Beschlussvorlage - 1150/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung der bezirksbezogenen Mittel 2009hier: Bereitstellung von Mitteln für Bänke im Volmepark- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 36 Abs. 5 Gemeindeordnung NRW -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 31 Zentrales Bürgeramt
- Bearbeitung:
- Klaus Backhaus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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02.02.2010
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte genehmigt folgende
Dringlichkeitsentscheidung:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte stellt aus ihren bezirksbezogenen Mitteln
für das Jahr 2009 ergänzend zu den bisher beschlossenen Mitteln in Höhe von
3600 € für die Aufstellung von Bänken im Volmepark zusätzlich 2000
€ aus den Mitteln für die Pflege des Ortsbildes zur Verfügung.
Die Maßnahme ist im Jahr 2009 sicherzustellen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Am 02.12.2009 hat der
Bezirksbürgermeister mit einem Bezirksvertreter im Wege der Dringlichkeit entschieden,
aus den bezirksbezogenen Mitteln des Jahres 2009 zusätzliche Mittel in Höhe von
2000 € für die Anschaffung von Bänken für die Plattform im Volmepark
bereitzustellen (Anlage).
Die Bezirksvertretung
hatte bereits am 16.06.2009 Mittel in Höhe von 3600 € für diesen Zweck
zur Verfügung gestellt. Bei der Ausschreibung bzw. Angebotseinholung hat der
Fachbereich festgestellt, dass der erforderliche Banktyp wegen der besonderen
Anbringung zusätzliche Kosten verursacht. Dadurch hätten nur zwei Bänke für die
Plattform bestellt werden können. Um die Bänke kurzfristig anzuschaffen und
diese je nach Wetterlage dem Auftrag der Bezirksvertretung entsprechend noch im
Jahr 2009 anbringen zu können, hat der Fachbereich gebeten, die Mittel kurzfristig
bereitzustellen.
Die Bezirksvertretung
wird gebeten, die Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20,8 kB
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