Beschlussvorlage - 1139/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Landschaftsbeirat stimmt der landschaftsrechtlichen Befreiung zur Durchführung der 3. Hagener Mountainbike-Tage am 29./30. 05. 2010 im Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.16 „Fleyer Wald“ zu. Zukünftig erfolgt eine Verlegung dieser Wettkampfveranstaltung auf die Zeit Ende August bis Anfang Oktober.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Wie auch in den beiden vergangenen Jahren plant der Hagener Mountainbike-Verein Zee Ayliens e.V. die Durchführung einer Mountainbike-Wettkampfveranstaltung am 29. und 30. Mai 2010 im Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.16 „Fleyer Wald“ auf beiliegendem Routenverlauf. Das Vorhaben als Sportveranstaltung widerspricht den allgemeinen Festsetzungen für alle Landschaftsschutzgebiete und bedarf daher auch einer landschaftsrechtlichen Befreiung gemäß § 69 LG NRW. Letztmalig in diesem Jahr wird diese Veranstaltung im Mai durchgeführt; zukünftig erfolgt eine terminliche Verschiebung in die Zeit Ende August bis Anfang Oktober.

 

 

Begründung

An dem Wochenende 29. und 30. Mai 2010 sollen, organisiert vom Hagener Verein Zee Ayliens e.V., die unter dem Namen „3. Hagener Mountainbike-Tage“ laufenden Mountainbike-Wettkampfveranstaltungen im Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.16 „Fleyer Wald“ durchgeführt werden. Die Streckenführung verläuft auf Wegen, Reit- und Nordic-Walking-Wegen und Pfaden.

 

Neben weiteren öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Genehmigungen bedarf es für dieses Vorhaben einer landschaftsrechtlichen Genehmigung gemäß § 54a LG NRW. Hiernach ist das Radfahren in Landschaftsschutzgebieten außerhalb von Straßen und Wegen verboten. Weiterhin widerspricht diese Großveranstaltung den allgemeinen Festsetzungen für alle Landschaftsschutzgebiete und bedarf daher einer landschaftsrechtlichen Befreiung gemäß § 69 LG NRW, insbesondere von dem allgemeinen Verbot Nr. 4 für alle Landschaftsschutzgebiete. Hiernach ist es nicht erlaubt, „wild lebende Tiere zu fangen, zu töten, zu verletzen, ihre Brut- und Lebensstätten, Eier, Larven, Puppen oder sonstigen Entwicklungsformen wegzunehmen, zu zerstören oder zu beschädigen oder sie an ihren Brut- und Lebensstätten zu stören oder zu beunruhigen“. Als Auflagen sollen Störungen und Beeinträchtigungen aller Art auf ein Minimum reduziert werden. Die Reitwegeschilder auf den betroffenen Abschnitten der Reitwege werden seitens des Veranstalters während der Wettkampfveranstaltung zugehängt.

 

Die Terminierung Ende Mai wird als kritisch angesehen. Daher fand im Vorfeld der Beratung und Beschlussfassung durch den Landschaftsbeirat ein gemeinsames Gespräch mit dem Antragsteller sowie Behördenvertretern, Vertretern des Landschaftsbeirates und der Naturschutzverbände statt, mit dem Ergebnis, zukünftig die Veranstaltung in der Zeit Ende August bis Anfang Oktober durchzuführen.

 

Aufgrund des Hinweises auf die Haubenlerche im Bereich des Parkplatzes nördlich der Fernuni (ehemaliger Standort SP 10) wurde der im Jahr 2008 gemeinsam festgelegte Streckenverlauf abgeändert. Die alternative Route führt vom Parkplatz westlich der Fernuni über die Universitätsstraße und erreicht dann über einen vorhandenen Trampelpfad wieder die alte Streckenführung. Ebenfalls wird aufgrund der Streckenänderung für das Jugendrennen am Sonntag der Bereich westlich der Straße Hoheleye sowie ein Teil des vorhandenen Forstwirtschaftsweges im Bereich des markierten Streckenposten SP 6 benutzt. Änderungen der Strecken sind auf beigefügtem Lageplan markiert.

 

Mit dem städtischen Forstamt als Grundstückseigentümerin wurden die Streckenänderungen abgestimmt. Die landschaftsrechtliche Befreiung erfolgt vorbehaltlich der forstrechtlichen Genehmigung.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.02.2010 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen