umgestaltung der Erschließung an der
Haßleyer Straße erarbeitet (Kreisverkehre). Des Weiteren ist eine mögliche
Bebauung südlich der Haßleyer Straße skizziert worden. Mit Variante 2 plus soll
die Anregung gegeben werden, sowohl die Infrastruktur in Emst zu verbessern und
zu ergänzen, um zusätzlich einen städtebaulich ansprechenden Ortseingang zu
schaffen. Eine Konkretisierung dieser Planung kann unabhängig von den
bisherigen Plänen zeitlich verschoben erfolgen.
Ergebnis
Der Variante 2, wonach der Lohesportplatz erhalten bleibt, wird Vorzug
gegeben, d.h., der Lohesportplatz wird aus der Vorschlagsliste der Vorlage
„Haushaltskonsolidierung - Pakt mit dem Hagener Sport“
(Drucksachen-Nr.: 0489/2009) entfernt. Dieses Ergebnis würde auch den
Interessen der o. g. Sportvereine entgegenkommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Schaffung von Planungsrecht zur
Ansiedlung eines Lebensmitteleinzelhandels und für einen Feuerwehrstandort an
der Haßleyer Straße vorzubereiten. Des Weiteren soll eine Wohnbebauung zwischen
Sportplatz Lohestraße und der vorhandenen Bebauung planungsrechtlich
vorbereitet werden. Nach ersten Überlegungen könnten hierbei zusätzliche Erlöse
erzielt werden.
* Angaben
vorbehaltlich eines erforderlichen Schallschutzgutachtens
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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|
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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|
Auftragsangelegenheit |
|
Fiskalische
Bindung |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
|
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
|
|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
|
|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
Ohne
Bindung |
|
|
Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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|
b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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|
2) Investive Maßnahmen |
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|
Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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|
Veranschlagung im investiven Teil des |
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|
Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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|||||
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
0,00 € |
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|
3) Konsumtive Maßnahmen |
|
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|
Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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|
Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
|
Aufwandsart |
|
Produkt: |
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|
4) Folgekosten |
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|
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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|
(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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||||||||||||||
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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|
d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
Stellen-/Personalbedarf: |
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|
|
Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
|||||||||
|
|
Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
|||||||||
|
e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
||||||||||||||
|
Zwischensumme |
0,00€ |
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|
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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|
5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
|||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
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(wie Dokument)
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242,6 kB
|
|||
|
2
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(wie Dokument)
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744,1 kB
|
|||
|
3
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(wie Dokument)
|
398,7 kB
|
|||
|
4
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(wie Dokument)
|
465,9 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
637,9 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
428,1 kB
|

02.02.2010 - Sport- und Freizeitausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Vorlage zur
Kenntnis.
Der Sportplatz „Loheplatz“ wird aus der Vorschlagsliste der Vorlage „Haushaltskonsolidierung - Pakt mit dem Hagener Sport“ (Drucksachen-Nr.: 0489/2009) entfernt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Schaffung von Planungsrecht zur Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters und für einen Feuerwehrstandort an der Haßleyer Straße in Emst vorzubereiten.
Die Verwaltung wird beauftragt unter Erhalt des Sportplatzes Lohestraße auf der verbleibenden Fläche (sog. „Pferdewiese“) zwischen der Bebauung Mallnitzer Straße und dem Sportplatz Planungsrecht für eine Wohnbebauung mit Lärmschutz zu schaffen.
Ein Teil des Verkaufserlöses aus
dem Einzelhandels-Grundstück an der Haßleyer Straße sowie aus der Wohnbebauung
auf der sog. „Pferdewiese“ ist zur Verbesserung der sportlichen
Infrastruktur für einen Kunstrasen auf dem Loheplatz einzusetzen.
23.02.2010 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Vorlage zur
Kenntnis.
Der Sportplatz „Loheplatz“ wird aus der Vorschlagsliste der Vorlage „Haushaltskonsolidierung - Pakt mit dem Hagener Sport“ (Drucksachen-Nr.: 0489/2009) entfernt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Schaffung von Planungsrecht zur Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters und für einen Feuerwehrstandort an der Haßleyer Straße in Emst vorzubereiten.
Die Verwaltung wird beauftragt unter Erhalt des Sportplatzes Lohestraße auf der verbleibenden Fläche (sog. Pferdewiese) zwischen der Bebauung Mallnitzer Straße und dem Sportplatz Planungsrecht für eine Wohnbebauung mit Lärmschutz zu schaffen.
Ein Teil des
Verkaufserlöses aus dem Einzelhandelsgrundstück an der Haßleyer Straße sowie
aus der Wohnbebauung auf der sog. Pferdewiese ist zur Verbesserung der
sportlichen Infrastruktur für einen Kunstrasen auf dem Loheplatz einzusetzen.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
x |
Mit Mehrheit beschlossen |
25.02.2010 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
- Der Sportplatz „Loheplatz“ wird aus der Vorschlagsliste der Vorlage „Haushaltskonsolidierung - Pakt mit dem Hagener Sport“ (Drucksachen-Nr.: 0489/2009) entfernt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Schaffung von Planungsrecht zur Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters und für einen Feuerwehrstandort an der Haßleyer Straße in Emst vorzubereiten.
- Die Verwaltung wird beauftragt unter Erhalt des Sportplatzes Lohestraße auf der verbleibenden Fläche (Pferdewiese) zwischen der Bebauung Mallnitzer Straße und dem Sportplatz Planungsrecht für eine Wohnbebauung mit Lärmschutz zu schaffen.
- Der
Rat der Stadt Hagen strebt an einen Teil des Verkaufserlöses aus dem
Einzelhandelsgrundstück an der Haßleyer Straße sowie aus der Wohnbebauung
auf der sog. Pferdewiese zur Verbesserung der sportlichen Infrastruktur
für einen Kunstrasen auf dem Loheplatz einzusetzen.
1.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
|
|
|
X |
Einstimmig beschlossen |
2.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
|
|
|
X |
Einstimmig beschlossen |
3.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
|
|
|
X |
Mit Mehrheit beschlossen |
4.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
|
|
|
X |
Mit Mehrheit beschlossen |