Beschlussvorlage - 1141/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Beschlusses über das Angebot von 50 Ausbildungsplätzen im gewerblich-technischen Bereich für das Jahr 2010 durch die Kommunalaufsicht.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 19 Zentrale Steuerung
- Bearbeitung:
- Susanne Tschiesche
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
17.12.2009
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Nicht erforderlich.
Begründung
Der Rat der Stadt
Hagen hat am 25.06.2009 den Beschluss gefasst, 50 Ausbildungsplätze im
gewerblich-technischen Bereich zur Verfügung zu stellen. Dieser Ratsbeschluss
wurde von Herrn Oberbürgermeister Demnitz unter Hinweis auf das ihm nach § 62
Abs. 1 Satz GO NRW zustehende Organisationsrecht beanstandet. Der Rat hat in
der Sitzung vom 10.09.2009 seinen Beschluss mit der Begründung bestätigt, dass
die Entscheidung über den Stellenplan als Bestandteil des Haushalts zu seinen
unentziehbaren Rechten gehöre. Herr Oberbürgermeister Demnitz hat mit Schreiben
vom 17.09.2009 gem. § 54 Abs. 2 Satz 4 GO NRW die Aufsichtsbehörde um
Entscheidung gebeten.
Mit Verfügung vom 27.
Nov. 2009 hebt die Kommunalaufsicht die vom Rat getroffene Entscheidung auf
(Anlage).
Neben der
Fragestellung der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für das Jahr 2010 sind
weitere Themenbereiche, die unmittelbar bzw. mittelbar mit Fragen der Ausbildung
zusammenhängen, ungeklärt:
Insgesamt 12
ehemalige Azubis des Abschlussjahrgangs 2009 befinden sich in einem auf ein
Jahr befristetes Arbeitsverhältnis, da sie nicht die erforderliche
Abschlussnote nach den Übernahmeregelungen erreicht haben. Nach den
Übernahmeregelungen wären sie in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu
überführen, wenn sie sich in diesem Jahr bewährt hätten und eine Planstelle zur
Verfügung stünde.
Darüber hinaus stellt
sich die Frage, ob und inwieweit die Azubis, die im Jahr 2010 und 2011 ihre
Ausbildung erfolgreich beenden, auf der Grundlage der vom Personalausschuss
beschlossene Übernahmeregelung zu übernehmen sind.
Der
Regierungspräsident hat mit Schreiben vom 28.08.09 grundsätzliche Kritik an der
bisherigen Übernahmepraxis geübt. Aus dem Beschluss des Personalausschusses zu
den Übernahmemodalitäten lässt sich seiner Meinung nach keine rechtliche
Verpflichtung im Sinne des § 82 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW ableiten. Die Stadt hatte
ehemalige Auszubildende Landschaftsgärtner und andere Berufsgruppen nach
bestandener Prüfung und nach Maßgabe des Beschlusses übernommen bzw. in soziale
Übergangslösungen gesetzt. Die Bezirksregierung sieht darin keine Übereinstimmung
mit den Vereinbarungen der Zukunftskommission und dem Innenministererlass zu §
82 GO NRW vom 06.03.2009. Nach diesem Erlass dürfen Gemeinden, die von
Überschuldung bedroht oder bereits überschuldet sind, keine
personalwirtschaftlichen Maßnahmen ohne rechtliche Verpflichtung veranlassen.
Der VV hat sich
deshalb mit den genannten Fragestellungen intensiv beschäftigt und
Lösungsansätze erarbeitet. Zur Vermeidung einer Klage (Klagefrist beträgt ein
Jahr) gegen die Verfügung der Bezirksregierung vom 27.11.09 zur Aufhebung des
Ratsbeschlusses, auch in 2010 50 Ausbildungsplätze im gewerblich-technischen
Bereich anzubieten und zur Vermeidung von rechtlichen Auseinandersetzungen im
Hinblick auf die zugesagten Übernahmemodalitäten für die Ausbildungsjahrgänge
2007 und 2008 soll der OB beauftragt werden, Gespräche mit dem RP zu führen mit
dem Ziel, in allen drei Themenfeldern eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.
In der Stadtverwaltung Hagen sind zur Zeit folgende
Auszubildende beschäftigt:
|
Prüfungsjahrgänge |
Prüflinge insgesamt |
Brandmeisteranwärter/ |
Auszubildende gewerbl.-technischer
Bereich |
Auszubildende Verwaltung |
|
2010 |
49 |
12 |
17 |
20* |
|
2011 |
50 |
8 |
19 |
23* |
|
2012 |
35 |
|
15 |
20* |
|
2013 |
3 |
|
3 |
|
|
|
137 |
20 |
54 |
63 |
* In den Prüfungsjahrgängen 2010 bis 2012 befinden sich
unter den Ausbildungskräften des Verwaltungsbereiches jeweils 2 Auszubildende,
die nach den Regelungen des Soldatenversorgungsgesetzes bei erfolgreichem
Bestehen der Abschlussprüfung unbefristet zu übernehmen sind.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
|
|
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
Rechtscharakter |
|
|
|
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|
Auftragsangelegenheit |
|
Fiskalische
Bindung |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
|
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
|
|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
|
|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
Ohne
Bindung |
|
|
Vertragliche
Bindung |
|
|
|
1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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|
a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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|
b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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|
2) Investive Maßnahmen |
|
|||||||||||
|
Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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|
Veranschlagung im investiven Teil des |
|
|||||||||||
|
Teilfinanzplans |
|
,
Teilfinanzstelle |
|
|
||||||||
|
|
||||||||||||
|
|
Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
|
|
|||||
|
Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
0,00 € |
||||||
|
3) Konsumtive Maßnahmen |
|
||||||||||||||
|
Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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|
Ergebnisplan |
|
Produktgrp. |
|
Aufwandsart |
|
Produkt: |
|
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|
4) Folgekosten |
|
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|
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
||||||||||||||
|
(nur bei
investiven Maßnahmen) |
|
||||||||||||||
|
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
Stellen-/Personalbedarf: |
|
||||||||||||||
|
|
Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
|||||||||
|
|
Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
|||||||||
|
e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
||||||||||||||
|
Zwischensumme |
0,00€ |
||||||||||||||
|
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
||||||||||||||
|
5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
|||||||||||||||
|
|
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
250,9 kB
|

17.12.2009 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Bezirksregierung im Verhandlungswege
eine Lösung zu den Themenfeldern Ausbildung und Übernahme zu erzielen und
hierüber dem Rat der Stadt zu berichten.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
X |
Mit Mehrheit beschlossen |
|
Dafür: |
52 |
|
Dagegen: |
0 |
|
Enthaltungen: |
1 |
2.
Sofern mit der Bezirksregierung keine Einigung
über die Einstellung von 50 Auszubildenden entsprechend dem Ratsbeschluss vom
10.09.2009 und eine Lösung für die Übernahme erzielt wird, wird der
Oberbürgermeister beauftragt, gegen die Verfügung der Bezirksregierung Klage zu
erheben.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
X |
Mit Mehrheit beschlossen |
|
Dafür: |
27 |
|
Dagegen: |
24 |
|
Enthaltungen: |
2 |