Beschlussvorlage - 1089/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Haspe nimmt den im Betreff genannten Bauantrag: Errichtung eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Kölner Straße 22 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgender Bauantrag vor:

Errichtung eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Kölner Straße 22

Gemarkung Haspe, Flur 22, Flurstücke 46 und  47.

 

Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen des Bauordnungsamtes

2/63/BG/0388/09 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 3.12.2009.

 

Jetzige Situation:

Auf dem o.g. Grundstück befindet sich ein Wohn- und Geschäftshaus, das zum Rest der ursprünglichen Bebauung nahe dem Hasper Zentrum gehört. Es ist nicht in der Denkmalliste der Stadt Hagen eingetragen.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als M-Fläche (gemischte Baufläche) bzw. W-Fläche (Wohnbaufläche) dargestellt.

Es liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes

Nr. 2/87 (432) T. 1 Nordumgehung Haspe u. Nördlicher Ortskern zwischen Kölner Straße und Tillmannsstraße u.a. mit den Festsetzungen:

MK (Kerngebiet)  und II (Geschossigkeit) im vorderen Bereich  der Kölner Straße 22 und I (Geschossigkeit) im hinteren Bereich der Kölner Straße 22.

 

Das vorhandene, nicht mehr erhaltenswerte Gebäude soll abgerissen werden.

Geplant ist ein Bürogebäude mit 3 Vollgeschossen.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

 

Durch die gelungene Architektur „fügt sich das Bauvorhaben gut in die Eigenart der näheren Umgebung ein“. Es passt sich durch die Architektur und die Geschossigkeit den Nachbargebäuden an. Optisch wird es durch einen gläsernen Übergang mit dem Gebäude Kölner Straße 20 in der ersten Etage verbunden.

 

Anmerkungen:

Ein Antrag bzgl. der Befreiung von den Festsetzungen des o.g. Bebauungsplanes ist in Bezug auf die festgesetzte Geschossigkeit und einer minimalen Baugrenzenüberschreitung an der westlichen Grundstücksgrenze erforderlich.  Die Zustimmung der Nachbarn Kölner Straße 22a und Frankstraße 3 ist noch einzuholen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.02.2010 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen