Beschlussvorlage - 0077/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung Hagen-Mitte werden für die Dauer der Wahlperiode für den Schulträger in erweiterte Schulkonferenzen entsandt:

Ø      der Bezirksbürgermeister bzw. Vertreterin/Vertreter als stimmberechtigtes Mitglied,

Ø      Mitglied der Bezirksvertretung ____________________ bzw. Vertreterin/Vertreter ____________________ als beratendes Mitglied,

Ø      ein Mitglied des Schulausschusses bzw. Vertreterin/Vertreter als beratendes Mitglied,

Ø      ein Vertreter der Verwaltung als beratendes Mitglied.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Schulleitungen der Schulen werden in der jeweiligen Schulkonferenz gewählt. Die Schulkonferenz wird hierfür um ein stimmberechtigtes Mitglied erweitert, das der Schulträger entsendet. Bis zu drei Vertreterinnen/Vertreter des Schulträgers können beratend teilnehmen.

Nach der Neukonstitution der Bezirksvertretung Hagen-Mitte nach der Kommunalwahl ist in ihrem Zuständigkeitsbereich über die Entsendung von Vertreterinnen/Vertretern des Schulträgers in erweiterte Schulkonferenzen für die Dauer der Wahlperiode neu zu entscheiden.

 

 

Begründung

 

Gemäß § 61 II Schulgesetz NRW wählt die Schulkonferenz in geheimer Wahl die Schulleiterin oder den Schulleiter. Die Schulkonferenz wird hierfür um ein stimmberechtigtes Mitglied erweitert, das der Schulträger entsendet. Bis zu drei Vertreterinnen/Vertreter des Schulträgers können beratend teilnehmen. Dabei dürfen Vertreterinnen/Vertreter des Schulträgers nicht der Schule angehören.

 

Die Verwaltung schlägt vor, im Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung Hagen-Mitte für die Dauer der Wahlperiode für den Schulträger in erweiterte Schulkonferenzen zu entsenden:

Ø      den Bezirksbürgermeister bzw. Vertreterin/Vertreter als stimmberechtigtes Mitglied,

Ø      ein Mitglied der Bezirksvertretung bzw. Vertreterin/Vertreter als beratendes Mitglied,

Ø      ein Mitglied des Schulausschusses bzw. Vertreterin/Vertreter als beratendes Mitglied,

Ø      ein Vertreter der Verwaltung als beratendes Mitglied.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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16.03.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen