Beschlussvorlage - 0004/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderschule August-Hermann-FranckeAusbauplanung im Rahmen der Ganztagsoffensive Sekundarstufe I
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Dietmar Bock
- Beteiligt:
- FB65 - Gebäudewirtschaft; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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16.02.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
Im Rahmen der
Ganztagsoffensive für die Sekundarstufe I hat das Land für Investitionsvorhaben
das Förderprogramm „1.000-Schulen“ beschlossen.
Durch Beschluss vom
26.03.2009 hat der Rat die Teilnahme am Förderprogramm erklärt. Entsprechend
hat die Verwaltung für alle infrage kommenden Hagener Schulen Fördermittel
beantragt.
Da die auf die Stadt Hagen
entfallenden Finanzmittel aus diesem Programm im Nachhinein gekürzt wurden,
beschloss der Rat am 20.09.09 eine Warteliste und die damit einhergehende,
komplette Finanzierung aus der Bildungspauschale (siehe Vorlage 0480/2009). Eine
weitere Landesförderung ist derzeit nicht in Sicht, könnte durchaus aber noch
erfolgen, wenn andere Kommunen bereits
bewilligte Mittel nicht abrufen sollten. Mit der vorliegenden Vorlage wird
nunmehr die Ausbauplanung für die Förderschule August-Hermann-Francke vorgestellt.
Bei dieser Schule handelt es sich um eine Maßnahme der Warteliste, für die die
Bezirksregierung Arnsberg mit Bescheid vom 24.03.09 den vorzeitigen
Maßnahmenbeginn erteilt hat.
Begründung
Die Landesregierung hat vor
dem Hintergrund der Schulzeitverkürzung bis zum Abitur und wegen der großen
Bedeutung des Ganztags das Programm zum Ausbau des Ganztagsbetriebes und einer
pädagogischen Übermittagbetreuung beschlossen.
Diese Ganztagsoffensive des
Landes besteht aus drei Programmteilen:
- zusätzliche Ganztagsrealschulen und
Ganztagsgymnasien
- eine pädagogische Übermittagbetreuung für alle
SchülerInnen der Sekundarstufe I, die keine Ganztagsschule besuchen aber
verpflichtenden Nachmittagsunterricht haben („Geld oder
Stelle“)
- einem Investitionsprogramm
(„1000-Schulen-Programm“)
Mit dem Investitionsprogramm
stellt das Land 2009 und 2010 insgesamt 100 Mio. Euro zur Verfügung. Pro Schule
beträgt die Förderung maximal 100.000 Euro, mit der Maßgabe, dass ein
Eigenanteil in gleicher Höhe durch den Schulträger erbracht wird. Der
Eigenanteil kann dabei auch aus Mitteln der Bildungspauschale finanziert
werden.
Gefördert werden damit
Räumlichkeiten und Ersteinrichtungen für Aufenthalts- und Verpflegungszwecke in
Schulen der Sekundarstufe I, die noch keine Ganztagsschulen sind.
Der Rat der Stadt Hagen hat
in seiner Sitzung am 26.03.2009 die Teilnahme an dem Förderprogramm (siehe
Vorlage 0156/2009) beschlossen. Wegen der Haushaltssituation beschränken sich
die Investitionsvorhaben auf die Schaffung eines Küchen- und Essbereichs.
Da die auf die Stadt Hagen
entfallenden Finanzmittel aus diesem Programm im Nachhinein gekürzt wurden,
können – nach jetzigem Stand – nicht alle von der Stadt Hagen
beantragten Maßnahmen gefördert werden. Aus diesem Grund wurde am 20.09.09
durch den Rat eine Warteliste und die damit einhergehende Finanzierung aus der
Bildungspauschale (siehe Vorlage 0480/2009) beschlossen. Sofern andere Kommunen bereits bewilligte Mittel nicht abrufen,
könnten weitere, auf der Warteliste stehende Maßnahmen noch gefördert werden.
Ob und wann eine weitere Förderung durch das Land erfolgen wird, kann zurzeit
nicht gesagt werden. Momentan ist davon auszugehen, dass die auf der Warteliste
stehenden Maßnahmen in voller Höhe aus der Bildungspauschale zu finanzieren
sind.
Mit der vorliegenden Vorlage
wird nunmehr die Ausbauplanung für die Förderschule August-Hermann-Francke
vorgestellt. Bei dieser Schule handelt es sich um eine Maßnahme der Warteliste,
für die die Bezirksregierung Arnsberg mit Bescheid vom 24.03.09 den vorzeitigen
Maßnahmenbeginn erteilt hat.
Die ursprüngliche Planung
wird, wie vom Schulausschuss beschlossen, umgesetzt. Der hierfür im Rahmen der
Grobkostenschätzung ermittelte Finanzbedarf von 177.700 € ist
auskömmlich.
Anlage: Planungsunterlagen
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Gegenüber
dem letzten Beschluss entstehen keine finanziellen und personellen
Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
x |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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x |
Bedingte Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
177.700,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil (Bildungspauschale) |
177.700,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
2121 |
,
Teilfinanzstelle |
5.000142 |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
177.700,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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177.700,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
3.000,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
2.221,00€ |
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Zwischensumme |
5.221,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
2.221,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
3.000,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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566,1 kB
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