Beschlussvorlage - 1094/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen bestellt gemäß § 52 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung für die Wahlzeit des Rates der Stadt Hagen zur ersten stellvertretenden Schriftführerin:

 

                                                Frau Melanie Langer.

 

Die Umsetzung erfolgt zum 28.01.2010.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt

 

 

Begründung

 

Nach § 52 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung, ist die Niederschrift über die im Haupt- und Finanzausschuss gefassten Beschlüsse vom Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses, dem Oberbürgermeister, und einem vom Haupt- und Finanzausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen.

 

Es wurde daher mit der Verwaltungsvorlage 0609/2009 vorgeschlagen und vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossen, für die Wahlzeit des Rates der Stadt Hagen einen Schriftführer und zwei Stellvertreter zu wählen. Da Herr Servidio zum Ablauf des Jahres 2009 das Amt des Oberbürgermeisters verlassen hat, ist die Nachwahl des ersten stellvertretenden Schriftführers erforderlich geworden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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28.01.2010 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen