Beschlussvorlage - 1021/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Gymnasium Hohenlimburg - Ausbauplanung im Rahmen der Ganztagsoffensive Sekundarstufe I
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beteiligt:
- FB65 - Gebäudewirtschaft; FB20 - Finanzen und Controlling; 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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16.12.2009
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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20.01.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
Im Rahmen der
Ganztagsoffensive für die Sekundarstufe I hat das Land für Investitionsvorhaben
das Förderprogramm „1.000-Schulen“ beschlossen.
Durch Beschluss vom
26.03.2009 hat der Rat die Teilnahme am Förderprogramm erklärt. Entsprechend
hat die Verwaltung für alle infrage kommenden Hagener Schulen Fördermittel
beantragt.
Mit der vorliegenden
Vorlage wird nunmehr die Ausbauplanung für das Gymnasium Hohenlimburg
vorgestellt.
Begründung
Die Landesregierung hat vor
dem Hintergrund der Schulzeitverkürzung bis zum Abitur und wegen der großen
Bedeutung des Ganztags das Programm zum Ausbau des Ganztagsbetriebes und einer
pädagogischen Übermittagbetreuung beschlossen.
Diese Ganztagsoffensive des
Landes besteht aus drei Programmteilen:
- zusätzliche Ganztagsrealschulen und
Ganztagsgymnasien
- eine pädagogische Übermittagbetreuung für alle
SchülerInnen der Sekundarstufe I, die keine Ganztagsschule besuchen aber
verpflichtenden Nachmittagsunterricht haben („Geld oder
Stelle“)
- einem Investitionsprogramm
(„1000-Schulen-Programm“)
Mit dem Investitionsprogramm
stellt das Land 2009 und 2010 insgesamt 100 Mio. Euro zur Verfügung. Pro Schule
beträgt die Förderung maximal 100.000 Euro, mit der Maßgabe, dass ein
Eigenanteil in gleicher Höhe durch den Schulträger erbracht wird. Der
Eigenanteil kann dabei auch aus Mitteln der Bildungspauschale finanziert
werden.
Gefördert werden damit
Räumlichkeiten und Ersteinrichtungen für Aufenthalts- und Verpflegungszwecke in
Schulen der Sekundarstufe I, die noch keine Ganztagsschulen sind.
Der Rat der Stadt Hagen hat
in seiner Sitzung am 26.03.2009 die Teilnahme an dem Förderprogramm (siehe
Vorlage 0156/2009) beschlossen. Wegen der Haushaltssituation beschränken sich
die Investitionsvorhaben auf die Schaffung eines Küchen- und Essbereichs. Mit
dieser Vorlage wird die Ausbauplanung für das Gymnasium Hohenlimburg
vorgestellt.
Zu Gunsten einer kleinen,
kostenreduzierten Lösung im Zusammenhang mit der bestehenden Cafeteria wurde
die anfänglich geplante Solitärlösung aufgegeben. Unter Einbeziehung der
vorhandenen Cafeteriaküche und des Sanitärraumes sieht die Planung jetzt eine
Erweiterung von ca. 100 m² vor. Es entstehen 40 zusätzliche Sitzplätze.
Die Küche und der Ausgabebereich werden so
konzipiert, dass sowohl der Speiseraum als auch die Cafeteria vom Ausgabetresen
angedient werden können. Die Räume können auch im Zusammenhang genutzt werden.
Ersatz für den Sanitärraum wird im dunklen Bereich der bestehenden Cafeteria
geschaffen, die hierdurch verursachte Flächenreduzierung wird im
Erweiterungsbau ausgeglichen. Der Erweiterungsbau erhält in Richtung
Unterrichtsräume geschlossene Wände, um Störungen zu vermeiden.
Die 1. Grobkostenschätzung
im Rahmen der Beantragung der Fördermittel betrug 207.200 €. Darin sind Mittel
für Außenanlagen nicht enthalten. Da es sich um einen Erweiterungsbau handelt,
müssen die Außenanlagen wiederhergestellt werden. Für die Gesamtmaßnahme wurden
218.100 € inklusive Außenanlagen geschätzt.
Die Mehrkosten von 10.900
€ gegenüber der ursprünglichen Grobkostenschätzung werden ergänzend aus
der Bildungspauschale 2010 zur Verfügung gestellt.
Anlage: Planungsunterlagen
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
x |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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x |
Bedingte Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
218.100,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter (Förderprogramm
„1.000 Schulen“) |
100.000,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil (Bildungspauschale) |
118.100,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
2117 |
,
Teilfinanzstelle |
5.000141 |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
218.100 € |
0,00 € |
0,00 € |
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218.100,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten (bereits durch Vorlage
0156/2009 berücksichtigt) |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
6.600,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
3.000,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
2.726,00€ |
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Zwischensumme |
12.326,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
2.726,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
9.600,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Die zusätzlichen
Investitionsausgaben für den Ausbau der Cafeteria im Rahmen des
Förderprogramms „1.000 Schulen“ führen zu einer weiteren Aktivierung
in der Anlagenbuchhaltung (Aktivseite der Bilanz). Die Finanzierung der
zusätzlichen Investitionsausgaben aus der Bildungspauschale führt
gleichzeitig zu einer Passivierung von Sonderposten (Passivtausch von
Verbindlichkeiten in Sonderposten). Diese werden parallel zur Abschreibung
ertragswirksam aufgelöst. Inwiefern eine Verlängerung der Restnutzungsdauer
des Gebäudes und der Außenanlagen entsteht, ist noch zu prüfen. |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
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153,4 kB
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16.12.2009 - Schulausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
- Die
Ausbauplanung wird zur Kenntnis genommen.
- Die Mehrkosten
in Höhe von 10.900 € werden ergänzend aus der Bildungspauschale 2010
zur Verfügung gestellt.
- Die GWH wird
beauftragt, im Rahmen der Bauausführung die geschätzten Mehrkosten
mindestens um die Hälfte zu reduzieren. Über die Umsetzung ist zu
berichten.
Die Vorlage wird bis zum 31.12.2010 umgesetzt.
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Abstimmungsergebnis: |
|
|
X |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
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Dagegen: |
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Enthaltungen: |