Beschlussvorlage - 1031/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für den Ganztagsbetrieb das Gymnasiums Ricarda-Huch werden die erforderlichen Flächen für die Bereiche Küche und Speiseraum gemäß der vorgestellten Variante 1 geschaffen. Die Mehrkosten in Höhe von 34.200 € werden ergänzend aus der Bildungspauschale 2010 zur Verfügung gestellt.

 

Die Vorlage wird bis zum 31.12.2010 umgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Im Rahmen des Programms zum Ausbau des Ganztagsbetriebes und der pädagogischen Übermittagsbetreuung in der Sekundarstufe I sind auch Flächen für Küchen und Speiseräume zu schaffen. Nachdem der Rat der Stadt die grundsätzliche Teilnahme der Stadt Hagen an dem Programm beschlossen hat, .wird mit der vorliegenden Vorlage nunmehr die entsprechende Ausbauplanung für das Ricarda-Huch-Gymnasium vorgestellt.

 

 

Begründung

Im Rahmen des Programms zum Ausbau des Ganztagsbetriebes und der pädagogischen Übermittagsbetreuung in der Sekundarstufe I sind auch Flächen für Küchen und Speiseräume zu schaffen. Über das Investitionsprogramm („1000-Schulen-Programm“) fördert das Land entsprechende Investitionen mit bis zu 100.000 € je Schule. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 26.03.2009 die grundsätzliche Teilnahme der Stadt Hagen an diesem Programm beschlossen (Vorlage 0156/2009). Hierzu gehörte auch das Gymnasium Ricarda-Huch. Die in diesem Zusammenhang vorgestellte Kostenschätzung als Grobkostenschätzung auf der Grundlage eines Konzeptes mit geringer Planungstiefe ging von Gesamtkosten in Höhe von 190.200 € aus. Mit dieser Vorlage wird nunmehr die Ausbauplanung für die Bereiche Küche und Speiseraum vorgestellt.

 

Für die Bereiche Küche und Speiseraum muss der vorhandene Raum der Caféteria im Untergeschoss der Schule erweitert werden. Die bestehende Einrichtung entspricht in ihrer jetzigen Form nicht den Anforderungen für den Ganztag. Unter Einbeziehung des Bestandes wird der vorhandene Bereich erweitert und umgebaut. Hierbei wird die neue Küche wird um eine Raumachse verschoben, um so den bestehenden Speiseraum zu vergrößern. Für den weiteren Ausbau des Speiseraumes bestehen zwei Möglichkeiten:

 

Variante 1

Der bislang vorhandene Flur vor der Caféteria wird mit dem Speiseraum mittels Durchbrüchen in der tragenden Wand verbunden. Hierdurch können 69 Sitzplätze geschaffen werden. Die Gesamtkosten für diese Variante belaufen sich auf 224.400 €.

Die Mehrkosten gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung (siehe oben) begründen sich wie folgt:

ü      Sanierung des Flures (feuchte Außenwand, Verkleidung der freiliegenden Rohre unter der Decke),

ü      statische Maßnahmen im Zusammenhang mit den Durchbrüchen zwischen Flur und bestehender Caféteria;

ü      Ausbau des zweiten Rettungsweges, der zurzeit über eine Holztreppe durchs Fenster führt, zu einem dauerhaften Ausgang über eine Tür,

ü      Forderungen der Lebensmittelaufsicht im Bereich Küche:

  • Personalgarderobe mit Schwarz/Weiß – Trennung vorhanden und einem Handwaschbecken mit Warmwasseranschluss,
  • Personaltoilette in der Nähe der Küche ebenfalls mit einem Warmwasserwaschbecken;

ü      Anschlüsse für Tiefgefrierschränke und Konvektomaten;

ü      Erhöhung des Architektenhonorars erhöht sich einmal mit zunehmenden Baukosten und durch die Novellierung der HOAI (ca 10 %).

Nicht anfallen würden bei dieser Lösung die Kosten für den Ausbau des vorhandene Flures vor der Caféteria zum Rettungsweg (siehe Variante 2).

 

Variante 2

Der Speiseraum wird ohne den vorhandenen Flur vor der Caféteria errichtet. Hierdurch können 56 Sitzplätze geschaffen werden. Die Gesamtkosten für diese Variante belaufen sich auf 201.400 €. Die Mehrkosten ergeben sich wie in der Variante 1  aus dem Bereich der Küche. Zusätzlich werden diesem Fall jedoch umfangreiche Brandschutzmaßnahmen erforderlich, da der Flur vor der Cafeteria zum Rettungsweg ausgebildet werden muss. Durch diese erforderlichen Brandschutzarbeiten entstehen einschließlich der Nebenkosten zusätzliche Kosten in Höhe von 21.240 €. Die Gesamtkosten dieser Variante belaufen sich somit auf 222.640 €.

 

Im Ergebnis ist die Variante 1 gegenüber der Variante 2 lediglich um1.760 € teurer, allerdings können in diesem Fall 13 Sitzplätze mehr geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung auch im Hinblick auf die allgemeine Entwicklung zu verstärkten Ganztagsangeboten vor, die Variante 1 umzusetzen.

 

Die Mehrkosten gegenüber der ursprünglichen Grobkostenschätzung in Höhe von 34.200 € werden ergänzend aus der Bildungspauschale 2010 zur Verfügung gestellt.

 

Anlage:          Planungsunterlagen

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

X

Bedingte Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

224.400,00 €

a)  Zuschüsse Dritter  (Landesprogramm „1000 Schulen“)

95.100,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil  (Bildungspauschale)

129.300,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

2117

, Teilfinanzstelle

5.000141

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

224.400,00 €

0,00 €

0,00 €

 

224.400,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten   (bereits durch Vorlage 0156/2009 berücksichtigt)

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

3.000,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

2.805,00€

Zwischensumme

5.805,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

2.805,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

3.000,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

Die zusätzlichen Investitionsausgaben für den Umbau der Küche zu einer Mensa im Rahmen des Förderprogramms „1.000 Schulen“ führen zu einer weiteren Aktivierung in der Anlagenbuchhaltung (Aktivseite der Bilanz). Die Finanzierung der zusätzlichen Investitionsausgaben aus der Bildungspauschale führt gleichzeitig zu einer Passivierung von Sonderposten (Passivtausch von Verbindlichkeiten in Sonderposten), die parallel zur Abschreibung ertragswirksam aufgelöst werden.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.12.2009 - Schulausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

  1. Für den Ganztagsbetrieb das Gymnasiums Ricarda-Huch werden die erforderlichen Flächen für die Bereiche Küche und Speiseraum gemäß der vorgestellten Variante 1 geschaffen. Die Mehrkosten in Höhe von 34.200 € werden ergänzend aus der Bildungspauschale 2010 zur Verfügung gestellt.
  2. Die GWH wird beauftragt, im Rahmen der Bauausführung die geschätzten Mehrkosten mindestens um die Hälfte zu reduzieren. Über die Umsetzung ist zu berichten.

 

Die Vorlage wird bis zum 31.12.2010 umgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0