Beschlussvorlage - 1021/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Ausbauplanung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Mehrkosten in Höhe von 10.900 € werden ergänzend aus der Bildungspauschale 2010 zur Verfügung gestellt.

 

Die Vorlage wird bis zum 31.12.2010 umgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Im Rahmen der Ganztagsoffensive für die Sekundarstufe I hat das Land für Investitionsvorhaben das Förderprogramm „1.000-Schulen“ beschlossen.

Durch Beschluss vom 26.03.2009 hat der Rat die Teilnahme am Förderprogramm erklärt. Entsprechend hat die Verwaltung für alle infrage kommenden Hagener Schulen Fördermittel beantragt.

Mit der vorliegenden Vorlage wird nunmehr die Ausbauplanung für das Gymnasium Hohenlimburg vorgestellt.

 

Begründung

 

Die Landesregierung hat vor dem Hintergrund der Schulzeitverkürzung bis zum Abitur und wegen der großen Bedeutung des Ganztags das Programm zum Ausbau des Ganztagsbetriebes und einer pädagogischen Übermittagbetreuung beschlossen.

Diese Ganztagsoffensive des Landes besteht aus drei Programmteilen:

  1. zusätzliche Ganztagsrealschulen und Ganztagsgymnasien
  2. eine pädagogische Übermittagbetreuung für alle SchülerInnen der Sekundarstufe I, die keine Ganztagsschule besuchen aber verpflichtenden Nachmittagsunterricht haben („Geld oder Stelle“)
  3. einem Investitionsprogramm („1000-Schulen-Programm“)

 

Mit dem Investitionsprogramm stellt das Land 2009 und 2010 insgesamt 100 Mio. Euro zur Verfügung. Pro Schule beträgt die Förderung maximal 100.000 Euro, mit der Maßgabe, dass ein Eigenanteil in gleicher Höhe durch den Schulträger erbracht wird. Der Eigenanteil kann dabei auch aus Mitteln der Bildungspauschale finanziert werden.

Gefördert werden damit Räumlichkeiten und Ersteinrichtungen für Aufenthalts- und Verpflegungszwecke in Schulen der Sekundarstufe I, die noch keine Ganztagsschulen sind.

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 26.03.2009 die Teilnahme an dem Förderprogramm (siehe Vorlage 0156/2009) beschlossen. Wegen der Haushaltssituation beschränken sich die Investitionsvorhaben auf die Schaffung eines Küchen- und Essbereichs. Mit dieser Vorlage wird die Ausbauplanung für das Gymnasium Hohenlimburg vorgestellt.

 

Zu Gunsten einer kleinen, kostenreduzierten Lösung im Zusammenhang mit der bestehenden Cafeteria wurde die anfänglich geplante Solitärlösung aufgegeben. Unter Einbeziehung der vorhandenen Cafeteriaküche und des Sanitärraumes sieht die Planung jetzt eine Erweiterung von ca. 100 m² vor. Es entstehen 40 zusätzliche Sitzplätze.

 

Die  Küche und der Ausgabebereich werden so konzipiert, dass sowohl der Speiseraum als auch die Cafeteria vom Ausgabetresen angedient werden können. Die Räume können auch im Zusammenhang genutzt werden. Ersatz für den Sanitärraum wird im dunklen Bereich der bestehenden Cafeteria geschaffen, die hierdurch verursachte Flächenreduzierung wird im Erweiterungsbau ausgeglichen. Der Erweiterungsbau erhält in Richtung Unterrichtsräume geschlossene Wände, um Störungen zu vermeiden.

 

Die 1. Grobkostenschätzung im Rahmen der Beantragung der Fördermittel betrug 207.200 €. Darin sind Mittel für Außenanlagen nicht enthalten. Da es sich um einen Erweiterungsbau handelt, müssen die Außenanlagen wiederhergestellt werden. Für die Gesamtmaßnahme wurden 218.100 € inklusive Außenanlagen geschätzt.

 

Die Mehrkosten von 10.900 € gegenüber der ursprünglichen Grobkostenschätzung werden ergänzend aus der Bildungspauschale 2010 zur Verfügung gestellt.

 

Anlage:          Planungsunterlagen

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

x

Bedingte Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

218.100,00 €

a)  Zuschüsse Dritter (Förderprogramm „1.000 Schulen“)

100.000,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil  (Bildungspauschale)

118.100,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

2117

, Teilfinanzstelle

5.000141

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

218.100 €

0,00 €

0,00 €

 

218.100,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten (bereits durch Vorlage 0156/2009 berücksichtigt)

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

6.600,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

3.000,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

2.726,00€

Zwischensumme

12.326,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

2.726,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

9.600,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

Die zusätzlichen Investitionsausgaben für den Ausbau der Cafeteria im Rahmen des Förderprogramms „1.000 Schulen“ führen zu einer weiteren Aktivierung in der Anlagenbuchhaltung (Aktivseite der Bilanz). Die Finanzierung der zusätzlichen Investitionsausgaben aus der Bildungspauschale führt gleichzeitig zu einer Passivierung von Sonderposten (Passivtausch von Verbindlichkeiten in Sonderposten). Diese werden parallel zur Abschreibung ertragswirksam aufgelöst. Inwiefern eine Verlängerung der Restnutzungsdauer des Gebäudes und der Außenanlagen entsteht, ist noch zu prüfen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.12.2009 - Schulausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

  1. Die Ausbauplanung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Mehrkosten in Höhe von 10.900 € werden ergänzend aus der Bildungspauschale 2010 zur Verfügung gestellt.
  3. Die GWH wird beauftragt, im Rahmen der Bauausführung die geschätzten Mehrkosten mindestens um die Hälfte zu reduzieren. Über die Umsetzung ist zu berichten.

 

Die Vorlage wird bis zum 31.12.2010 umgesetzt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

Erweitern

20.01.2010 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen