Beschlussvorlage - 0035/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Realschule HaldenAusbauplanung im Rahmen der Ganztagsoffensive Sekundarstufe I
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Dietmar Bock
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Entscheidung
|
|
|
|
02.02.2010
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
16.02.2010
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Im Rahmen der
Ganztagsoffensive für die Sekundarstufe I hat das Land für Investitionsvorhaben
das Förderprogramm „1.000-Schulen“ beschlossen.
Durch Beschluss vom
26.03.2009 hat der Rat die Teilnahme am Förderprogramm erklärt. Entsprechend
hat die Verwaltung für alle infrage kommenden Hagener Schulen Fördermittel
beantragt. Mit der vorliegenden Vorlage wird nunmehr die Ausbauplanung für die Realschule
Halden vorgestellt.
Begründung
Die Landesregierung hat vor
dem Hintergrund der Schulzeitverkürzung bis zum Abitur und wegen der großen
Bedeutung des Ganztags das Programm zum Ausbau des Ganztagsbetriebes und einer
pädagogischen Übermittagbetreuung beschlossen.
Diese Ganztagsoffensive des
Landes besteht aus drei Programmteilen:
- zusätzliche Ganztagsrealschulen und
Ganztagsgymnasien
- eine pädagogische Übermittagbetreuung für alle
SchülerInnen der Sekundarstufe I, die keine Ganztagsschule besuchen aber
verpflichtenden Nachmittagsunterricht haben („Geld oder
Stelle“)
- einem Investitionsprogramm („1000-Schulen-Programm“)
Mit dem Investitionsprogramm
stellt das Land 2009 und 2010 insgesamt 100 Mio. Euro zur Verfügung. Pro Schule
beträgt die Förderung maximal 100.000 Euro, mit der Maßgabe, dass ein
Eigenanteil in gleicher Höhe durch den Schulträger erbracht wird. Der
Eigenanteil kann dabei auch aus Mitteln der Bildungspauschale finanziert
werden.
Gefördert werden damit
Räumlichkeiten und Ersteinrichtungen für Aufenthalts- und Verpflegungszwecke in
Schulen der Sekundarstufe I, die noch keine Ganztagsschulen sind.
Der Rat der Stadt Hagen hat
in seiner Sitzung am 26.03.2009 die Teilnahme an dem Förderprogramm (siehe
Vorlage 0156/2009) beschlossen. Wegen der städtischen Haushaltssituation
beschränken sich die Investitionsvorhaben auf die Schaffung eines Küchen- und
Essbereiches. Mit dieser Vorlage wird nunmehr die Ausbauplanung für die Realschule
Halden vorgestellt. Es handelt sich hierbei um die ursprüngliche Planung, wie sie
vom Schulausschuss und der BV Mitte beschlossen worden ist. Der hierfür im
Rahmen der Grobkostenschätzung ermittelte Finanzbedarf von 332.200 € ist
auskömmlich.
Seitens der Schule wird jedoch
aufgrund der gestiegenen Anzahl an Lehrern ein größeres Lehrerzimmer gewünscht.
Derzeit sind die 30 Lehrkräfte in einem 60 m² großen Klassenraum, der auch die
Schränke für Materialien, einen Internet-Arbeitsplatz sowie die Teeküche beherbergt,
untergebracht.
Eine Lösung wäre die Aufstockung
einer Etage auf die zu errichtende Mensa. Gemäß Beschluss der BV Mitte vom 29.09.09
wurde die Verwaltung beauftragt, die Kosten für die statische Verstärkung des
Daches und für die Aufstockung zu ermitteln. Laut Baukostenschätzung der GWH fallen
folgende Kosten (genannt sind jeweils die Kosten der Gesamt-Baumaßnahme) an:
- nur Mensa (ursprüngliche
Planung): 326.000
€
- Mensa und statische
Verstärkung des Daches für spätere Aufstockung: 367.000
€
- Mensa und spätere
Aufstockung des 1. Obergeschosses: 587.600
€
- Mensa und gleichzeitige
Aufstockung des 1. Obergeschosses: 578.000
€
(Anmerkung: zu diesen
Kosten kommen noch jeweils 6.200 € hinzu: 2.600 € für
Küchenausstattung, wie z.B. Besteck und Geschirr, sowie 3.600 € für
Mobiliar)
Aufgrund der desaströsen
Haushaltslage ist die Stadt Hagen verpflichtet, nur die günstigste Lösung umzusetzen.
Von daher kann die Verwaltung nur vorschlagen, die ursprüngliche Planung, wie
sie vom Schulausschuss und der BV Mitte beschlossen worden ist, umzusetzen. Der
hierfür im Rahmen der Grobkostenschätzung ermittelte Finanzbedarf von 332.200
€ ist auskömmlich.
Bezüglich des
Lehrerzimmers wird die seitens der Schule bei einem Ortstermin dargestellte
Minimal-Lösung in einem anderen Klassenraum, zzgl. des benachbarten
Abstellraumes, weiterverfolgt. Die Verwaltung wird den Schulausschuss und die BV
Mitte über das weitere Vorgehen informieren.
Anlage: Planungsunterlagen
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
|
x |
Gegenüber
dem letzten Beschluss entstehen keine finanziellen und personellen
Auswirkungen |
|
Rechtscharakter |
|
|
|
|
|
Auftragsangelegenheit |
|
Fiskalische
Bindung |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
x |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
|
x |
Bedingte Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
|
|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
Ohne
Bindung |
|
|
Vertragliche
Bindung |
|
|
|
1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
332.200,00 € |
|||||||||||
|
a) Zuschüsse Dritter |
100.000,00 € |
|||||||||||
|
b) Eigenfinanzierungsanteil (Bildungspauschale) |
232.200,00 € |
|||||||||||
|
2) Investive Maßnahmen |
|
|||||||||||
|
Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
||||||||||||
|
Veranschlagung im investiven Teil des |
|
|||||||||||
|
Teilfinanzplans |
2115 |
,
Teilfinanzstelle |
5.000 |
|
||||||||
|
|
||||||||||||
|
|
Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
|
|
|||||
|
Betrag |
332.200,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
332.200,00 € |
||||||
|
3) Konsumtive Maßnahmen |
|
||||||||||||||
|
Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
|||||||||||||||
|
Ergebnisplan |
|
Produktgrp. |
|
Aufwandsart |
|
Produkt: |
|
||||||||
|
4) Folgekosten
(bereits mit Vorlage 0156/2009 beschlossen) |
|
||||||||||||||
|
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
||||||||||||||
|
(nur bei
investiven Maßnahmen) |
|
||||||||||||||
|
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
6.600,00€ |
||||||||||||||
|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
3.000,00€ |
||||||||||||||
|
d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
Stellen-/Personalbedarf: |
|
||||||||||||||
|
|
Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
|||||||||
|
|
Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
|||||||||
|
e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
4.152,50€ |
||||||||||||||
|
Zwischensumme |
13.752,50€ |
||||||||||||||
|
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
4.152,50€ |
||||||||||||||
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
9.600,00€ |
||||||||||||||
|
5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
|||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
232,7 kB
|
