Beschlussvorlage - 0093/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschützter Landschaftsbestandteil 1.4.2.7 "Wasserschloß Werdringen"hier: Antrag auf Befreiung nach § 69 LG NRW für Aufstellen einer Infotafel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Ria Tommack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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09.02.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung /
Begründung
Von der unteren
Denkmalbehörde wurde ein Antrag gestellt bzgl. Aufstellen einer Infotafel am
Wasserschloß Werdringen. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit der
Kulturhauptstadt Ruhr 2010 und der großen Mittelalterausstellung des
westfälischen Landesmuseums für Archäologie in Herne in diesem Jahr. Ergänzend
dazu wird ein Burgenführer herausgegeben, der auch insgesamt vier Burgen im
Hagener Stadtgebiet berücksichtigt. Die Bedeutung dieser Bauwerke mit
kulturhistorischer Bedeutung soll jeweils auf Infotafeln (Maße 70 cm x 100 cm)
vor Ort hervorgehoben werden. Die
Infotafeln finanziert das Land NRW.
Der Standort bei
Werdringen befindet sich unmittelbar neben der Brücke (s. Lageplan) über die
Gräfte. Gehölzbestand wird nicht beeinträchtigt.
Die untere
Landschaftsbehörde beabsichtigt, hierfür aus überwiegenden Gründen des Wohls
der Allgemeinheit eine Befreiung von Verbot 6 (bauliche Anlagen) des
Landschaftsplanes Hagen für geschützte Landschaftsbestandteile zu erteilen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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