Beschlussvorlage - 0093/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Landschaftsbeirat stimmt der Erteilung einer Befreiung zu.

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Sachverhalt

Kurzfassung / Begründung

 

Von der unteren Denkmalbehörde wurde ein Antrag gestellt bzgl. Aufstellen einer Infotafel am Wasserschloß Werdringen. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit der Kulturhauptstadt Ruhr 2010 und der großen Mittelalterausstellung des westfälischen Landesmuseums für Archäologie in Herne in diesem Jahr. Ergänzend dazu wird ein Burgenführer herausgegeben, der auch insgesamt vier Burgen im Hagener Stadtgebiet berücksichtigt. Die Bedeutung dieser Bauwerke mit kulturhistorischer Bedeutung soll jeweils auf Infotafeln (Maße 70 cm x 100 cm) vor Ort hervorgehoben werden.  Die Infotafeln finanziert das Land NRW.

 

Der Standort bei Werdringen befindet sich unmittelbar neben der Brücke (s. Lageplan) über die Gräfte. Gehölzbestand wird nicht beeinträchtigt.

 

Die untere Landschaftsbehörde beabsichtigt, hierfür aus überwiegenden Gründen des Wohls der Allgemeinheit eine Befreiung von Verbot 6 (bauliche Anlagen) des Landschaftsplanes Hagen für geschützte Landschaftsbestandteile zu erteilen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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09.02.2010 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen