Beschlussvorlage - 1028/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es ist die Ausbauvariante 1 direkt am Gebäude umzusetzen. Die Mehrkosten in Höhe von 28.000 € werden ergänzend aus der Bildungspauschale 2010 zur Verfügung gestellt.

 

 

Die Vorlage wird bis zum 31.12.2010 umgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Im Rahmen der Ganztagsoffensive für die Sekundarstufe I hat das Land für Investitionsvorhaben das Förderprogramm „1.000-Schulen“ beschlossen.

Durch Beschluss vom 26.03.2009 hat der Rat die Teilnahme am Förderprogramm erklärt. Entsprechend hat die Verwaltung für alle infrage kommenden Hagener Schulen Fördermittel beantragt.

Mit der vorliegenden Vorlage wird nunmehr die Ausbauplanung für das Albrecht-Dürer-Gymnasium vorgestellt.

 

Begründung

 

Die Landesregierung hat vor dem Hintergrund der Schulzeitverkürzung bis zum Abitur und wegen der großen Bedeutung des Ganztags das Programm zum Ausbau des Ganztagsbetriebes und einer pädagogischen Übermittagbetreuung beschlossen.

Diese Ganztagsoffensive des Landes besteht aus drei Programmteilen:

  1. zusätzliche Ganztagsrealschulen und Ganztagsgymnasien
  2. eine pädagogische Übermittagbetreuung für alle SchülerInnen der Sekundarstufe I, die keine Ganztagsschule besuchen aber verpflichtenden Nachmittagsunterricht haben („Geld oder Stelle“)
  3. einem Investitionsprogramm („1000-Schulen-Programm“)

 

Mit dem Investitionsprogramm stellt das Land 2009 und 2010 insgesamt 100 Mio. Euro zur Verfügung. Pro Schule beträgt die Förderung maximal 100.000 Euro, mit der Maßgabe, dass ein Eigenanteil in gleicher Höhe durch den Schulträger erbracht wird. Der Eigenanteil kann dabei auch aus Mitteln der Bildungspauschale finanziert werden.

Gefördert werden damit Räumlichkeiten und Ersteinrichtungen für Aufenthalts- und Verpflegungszwecke in Schulen der Sekundarstufe I, die noch keine Ganztagsschulen sind.

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 26.03.2009 die Teilnahme an dem Förderprogramm (siehe Vorlage 0156/2009) beschlossen. Wegen der Haushaltssituation beschränken sich die Investitionsvorhaben auf die Schaffung eines Küchen- und Essbereichs.

Mit dieser Vorlage wird die Ausbauplanung für das Albrecht-Dürer-Gymnasium vorgestellt.

 

Da die Mensa im Bestand nicht realisiert werden kann, wurde ein Solitär geplant. Hierfür bieten sich zwei Standorte an. Variante 1 schließt sich direkt an die Sporthalle (unterer Schulhof) an das Schulgebäude an. Variante 2 sieht einen freistehenden Pavillon auf dem höher gelegenen Sportplatz in Richtung Leibnitzstraße vor. Bzgl. der Vor- und Nachteile beider – vom räumlichen Zuschnitt her – identischen Baukörper wird auf die als Anlage 2 beigefügte Stellungnahme der Schulleitung verwiesen.  

 

Die 1. Grobkostenschätzung im Rahmen der Beantragung der Fördermittel betrug 371.900 €. Für die Gesamtmaßnahme wurden 399.900 € (Variante 1) bzw. 389.900 € (Variante 2) inklusive Außenanlagen geschätzt. Der Kostenunterschied zwischen den beiden Varianten liegt in den erforderlichen Anpassungsarbeiten am und im Bestandsgebäude (u.a. Lüftung für Bestands-WC-Anlagen) begründet.

 

Im Vergleich zur 1. Grobkostenschätzung ergeben sich mithin Mehrkosten in Höhe von 28.000 € (Var. 1) bzw. 18.000 € (Var. 2). Diese resultieren aus der Steigerung der neuen  HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) 2009, den Bestimmungen der ENEV (Energieeinsparverordnung) sowie den seitens der Lebensmittelhygiene geforderten Standards. Die jeweiligen Mehrkosten (je nach Variante) werden ergänzend aus der Bildungspauschale 2010 zur Verfügung gestellt.

 

In Abwägung beider Alternativen schlägt die Verwaltung die Umsetzung der Variante 1 vor. Zwar ist diese Planung bei den Investitionen um 10.000 € teurer, für den Schulbetrieb jedoch erkennbar von Vorteil. Ferner ist bei der Variante 1 mit geringeren Betriebskosten zu rechnen, da die Schüler einen wesentlich kürzeren, geteerten Weg zur Mensa zurückzulegen haben als bei der Lösung auf dem Sportplatz. Bei der Variante 2 ist davon auszugehen, dass trotz einer gepflasterten Zuwegung deutlich mehr Schmutz und im Winter auch mehr Matsch in beide Gebäude (Schule und Mensa) getragen wird als bei der Variante 1. Da die Variante 1 zudem an das Schulgebäude anschließt und mithin eine Gebäudeseite geschützt ist, ist auch von geringeren Heizkosten gegenüber der Solitärlösung auszugehen.

 

 

Anlage 1:       Planungsunterlagen

Anlage 2:       Stellungnahme der Schulleitung

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

x

Bedingte Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

399.900 €

a)  Zuschüsse Dritter (Landesprogramm „1.000 Schulen“)

100.000 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil  (Bildungspauschale)

299.900 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme soll gesichert werden durch Mittel der Bildungspauschale

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

2117

, Teilfinanzstelle

5.000141

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

399.900€

0,00 €

0,00 €

 

399.900 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten (Bereits durch Vorlage 0156/2009 berücksichtigt)

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

6.138€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

3.000€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

4.999€

Zwischensumme

14.137€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

4.999€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

9.138€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

Die zusätzlichen Investitionsausgaben für den Bau der Mensa im Rahmen des Förderprogramms „1.000 Schulen“ führen zu einer weiteren Aktivierung in der Anlagenbuchhaltung (Aktivseite der Bilanz). Die Finanzierung der zusätzlichen Investitionsausgaben aus der Bildungspauschale führt gleichzeitig zu einer Passivierung von Sonderposten (Passivtausch von Verbindlichkeiten in Sonderposten), die parallel zur Abschreibung ertragswirksam aufgelöst werden.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.12.2009 - Schulausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

  1. Es ist die Ausbauvariante 1 direkt am Gebäude umzusetzen. Die Mehrkosten in Höhe von 28.000 € werden ergänzend aus der Bildungspauschale 2010 zur Verfügung gestellt.
  2. Die GWH wird beauftragt, im Rahmen der Bauausführung die geschätzten Mehrkosten mindestens um die Hälfte zu reduzieren. Über die Umsetzung ist zu berichten.

 

 

Die Vorlage wird bis zum 31.12.2010 umgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0