Beschlussvorlage - 1139/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Hagener Mountainbike-Tage am 29./30. 05. 2010 im Fleyer Wald
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Entscheidung
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09.02.2010
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Beschlussvorschlag
Der Landschaftsbeirat stimmt der landschaftsrechtlichen Befreiung zur
Durchführung der 3. Hagener Mountainbike-Tage am 29./30. 05. 2010 im Landschaftsschutzgebiet
1.2.2.16 „Fleyer Wald“ zu. Zukünftig erfolgt eine Verlegung dieser
Wettkampfveranstaltung auf die Zeit Ende August bis Anfang Oktober.
Sachverhalt
Kurzfassung
Wie auch in den beiden
vergangenen Jahren plant der Hagener Mountainbike-Verein Zee Ayliens e.V. die
Durchführung einer Mountainbike-Wettkampfveranstaltung am 29. und 30. Mai 2010
im Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.16 „Fleyer Wald“ auf beiliegendem
Routenverlauf. Das Vorhaben als Sportveranstaltung widerspricht den allgemeinen
Festsetzungen für alle Landschaftsschutzgebiete und bedarf daher auch einer
landschaftsrechtlichen Befreiung gemäß § 69 LG NRW. Letztmalig in diesem Jahr
wird diese Veranstaltung im Mai durchgeführt; zukünftig erfolgt eine
terminliche Verschiebung in die Zeit Ende August bis Anfang Oktober.
Begründung
An dem Wochenende 29. und 30.
Mai 2010 sollen, organisiert vom Hagener Verein Zee Ayliens e.V., die unter dem
Namen „3. Hagener Mountainbike-Tage“ laufenden Mountainbike-Wettkampfveranstaltungen
im Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.16 „Fleyer Wald“ durchgeführt
werden. Die Streckenführung verläuft auf Wegen, Reit- und Nordic-Walking-Wegen
und Pfaden.
Neben weiteren
öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Genehmigungen bedarf es für dieses
Vorhaben einer landschaftsrechtlichen Genehmigung gemäß § 54a LG NRW. Hiernach
ist das Radfahren in Landschaftsschutzgebieten außerhalb von Straßen und Wegen
verboten. Weiterhin widerspricht diese Großveranstaltung den allgemeinen
Festsetzungen für alle Landschaftsschutzgebiete und bedarf daher einer landschaftsrechtlichen
Befreiung gemäß § 69 LG NRW, insbesondere von dem allgemeinen Verbot Nr. 4 für
alle Landschaftsschutzgebiete. Hiernach ist es nicht erlaubt, „wild
lebende Tiere zu fangen, zu töten, zu verletzen, ihre Brut- und Lebensstätten,
Eier, Larven, Puppen oder sonstigen Entwicklungsformen wegzunehmen, zu
zerstören oder zu beschädigen oder sie an ihren Brut- und Lebensstätten zu
stören oder zu beunruhigen“. Als Auflagen sollen Störungen und
Beeinträchtigungen aller Art auf ein Minimum reduziert werden. Die
Reitwegeschilder auf den betroffenen Abschnitten der Reitwege werden seitens
des Veranstalters während der Wettkampfveranstaltung zugehängt.
Die Terminierung Ende Mai
wird als kritisch angesehen. Daher fand im Vorfeld der Beratung und
Beschlussfassung durch den Landschaftsbeirat ein gemeinsames Gespräch mit dem
Antragsteller sowie Behördenvertretern, Vertretern des Landschaftsbeirates und
der Naturschutzverbände statt, mit dem Ergebnis, zukünftig die Veranstaltung in
der Zeit Ende August bis Anfang Oktober durchzuführen.
Aufgrund des Hinweises auf
die Haubenlerche im Bereich des Parkplatzes nördlich der Fernuni (ehemaliger
Standort SP 10) wurde der im Jahr 2008 gemeinsam festgelegte Streckenverlauf
abgeändert. Die alternative Route führt vom Parkplatz westlich der Fernuni über
die Universitätsstraße und erreicht dann über einen vorhandenen Trampelpfad
wieder die alte Streckenführung. Ebenfalls wird aufgrund der Streckenänderung
für das Jugendrennen am Sonntag der Bereich westlich der Straße Hoheleye sowie ein
Teil des vorhandenen Forstwirtschaftsweges im Bereich des markierten
Streckenposten SP 6 benutzt. Änderungen der Strecken sind auf beigefügtem
Lageplan markiert.
Mit dem städtischen
Forstamt als Grundstückseigentümerin wurden die Streckenänderungen abgestimmt. Die
landschaftsrechtliche Befreiung erfolgt vorbehaltlich der forstrechtlichen
Genehmigung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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149,1 kB
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