Beschlussvorlage - 1150/2009

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung:

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte stellt aus ihren bezirksbezogenen Mitteln für das Jahr 2009 ergänzend zu den bisher beschlossenen Mitteln in Höhe von 3600 € für die Aufstellung von Bänken im Volmepark zusätzlich 2000 € aus den Mitteln für die Pflege des Ortsbildes zur Verfügung.

 

Die Maßnahme ist im Jahr 2009 sicherzustellen.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

Am 02.12.2009 hat der Bezirksbürgermeister mit einem Bezirksvertreter im Wege der Dringlichkeit entschieden, aus den bezirksbezogenen Mitteln des Jahres 2009 zusätzliche Mittel in Höhe von 2000 € für die Anschaffung von Bänken für die Plattform im Volmepark bereitzustellen (Anlage).

 

Die Bezirksvertretung hatte bereits am 16.06.2009 Mittel in Höhe von 3600 € für diesen Zweck zur Verfügung gestellt. Bei der Ausschreibung bzw. Angebotseinholung hat der Fachbereich festgestellt, dass der erforderliche Banktyp wegen der besonderen Anbringung zusätzliche Kosten verursacht. Dadurch hätten nur zwei Bänke für die Plattform bestellt werden können. Um die Bänke kurzfristig anzuschaffen und diese je nach Wetterlage dem Auftrag der Bezirksvertretung entsprechend noch im Jahr 2009 anbringen zu können, hat der Fachbereich gebeten, die Mittel kurzfristig bereitzustellen.

 

Die Bezirksvertretung wird gebeten, die Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

02.02.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen