Beschlussvorlage - 0039/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung Nr. 91 - Westerbauer/Nachtigall - zum FNP der Stadt Hagena) Beschluss über Anregungenb) Beschluss nach §§ 2, 3 und 5 BauGB (abschließender Beschluss)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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04.02.2010
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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09.02.2010
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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10.02.2010
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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23.02.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.02.2010
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Beschlussvorschlag
zu a):
Der Rat weist nach eingehender
Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen
Auslegung eingegangenen Anregungen entsprechend der Stellungnahme in der
Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten
Stellungnahme.
Die Verwaltungsvorlage wird
Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
zu b):
Der Rat beschließt die im
Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung Nr. 91
– Westerbauer/Nachtigall – zum FNP der Stadt Hagen nach den §§ 2, 3
und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Gleichzeitig beschließt der Rat
der Stadt die zur 91. Teiländerung des FNP gehörende Begründung und den
Umweltbericht vom 19.01.2010, welche Bestandteil des Beschlusses und als Anlage
Gegenstand der Niederschrift sind.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Verfahrensabschluss wird im
1. Quartal angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung
Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur
Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des FNP
rechtswirksam.
Sachverhalt
Kurzfassung
1. Beschlussfassung
zu den im Rahmen der Planoffenlage eingegangenen Anregungen.
2. Abschließender
Beschluss zur FNP-Teiländerung Nr. 91 – Westerbauer/Nachtigall -
Begründung
zu
a) und b).
Der
Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 14.05.2009 den Entwurf zur Teiländerung
Nr. 91 – Westerbauer/Nachtigall – zum FNP der Stadt Hagen
beschlossen. Diese Fläche dient als Tauschfläche zur Kompensation der neuen
Wohnbaufläche an der Harkortstraße.
Die
Beteiligung der umweltrelevanten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange (Scoping) war nicht erforderlich, da mit der FNP-Teiländerung keine
baulichen Maßnahmen verbunden sind. Die Fläche wird entsprechend ihrer
tatsächlichen Nutzung wieder als Fläche für die Landwirtschaft bzw. im Bereich
einer kleinen Teilfläche als Grünfläche dargestellt.
Die
Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand im
Zeitraum vom 29.06. – 03.07.2009 einschließlich statt.
Die
Bezirksregierung Arnsberg hat mit Schreiben vom 24.09.2009 die Übereinstimmung
der Planung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung bestätigt.
Die
öffentliche Auslegung und nochmalige Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 28.09.-30.10.2009
durchgeführt.
In
dieser Zeit wurde von folgenden Trägern öffentlicher Belange Anregungen vorgebracht:
- Untere
Wasserbehörde / Untere Bodenschutzbehörde
Privatpersonen
brachten während der Planoffenlage keine Anregungen vor.
Darstellungsänderungen
im Planverfahren aufgrund der eingegangenen Anregungen haben sich nach
verwaltungsseitiger Prüfung nicht ergeben.
Die
Begründung zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes wurde neu verfasst. Im
Abschnitt Umweltbericht wurde die zusammenfassende Darstellung und Bewertung
der FNP-Änderung im Vergleich mit der jetzigen Darstellung hinsichtlich des
Schutzgutes Wasser geändert
Weitere
Einzelheiten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der beigefügten Begründung
vom 30.06.2009 und dem Umweltbericht.

Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen der Unteren Wasserbehörde /
Untere Bodenschutzbehörde, die mit Schreiben vom 26.10.2009 zur Teiländerung
Nr. 91 zum FNP der Stadt Hagen vorgebracht wurden.
Die
Untere Wasserbehörde weist auf einen Fehler im Umweltbericht hin. Dieser ist
entsprechend korrigiert worden (siehe oben).
Des
Weiteren wird von der Unteren Bodenschutzbehörde darauf hingewiesen, dass es
auch bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Fläche
zeitweise zu Emissionen wie z. B. Gerüche, Stäube oder Geräusche kommen kann.
Diese Situation ist derzeit bereits vorhanden und wird durch die Rücknahme der
Wohnbaufläche nicht verändert. Die Anregung wird von daher zurückgewiesen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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90,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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36,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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45,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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28 kB
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