Beschlussvorlage - 1089/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauantrag: Errichtung eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Kölner Straße 22
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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04.02.2010
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Sachverhalt
Begründung:
Der Verwaltung liegt folgender Bauantrag vor:
Errichtung eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Kölner Straße 22
Gemarkung Haspe, Flur 22, Flurstücke 46 und 47.
Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen des Bauordnungsamtes
2/63/BG/0388/09 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 3.12.2009.
Jetzige Situation:
Auf dem o.g. Grundstück befindet sich ein Wohn- und Geschäftshaus, das
zum Rest der ursprünglichen Bebauung nahe dem Hasper Zentrum gehört. Es ist
nicht in der Denkmalliste der Stadt Hagen eingetragen.
Zum Planungsrecht:
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als M-Fläche (gemischte
Baufläche) bzw. W-Fläche (Wohnbaufläche) dargestellt.
Es liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes
Nr. 2/87 (432) T. 1 Nordumgehung Haspe u. Nördlicher Ortskern zwischen
Kölner Straße und Tillmannsstraße u.a. mit den Festsetzungen:
MK (Kerngebiet) und II (Geschossigkeit)
im vorderen Bereich der Kölner Straße 22
und I (Geschossigkeit) im hinteren Bereich der Kölner Straße 22.
Das vorhandene, nicht mehr erhaltenswerte Gebäude soll abgerissen werden.
Geplant ist ein Bürogebäude mit 3 Vollgeschossen.
In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich
zugestimmt.
Durch die gelungene Architektur „fügt sich das Bauvorhaben gut in
die Eigenart der näheren Umgebung ein“. Es passt sich durch die
Architektur und die Geschossigkeit den Nachbargebäuden an. Optisch wird es
durch einen gläsernen Übergang mit dem Gebäude Kölner Straße 20 in der ersten
Etage verbunden.
Anmerkungen:
Ein Antrag bzgl. der Befreiung von den Festsetzungen des o.g.
Bebauungsplanes ist in Bezug auf die festgesetzte Geschossigkeit und einer
minimalen Baugrenzenüberschreitung an der westlichen Grundstücksgrenze
erforderlich. Die Zustimmung der Nachbarn
Kölner Straße 22a und Frankstraße 3 ist noch einzuholen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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718,1 kB
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