Beschlussvorlage - 0926/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des Einzelhandelskonzepteshier: Einrichtung eines "Arbeitskreises Einzelhandel"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dorothee Jacobs
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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20.01.2010
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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27.01.2010
| |||
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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02.02.2010
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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03.02.2010
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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04.02.2010
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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23.02.2010
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.02.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Umsetzung des vom Rat im
Mai 2009 beschlossenen Einzelhandelskonzepts macht es notwendig,
Einzelhandelsvorhaben anhand der beschlossenen Kriterien des Konzepts und unter
Berücksichtigung der komplexen Rechtslage und Rechtsprechung zu beurteilen. Um
zu rechtssicheren Entscheidungen zu gelangen, muss ein stringenter Planungs-
und Steuerungswille der Gemeinde erkennbar sein. Der den bisherigen Prozess der
Erstellung des Einzelhandelskonzepts begleitende Arbeitskreis Einzelhandel soll
daher bestehen bleiben und zukünftig Empfehlungen zu aktuellen
Einzelhandelsvorhaben an die politischen Gremien geben. Dieser Arbeitskreis
Einzelhandel hat eine ausschließlich beratende Funktion. Die
Entscheidungskompetenzen der politischen Gremien bleiben davon unberührt.
Begründung
Die dynamische Entwicklung
im Einzelhandel führt zu teilweise nicht unerheblichen Konflikten in Bezug auf
eine geordnete städtebauliche Entwicklung. Ausgewogene Versorgungsstrukturen
sind ohne planerische Steuerung zunehmend gefährdet.
Der Gesetzgeber hat diese
Entwicklung erkannt und fordert Einzelhandelskonzepte als fundierte Grundlage
für Entscheidungen zur Einzelhandels- und Zentrenentwicklung. Ein „Einzelhandels- und
Zentrenkonzept“ für die Stadt Hagen wurde vom Rat am 14. Mai 2009 beschlossen.
Das Konzept zeigt
Entwicklungsspielräume, Entwicklungsperspektiven und Umsetzungsstrategien für
den Einzelhandel auf. Es stellt auf der einen Seite eine fundierte Basis für
künftige, gemeinschaftlich getragene Entscheidungen zum Wohle der Einzelhandels-
und Stadtentwicklung in Hagen dar, auf
der anderen Seite ist es aber auch Grundlage für eine zukunftsfähige
Positionierung der Stadt innerhalb der regionalen Konkurrenzsituation.
Insbesondere vor dem
Hintergrund der aktuellen Rechtslage liegt nun eine sachgerechte und empirisch
abgesicherte Bewertungsgrundlage für aktuell anstehende Bebauungsplanverfahren
und / oder Ansiedlungsverfahren vor. Somit werden Stadtverwaltung und Politik
in die Lage versetzt, stadtentwicklungspolitische Grundsatzentscheidungen zu
treffen sowie frühzeitig mögliche Auswirkungen einzelner Standortentscheidungen
auf die städtische Versorgungsstruktur einschätzen zu können. Gleichzeitig
bildet ein solches städtebauliches Entwicklungskonzept auch eine wichtige
Grundlage für eine Kommune, wenn es um die Abwehr geplanter Vorhaben in
Nachbarkommunen geht, die sich ggf. negativ auf die Verwirklichung ihrer
eigenen städtebaulichen Zielvorstellungen auswirken können.
Um eine entsprechende
Akzeptanz bei allen am Thema Beteiligten zu erreichen, wurde bereits bei der
Konzepterstellung großer Wert auf eine Beteiligung aller Akteure gelegt und
beim Aufstellungsbeschluss ausdrücklich gefordert. Nur die notwendige
Transparenz und gemeinsame Erarbeitung einer Zielsetzung zur Steuerung des zukünftigen
Einzelhandels macht eine konsequente Umsetzung des Konzeptes möglich.
Wie die Erfahrung zeigt, ist
es mittlerweile nicht mehr nur damit getan, ein gutes Konzept zu erarbeiten.
Die Umsetzung, insbesondere eine „gerichtsfeste“ Bauleitplanung,
ist nun eine umfangreiche Aufgabe der Stadtplanung.
Prozessgestaltung
Aus den oben genannten
Gründen wurden die einzelnen Bausteine, Zwischen- und Endergebnisse des
Einzelhandelskonzeptes kontinuierlich in
einer internen Arbeitsgruppe diskutiert, der neben den Vertretern des
Fachbereiches Stadtentwicklung, Servicezentrum Wirtschaft und
Wirtschaftsförderung auch die SIHK und der Einzelhandelsverband angehörten.
Um gerade auch die
Entscheidungsgremien frühzeitig mit einzubeziehen wurde der „Beirat
Einzelhandel“ eingerichtet. Dieser setzte sich zusammen aus den
Teilnehmern des AK Einzelhandel, ergänzt um 63, die Vorsitzenden des STEA, der
Fraktionen und Bezirksvertretungen, Stadtmarketing e.V. und verdi. Die
Zusammensetzung wurde gewählt in Anlehnung an die Vorgehensweise des
Konsultationskreises in Dortmund, dessen Prinzip im Vorfeld mit positiver
Resonanz in Hagen vorgestellt wurde und von anderen Städten (z.B. Mülheim,
Bochum, Witten) ebenfalls erfolgreich praktiziert wird.
Mit Beschluss des Rates zum
Einzelhandelskonzept wurde die Verwaltung beauftragt, die Zusammensetzung und
Zuständigkeit eines zukünftigen Arbeitskreises zur Unterstützung und Umsetzung
des Konzeptes zu erarbeiten.
Empfehlung für ein Fachgremium „Arbeitskreis
Einzelhandel“
Die Ziele und Grundsätze des
Konzeptes zur Entwicklung der Nahversorgung sowie der Zentren und
Sonderstandorte mit großflächigem Einzelhandel können nur den Rahmen für die
zukünftige Entwicklung aufzeigen. Die Umsetzung erfolgt durch die kommunale
Bauleitplanung und letztlich durch Beschlüsse des Rates der Stadt Hagen.
Erfahrungen aus anderen
Städten zeigen, dass der Transfer der Einzelhandelsziel-setzungen und
Grundsätze in die Bauleitplanung dann problematisch ist, wenn es eine Vielzahl
von Ansiedlungs- oder Erweiterungsfällen gibt oder Ansiedlungen oder
Erweiterungen nicht eindeutig durch das Einzelhandels- und Zentrenkonzept
beurteilt werden können. Neben diesen häufig strittigen Fragestellungen - aber auch die mit dem Einzelhandelskonzept
kompatiblen Ansiedlungsfälle ab einer bestimmten Größenordnung - sind im Arbeitskreis Einzelhandel (als
Fortführung des bereits existierenden Arbeitskreises) zu erörtern.
Zur Diskussion und
fachlichen Bewertung von zukünftigen Einzelhandelsvorhaben in Hagen empfiehlt
sich demnach die Einrichtung eines institutionalisierten Gremiums, welches
entsprechende Entscheidungsgrundlagen für die Politik vorbereitet. Als
„Best Practise Beispiel“ ist in diesem Zusammenhang der Konsultationskreis
in Dortmund herauszustellen, der im Rahmen der Erstellung des Masterplanes
Einzelhandel für die Stadt Dortmund vom Rat per Beschluss eingesetzt wurde. Die
Bezirksregierung verzichtet beispielsweise bei einer positiven Empfehlung des
Konsultationskreises aus Dortmund auf eine Beteiligung des
Einzelhandelsverbandes und der IHK, was letztlich auch zu einer zügigeren
Realisierung von Einzelhandelsvorhaben führt.
An dieses erfolgreiche
Beispiel angelehnt ist auch für Hagen der Einsatz eines entsprechenden
Arbeitskreises zu empfehlen.
Einbindung und Aufgaben des Arbeitskreises
1. Aufgabe
Maßgeblich besteht die
Aufgabe in der
·
Beurteilung von
Ansieldungs- und Erweiterungsvorhaben
·
Empfehlungen für
die Entscheidung bei einzelnen Standortanfragen des Einzelhandels
·
Beurteilung von
Projekten in den Nachbargemeinden, bezüglich ihrer Auswirkungen auf die Hagener
Versorgungsstrukturen
·
Einladung zusätzlicher Teilnehmer, z.B. Antragsteller, politische
Vertreter usw.
·
Information der
politischen Gremien
·
Begleitung der
planungsrechtlichen Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes
·
Erstellung eines
jährlichen Sachstandsberichtes zur Entwicklung des Einzelhandels im Stadtgebiet
und der Arbeit des Arbeitskreises Einzelhandel
In diesem Kreis gilt es sich
aber auch über neue Entwicklungen im lokalen / regionalen Einzelhandel
auszutauschen.
Dazu gehört u. a. :
·
aktiver
Informationsaustausch mit potenziellen Anbietern (z.B. Discountern) über
zukünftige Planungen (Ansiedlungsbegehren, Standortschließungen…)
·
Chancen für
Kleinflächenkonzepte zur ausreichenden Nahversorgung in weniger dicht
besiedelten Wohngebieten
Auf Basis der Zielaussagen
und Grundsätze des Einzelhandelskonzeptes sind entsprechende Ansiedlungs- und
Erweiterungsvorhaben zu beurteilen. Das Votum sollte möglichst einstimmig sein
und wird als Empfehlung an den Rat
der Stadt Hagen formuliert.

2. Koordination und Geschäftsführung
Die Koordination und Geschäftsführung des AK Einzelhandel
übernimmt der Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung. Zur Koordination
gehören folgende Aufgaben:
-
Aufbereitung der
zu diskutierenden Einzelfragen
-
Festlegung der
Tagesordnung für die Sitzungen
-
Festlegung der
jeweiligen zusätzlichen Teilnehmer (je nach Bedarf und Beratungsgegenstand )
-
Versendung der
Einladungen und Protokollführung
3. Zusammenkunft
Bei der Hagener Stadtgröße,
den damit erfahrungsgemäß einhergehenden Ansiedlungs- und Erweiterungsanfragen
und einer zeitnahen Koordination mit der Baugesuchskonferenz, empfiehlt sich
eine Zusammenkunft 1 mal im Monat. In besonderen dringenden Fällen ist jedes
Mitglied berechtigt, Sondertermine einzuberufen.
4. Zusammensetzung
Neben der Steigerung der
Akzeptanz und der inhaltlichen Fachkompetenz durch die umfassende Einbindung
der relevanten und an der Erarbeitung des Konzeptes beteiligten Akteure gilt
es, eine möglichst hohe Arbeitseffizienz zu gewährleisten. Eine Gruppengröße
von ca. 10 Mitgliedern hat sich erfahrungsgemäß als effizient
herausgestellt.
Dem Arbeitskreis sollten
entscheidungsbefugte Vertreter der an der Einzelhandelsentwicklung der Stadt
beteiligten Akteure angehören.
Somit empfiehlt sich die Etablierung
eines interdisziplinären Arbeitskreises bestehend aus:
·
Fachbereich
Stadtentwicklung
·
Bauordnungsamt
·
Servicezentrum
Wirtschaft
·
Wirtschaftsförderung
·
Einzelhandelsverband
·
Südwestfälische
Industrie- und Handelskammer
·
Verdi
Eine möglichst
kontinuierliche Vertretung der Mitglieder ist sicherzustellen.
In der vorausgegangenen
Beratung wurde der Wunsch geäußert, politische Vertreter an dem Arbeitskreis zu
beteiligen. Es wird vorgeschlagen, durch den STEA jeweils einen Vertreter für
die Fraktionen von CDU, SPD, FDP, Die Grünen und Hagen aktiv benennen zu
lassen.
5. Organisation und Vorgehensweise
·
Der AK arbeitet
selbständig und eigenverantwortlich im Rahmen seiner Aufgaben. Die
kontinuierliche Information der Ergebnisse aus dem AK wird durch die
Geschäftsführung in geeigneter Weise sichergestellt.
·
Der Arbeitskreis
berät über Einzelhandelsvorhaben auf Grundlage der Zielsetzungen und Grundsätze
des Einzelhandelskonzeptes.
·
Der Arbeitskreis
spricht Empfehlungen aus, die einstimmig erfolgen sollten. Kommt keine
Einstimmigkeit zustande, wird keine Empfehlung ausgesprochen, dafür werden die
im Arbeitskreis vertretenen Institutionen wieder einzeln beteiligt.
·
Insbesondere bei
städtebaulich bedeutenden Vorhaben erfolgt eine Information der politischen
Gremien. Sollte ein Vorhaben zunächst baurechtlich unzulässig, jedoch
ausdrücklich gewünscht sein, wird ebenfalls ein Bauleitplanverfahren
eingeleitet. Das jeweilige Verwaltungshandeln erfolgt auf Grundlage
entsprechender politischer Willensbildung.
·
Soll von dem
Einzelhandelskonzept aktiv in einer Weise abgewichen werden, dass die
grundlegenden Ziele verändert werden müssen, so kann dies ausschließlich durch
Beschlussfassung des Rates erfolgen.
Institutionalisierung
Um den notwendigen
Stellenwert dieses Arbeitskreises dauerhaft zu gewährleisten, sollte er im
Rahmen eines Ratsbeschlusses verabschiedet und als beratendes Gremium
eingesetzt werden.
Resümee
Der Arbeitskreis bündelt den
Sachverstand zum Thema Einzelhandel mit einer Verknüpfung der unterschiedlichen
Blickwinkel. Der regelmäßige Austausch sensibilisiert die Beteiligten für die
Perspektiven der Anderen und ermöglicht eine unter den verschiedenen Interessen
abgewogene Empfehlung.
Er ermöglicht somit auf
kurzem Wege Abstimmungen über Ansiedlungsvorhaben in der
Einzelhandelsentwicklung. Für den Antragsteller ist eine intensive Beratung des
Planvorhabens gewährleistet. Dadurch, dass die maßgeblich an der
Einzelhandelsentwicklung beteiligten und davon betroffenen Institutionen im
Arbeitskreis mit entscheidungsbefugten Vertretern beteiligt sind, wird ein
einheitliches und vor allem abgestimmtes Auftreten gegenüber Investoren und
Betreibern gesichert. Neben der Sachbegründung spielen dabei auch die
Gesichtspunkte „Gleichbehandlung eines jeden Interessenten“ und
„Verlässlichkeit des Verwaltungshandelns“ eine wichtige Rolle. Für
Investoren an konzeptkonformen Standorten wird damit auch Planungssicherheit
gewährleistet.
Bei der Beurteilung liegen
immer die Zielsetzungen und Grundsätze des beschlossenen Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes zugrunde. Erfahrungen der anderen Städte haben gezeigt, dass
Bauleitplan – und Genehmigungsverfahren durch die Einrichtung des Arbeitskreises
verkürzt werden können. Die Empfehlungen des Arbeitskreises sollten sowohl dem Verwaltungsvorstand als
auch den politischen Gremien vorgelegt werden. Ein jährlicher Sachstandsbericht
ermöglicht die Überprüfung der Beurteilungen und einen Überblick der aktuellen
Einzelhandelsentwicklung in Hagen.
Die politischen Gremien und
der Rat sind somit in ihrer Entscheidungs- und Beschlussfreiheit nicht
eingeschränkt.

20.01.2010 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg
empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einrichtung eines
„Arbeitskreises Einzelhandel“ mit den in der Vorlage beschriebenen
Modalitäten
sowie der Ergänzung:
Die Bezirksvertretungen entsenden
als Vertreter den Bezirksbürgermeister oder dessen Vertretung.
Der Stadtentwicklungsausschuss entsendet je einen Vertreter für die
folgenden Fraktionen:
CDU
SPD
FDP
![]()
Die Grünen
![]()
Hagen aktiv
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg
entsendet folgenden Vertreter:
Bezirksbürgermeister Hermann-Josef Voss
27.01.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einrichtung eines
„Arbeitskreises Einzelhandel“ mit den in der Vorlage beschriebenen
Modalitäten sowie der Ergänzung, dass
auch die Bezirksvertretungen jeweils einen Vertreter in den Arbeitskreis
entsenden.
Der Stadtentwicklungsausschuss entsendet je einen Vertreter für die
folgenden Fraktionen:
CDU
SPD
FDP
![]()
Die Grünen
![]()
Hagen aktiv
Die Bezirksvertretung Nord
entsendet folgenden Vertreter:
Bezirksbürgermeister Herrn Heinz-Dieter
Kohaupt
bzw. die stellv.
Bezirksbürgermeister
Herrn
02.02.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einrichtung eines
„Arbeitskreises Einzelhandel“ mit den in der Vorlage beschriebenen
Modalitäten sowie der Ergänzung, dass
die Bezirksvertretungen jeweils einen Vertreter in den Arbeitskreis entsenden.
Der Stadtentwicklungsausschuss entsendet je einen Vertreter für die
folgenden Fraktionen:
CDU
SPD
FDP
![]()
Die Grünen
![]()
Hagen aktiv
Die Bezirksvertretung
Hagen-Mitte entsendet folgenden Vertreter:
Bezirksbürgermeister
Jürgen Glaeser
03.02.2010 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einrichtung eines
„Arbeitskreises Einzelhandel“ mit den in der Vorlage beschriebenen
Modalitäten sowie der Ergänzung, dass die
Bezirksvertretungen jeweils einen Vertreter in den Arbeitskreis entsenden.
Der Stadtentwicklungsausschuss entsendet je einen Vertreter für die
folgenden Fraktionen:
CDU
SPD
FDP
![]()
Die Grünen
![]()
Hagen aktiv
Die
Bezirksvertretung Eilpe/Dahl entsendet folgenden Vertreter:
Bezirksbürgermeister
Michael Dahme
bzw.
den stellvertretenden Bezirksbürgermeister Herrn Peter Neuhaus oder die
stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Frau Karin Köppen.
23.02.2010 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die
Einrichtung eines „Arbeitskreises Einzelhandel“ mit den in der
Vorlage beschriebenen Modalitäten. Nach ca. einem halben Jahr wird über die
Arbeit des Arbeitskreises berichtet.
Der Stadtentwicklungsausschuss entsendet je einen
Vertreter für die folgenden Fraktionen:
CDU Dr. Stephan Ramrath
SPD Jörg Meier
FDP
Victor Dücker
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Die Grünen Ulrich
Buddeberg
![]()
Hagen aktiv Rolf Klinkert
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
x |
Einstimmig beschlossen |
25.02.2010 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die
Einrichtung eines „Arbeitskreises Einzelhandel“ mit den in der
Vorlage beschriebenen Modalitäten.
Der Stadtentwicklungsausschuss entsendet je einen
Vertreter
für die folgenden Fraktionen:
CDU Dr. Stefan Ramrath
SPD Jörg Meier
Die Grünen Ulrich Buddeberg
Hagen Aktiv Rolf Klinkert
FDP Victor Dücker
für die folgenden
Bezirksvertretungen:
Eilpe/Dahl Michael Dahme
Haspe Günter Stricker
Hohenlimburg Hermann-Josef Voss
Mitte Jürgen Glaeser
Nord Heinz-Dieter Kohaupt
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Einstimmig beschlossen |