Vorschlag zur Tagesordnung - 0054/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinien der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine,Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Eilpe/Dahl
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- 31 Zentrales Bürgeramt
- Bearbeitung:
- Iris Schünadel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Entscheidung
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03.02.2010
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Beschlussvorschlag
Die
Bezirksvertretung Eilpe/Dahl beschließt mit Wirkung vom 04.02.2010 bis zum Ende
der laufenden Legislaturperiode folgende Zuschussrichtlinien:
1. Die
Bezirksvertretung Eilpe/Dahl gewährt auf Grundlage des § 37 Abs. 1 und 3 der Gemeindordnung NRW in Verbindung mit
§ 10 Abs. 2 Buchstabe e, g und h der
Hauptsatzung der Stadt Hagen auf Antrag von Vereinen, Verbänden, Institutionen und sonstigen Vereinigungen
Zuschüsse grundsätzlich nach Maßgabe
dieser Richtlinien.
2. Die
Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden
Finanzmitteln und der Anzahl der vorliegenden Anträge.
3. Anträge,
so weit nicht direkt aus der Mitte der Bezirksvertretung gestellt, sollen nur durch die Hauptvorstände bzw. durch
die Geschäftführungen der jeweiligen Vereine,
Verbände, Institutionen und sonstigen Vereinigungen gestellt werden.
4. Die
Anträge müssen schriftlich eingereicht und begründet werden.
5. Maßnahmen
werden nur dann bezuschusst, wenn sie den erklärten Zielen des jeweiligen Vereines, Verbandes, der
jeweiligen Institution oder sonstigen Vereinigungen
entsprechen und von diesen bezirksbezogen durchgeführt werden.
6. Zuschüsse
werden in der Regel nicht gewährt, wenn es sich um vereinsinterne Veranstaltungen wie z. B. Vereinsfeiern
handelt.
7. Der
Antragsteller wird über den Beschluss der Bezirksvertretung mittels Bescheid der Stadt Hagen informiert.
8. Der
bewilligte Zuschussbetrag wird überwiesen, sobald entsprechende
Rechnungskopien
vorgelegt werden.
9. Ein
Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 28.11.07 in Kraft. Sie gelten bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode.
