Beschlussvorlage - 1022/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Ausbauplanung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Mehrkosten in Höhe von 20.000 € werden ergänzend aus der Bildungspauschale 2010 zur Verfügung gestellt.

 

Die Vorlage wird bis zum 31.12.2010 umgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Im Rahmen der Ganztagsoffensive für die Sekundarstufe I hat das Land für Investitionsvorhaben das Förderprogramm „1.000-Schulen“ beschlossen.

Durch Beschluss vom 26.03.2009 hat der Rat die Teilnahme am Förderprogramm erklärt. Entsprechend hat die Verwaltung für alle infrage kommenden Hagener Schulen Fördermittel beantragt.

Mit der vorliegenden Vorlage wird nunmehr die gemeinsame Ausbauplanung für die Geschwister-Scholl-Hauptschule und der Heinrich-Heine-Realschule vorgestellt.

 

Begründung

 

Die Landesregierung hat vor dem Hintergrund der Schulzeitverkürzung bis zum Abitur und wegen der großen Bedeutung des Ganztags das Programm zum Ausbau des Ganztagsbetriebes und einer pädagogischen Übermittagbetreuung beschlossen.

Diese Ganztagsoffensive des Landes besteht aus drei Programmteilen:

  1. zusätzliche Ganztagsrealschulen und Ganztagsgymnasien
  2. eine pädagogische Übermittagbetreuung für alle SchülerInnen der Sekundarstufe I, die keine Ganztagsschule besuchen aber verpflichtenden Nachmittagsunterricht haben („Geld oder Stelle“)
  3. einem Investitionsprogramm („1000-Schulen-Programm“)

 

Mit dem Investitionsprogramm stellt das Land 2009 und 2010 insgesamt 100 Mio. Euro zur Verfügung. Pro Schule beträgt die Förderung maximal 100.000 Euro, mit der Maßgabe, dass ein Eigenanteil in gleicher Höhe durch den Schulträger erbracht wird. Der Eigenanteil kann dabei auch aus Mitteln der Bildungspauschale finanziert werden.

Gefördert werden damit Räumlichkeiten und Ersteinrichtungen für Aufenthalts- und Verpflegungszwecke in Schulen der Sekundarstufe I, die noch keine Ganztagsschulen sind.

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 26.03.2009 die Teilnahme an dem Förderprogramm (siehe Vorlage 0156/2009) beschlossen. Wegen der Haushaltssituation beschränken sich die Investitionsvorhaben auf die Schaffung eines Küchen- und Essbereichs. Mit dieser Vorlage wird die gemeinsame Ausbauplanung für die Geschwister-Scholl-Hauptschule und der Heinrich-Heine-Realschule vorgestellt.

 

Es ist eine gemeinsam genutzte Mensa im Übergangsbereich beider Schulen geplant. Küche und Spülküche sind innen liegende Räume und müssen an die Lüftungsanlage angeschlossen werden. Der Speiseraum für beide Schulen umfasst 130 qm, es werden hier insgesamt 40 Sitzplätze geschaffen.

 

Die 1. Grobkostenschätzung im Rahmen der Beantragung der Fördermittel betrug 227.500 €, die aktuelle Kostenberechnung endet mit 247.500 €. Folgende Faktoren führen zu Kostenverschiebungen:

Allgemeine Kostensteigerungen verursachen die Novellierung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), die Einführung der ENEV (Energieeinsparverordnung) 2009 und Forderungen der Lebensmittelaufsicht sowie die Forderung für alle Einrichtungen die erforderlichen elektrischen Anschlüsse und ausreichend Platz für Konvektormaten vorzuhalten.

 

Die Mehrkosten von 20.000 € gegenüber der ursprünglichen Grobkostenschätzung werden ergänzend aus der Bildungspauschale 2010 zur Verfügung gestellt.

 

Anlage:          Planungsunterlagen

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

X

Bedingte Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

247.500,00 €

a)  Zuschüsse Dritter (Förderprogramm „1.000 Schulen)

113.750,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil (Bildungspauschale)

133.750,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

2112

, Teilfinanzstelle

5.000.139

 

                                    2115                                        5.000.140

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

247.500 €

0,00 €

0,00 €

 

247.500,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten (bereits durch Vorlage 0156/2009 berücksichtigt)

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr (entfällt, da Ausbau im Bestand)

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

3.000,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

3.094,00€

Zwischensumme

6.094,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

3.094,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

3.000,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

Die zusätzlichen Ivestitionsausgaben für den Ausbau der gemeinsam genutzten Mensa im Rahmen des Förderprogramms „1.000 Schulen“ führen zu einer weiteren Aktivierung in der Anlagenbuchhaltung (Aktivseite der Bilanz). Die Finanzierung der zusätzlichen Investitionsausgaben aus der Bildungspauschale führt gleichzeitig zu einer Passivierung von Sonderposten (Passivtausch von Verbindlichkeiten in Sonderposten), die parallel zur Abschreibung ertragswirksam aufgelöst werden. Inwiefern eine Verlängerung der Restnutzungsdauer der Gebäude entsteht, ist noch zu prüfen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.12.2009 - Schulausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

  1. Der Ausbauplanung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Mehrkosten in Höhe von 20.000 € werden ergänzend aus der Bildungspauschale 2010 zur Verfügung gestellt.
  3. Die GWH wird beauftragt, im Rahmen der Bauausführung die geschätzten Mehrkosten mindestens um die Hälfte zu reduzieren. Über die Umsetzung ist zu berichten.

 

Die Vorlage wird bis zum 31.12.2010 umgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

Erweitern

27.01.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen