Beschlussvorlage - 1141/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Bezirksregierung im Verhandlungswege eine Lösung zu den Themenfeldern Ausbildung und Übernahme zu erzielen und hierüber dem Rat der Stadt zu berichten.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Nicht erforderlich.

 

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat am 25.06.2009 den Beschluss gefasst, 50 Ausbildungsplätze im gewerblich-technischen Bereich zur Verfügung zu stellen. Dieser Ratsbeschluss wurde von Herrn Oberbürgermeister Demnitz unter Hinweis auf das ihm nach § 62 Abs. 1 Satz GO NRW zustehende Organisationsrecht beanstandet. Der Rat hat in der Sitzung vom 10.09.2009 seinen Beschluss mit der Begründung bestätigt, dass die Entscheidung über den Stellenplan als Bestandteil des Haushalts zu seinen unentziehbaren Rechten gehöre. Herr Oberbürgermeister Demnitz hat mit Schreiben vom 17.09.2009 gem. § 54 Abs. 2 Satz 4 GO NRW die Aufsichtsbehörde um Entscheidung gebeten.

 

Mit Verfügung vom 27. Nov. 2009 hebt die Kommunalaufsicht die vom Rat getroffene Entscheidung auf (Anlage).

 

Neben der Fragestellung der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für das Jahr 2010 sind weitere Themenbereiche, die unmittelbar bzw. mittelbar mit Fragen der Ausbildung zusammenhängen, ungeklärt:

 

Insgesamt 12 ehemalige Azubis des Abschlussjahrgangs 2009 befinden sich in einem auf ein Jahr befristetes Arbeitsverhältnis, da sie nicht die erforderliche Abschlussnote nach den Übernahmeregelungen erreicht haben. Nach den Übernahmeregelungen wären sie in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu überführen, wenn sie sich in diesem Jahr bewährt hätten und eine Planstelle zur Verfügung stünde.

 

Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob und inwieweit die Azubis, die im Jahr 2010 und 2011 ihre Ausbildung erfolgreich beenden, auf der Grundlage der vom Personalausschuss beschlossene Übernahmeregelung zu übernehmen sind.

 

Der Regierungspräsident hat mit Schreiben vom 28.08.09 grundsätzliche Kritik an der bisherigen Übernahmepraxis geübt. Aus dem Beschluss des Personalausschusses zu den Übernahmemodalitäten lässt sich seiner Meinung nach keine rechtliche Verpflichtung im Sinne des § 82 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW ableiten. Die Stadt hatte ehemalige Auszubildende Landschaftsgärtner und andere Berufsgruppen nach bestandener Prüfung und nach Maßgabe des Beschlusses übernommen bzw. in soziale Übergangslösungen gesetzt. Die Bezirksregierung sieht darin keine Übereinstimmung mit den Vereinbarungen der Zukunftskommission und dem Innenministererlass zu § 82 GO NRW vom 06.03.2009. Nach diesem Erlass dürfen Gemeinden, die von Überschuldung bedroht oder bereits überschuldet sind, keine personalwirtschaftlichen Maßnahmen ohne rechtliche Verpflichtung veranlassen.

 

Der VV hat sich deshalb mit den genannten Fragestellungen intensiv beschäftigt und Lösungsansätze erarbeitet. Zur Vermeidung einer Klage (Klagefrist beträgt ein Jahr) gegen die Verfügung der Bezirksregierung vom 27.11.09 zur Aufhebung des Ratsbeschlusses, auch in 2010 50 Ausbildungsplätze im gewerblich-technischen Bereich anzubieten und zur Vermeidung von rechtlichen Auseinandersetzungen im Hinblick auf die zugesagten Übernahmemodalitäten für die Ausbildungsjahrgänge 2007 und 2008 soll der OB beauftragt werden, Gespräche mit dem RP zu führen mit dem Ziel, in allen drei Themenfeldern eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.

 

In der Stadtverwaltung Hagen sind zur Zeit folgende Auszubildende beschäftigt:

 

Prüfungsjahrgänge

Prüflinge insgesamt

Brandmeisteranwärter/
-innen

Auszubildende  gewerbl.-technischer Bereich

Auszubildende Verwaltung

2010

49

12

17

20*

2011

50

  8

19

23*

2012

35

 

15

20*

2013

3

 

3

 

 

137

20

54

63

 

 

* In den Prüfungsjahrgängen 2010 bis 2012 befinden sich unter den Ausbildungskräften des Verwaltungsbereiches jeweils 2 Auszubildende, die nach den Regelungen des Soldatenversorgungsgesetzes bei erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung unbefristet zu übernehmen sind.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.12.2009 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.           Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Bezirksregierung im Verhandlungswege eine Lösung zu den Themenfeldern Ausbildung und Übernahme zu erzielen und hierüber dem Rat der Stadt zu berichten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

52

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

 

2.           Sofern mit der Bezirksregierung keine Einigung über die Einstellung von 50 Auszubildenden entsprechend dem Ratsbeschluss vom 10.09.2009 und eine Lösung für die Übernahme erzielt wird, wird der Oberbürgermeister beauftragt, gegen die Verfügung der Bezirksregierung Klage zu erheben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

27

Dagegen:

24

Enthaltungen:

2