Beschlussvorlage - 0004/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Ausbauplanung wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Vorlage wird bis zum 31.12.2010 umgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Im Rahmen der Ganztagsoffensive für die Sekundarstufe I hat das Land für Investitionsvorhaben das Förderprogramm „1.000-Schulen“ beschlossen.

Durch Beschluss vom 26.03.2009 hat der Rat die Teilnahme am Förderprogramm erklärt. Entsprechend hat die Verwaltung für alle infrage kommenden Hagener Schulen Fördermittel beantragt.

 

Da die auf die Stadt Hagen entfallenden Finanzmittel aus diesem Programm im Nachhinein gekürzt wurden, beschloss der Rat am 20.09.09 eine Warteliste und die damit einhergehende, komplette Finanzierung aus der Bildungspauschale (siehe Vorlage 0480/2009). Eine weitere Landesförderung ist derzeit nicht in Sicht, könnte durchaus aber noch erfolgen, wenn andere Kommunen  bereits bewilligte Mittel nicht abrufen sollten. Mit der vorliegenden Vorlage wird nunmehr die Ausbauplanung für die Förderschule August-Hermann-Francke vorgestellt. Bei dieser Schule handelt es sich um eine Maßnahme der Warteliste, für die die Bezirksregierung Arnsberg mit Bescheid vom 24.03.09 den vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt hat.     

 

 

Begründung

 

Die Landesregierung hat vor dem Hintergrund der Schulzeitverkürzung bis zum Abitur und wegen der großen Bedeutung des Ganztags das Programm zum Ausbau des Ganztagsbetriebes und einer pädagogischen Übermittagbetreuung beschlossen.

Diese Ganztagsoffensive des Landes besteht aus drei Programmteilen:

  1. zusätzliche Ganztagsrealschulen und Ganztagsgymnasien
  2. eine pädagogische Übermittagbetreuung für alle SchülerInnen der Sekundarstufe I, die keine Ganztagsschule besuchen aber verpflichtenden Nachmittagsunterricht haben („Geld oder Stelle“)
  3. einem Investitionsprogramm („1000-Schulen-Programm“)

 

Mit dem Investitionsprogramm stellt das Land 2009 und 2010 insgesamt 100 Mio. Euro zur Verfügung. Pro Schule beträgt die Förderung maximal 100.000 Euro, mit der Maßgabe, dass ein Eigenanteil in gleicher Höhe durch den Schulträger erbracht wird. Der Eigenanteil kann dabei auch aus Mitteln der Bildungspauschale finanziert werden.

Gefördert werden damit Räumlichkeiten und Ersteinrichtungen für Aufenthalts- und Verpflegungszwecke in Schulen der Sekundarstufe I, die noch keine Ganztagsschulen sind.

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 26.03.2009 die Teilnahme an dem Förderprogramm (siehe Vorlage 0156/2009) beschlossen. Wegen der Haushaltssituation beschränken sich die Investitionsvorhaben auf die Schaffung eines Küchen- und Essbereichs.

 

Da die auf die Stadt Hagen entfallenden Finanzmittel aus diesem Programm im Nachhinein gekürzt wurden, können – nach jetzigem Stand – nicht alle von der Stadt Hagen beantragten Maßnahmen gefördert werden. Aus diesem Grund wurde am 20.09.09 durch den Rat eine Warteliste und die damit einhergehende Finanzierung aus der Bildungspauschale (siehe Vorlage 0480/2009) beschlossen. Sofern andere Kommunen  bereits bewilligte Mittel nicht abrufen, könnten weitere, auf der Warteliste stehende Maßnahmen noch gefördert werden. Ob und wann eine weitere Förderung durch das Land erfolgen wird, kann zurzeit nicht gesagt werden. Momentan ist davon auszugehen, dass die auf der Warteliste stehenden Maßnahmen in voller Höhe aus der Bildungspauschale zu finanzieren sind.

 

Mit der vorliegenden Vorlage wird nunmehr die Ausbauplanung für die Förderschule August-Hermann-Francke vorgestellt. Bei dieser Schule handelt es sich um eine Maßnahme der Warteliste, für die die Bezirksregierung Arnsberg mit Bescheid vom 24.03.09 den vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt hat.

 

Die ursprüngliche Planung wird, wie vom Schulausschuss beschlossen, umgesetzt. Der hierfür im Rahmen der Grobkostenschätzung ermittelte Finanzbedarf von 177.700 € ist auskömmlich.

 

 

Anlage:          Planungsunterlagen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Gegenüber dem letzten Beschluss entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

x

Bedingte Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

177.700,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil  (Bildungspauschale)

177.700,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

2121

, Teilfinanzstelle

5.000142

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

177.700,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

177.700,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

3.000,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

2.221,00€

Zwischensumme

5.221,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

2.221,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

3.000,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.02.2010 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen