Beschlussvorlage - 1028/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Albrecht-Dürer-Gymnasium - Ausbauplanung im Rahmen der Ganztagsoffensive Sekundarstufe I
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Dietmar Bock
- Beteiligt:
- FB65 - Gebäudewirtschaft; FB20 - Finanzen und Controlling; 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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16.12.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
Im Rahmen der
Ganztagsoffensive für die Sekundarstufe I hat das Land für Investitionsvorhaben
das Förderprogramm „1.000-Schulen“ beschlossen.
Durch Beschluss vom
26.03.2009 hat der Rat die Teilnahme am Förderprogramm erklärt. Entsprechend
hat die Verwaltung für alle infrage kommenden Hagener Schulen Fördermittel
beantragt.
Mit der vorliegenden
Vorlage wird nunmehr die Ausbauplanung für das Albrecht-Dürer-Gymnasium
vorgestellt.
Begründung
Die Landesregierung hat vor
dem Hintergrund der Schulzeitverkürzung bis zum Abitur und wegen der großen
Bedeutung des Ganztags das Programm zum Ausbau des Ganztagsbetriebes und einer
pädagogischen Übermittagbetreuung beschlossen.
Diese Ganztagsoffensive des
Landes besteht aus drei Programmteilen:
- zusätzliche Ganztagsrealschulen und
Ganztagsgymnasien
- eine pädagogische Übermittagbetreuung für alle
SchülerInnen der Sekundarstufe I, die keine Ganztagsschule besuchen aber
verpflichtenden Nachmittagsunterricht haben („Geld oder
Stelle“)
- einem Investitionsprogramm
(„1000-Schulen-Programm“)
Mit dem Investitionsprogramm
stellt das Land 2009 und 2010 insgesamt 100 Mio. Euro zur Verfügung. Pro Schule
beträgt die Förderung maximal 100.000 Euro, mit der Maßgabe, dass ein
Eigenanteil in gleicher Höhe durch den Schulträger erbracht wird. Der
Eigenanteil kann dabei auch aus Mitteln der Bildungspauschale finanziert
werden.
Gefördert werden damit
Räumlichkeiten und Ersteinrichtungen für Aufenthalts- und Verpflegungszwecke in
Schulen der Sekundarstufe I, die noch keine Ganztagsschulen sind.
Der Rat der Stadt Hagen hat
in seiner Sitzung am 26.03.2009 die Teilnahme an dem Förderprogramm (siehe
Vorlage 0156/2009) beschlossen. Wegen der Haushaltssituation beschränken sich
die Investitionsvorhaben auf die Schaffung eines Küchen- und Essbereichs.
Mit dieser Vorlage wird die
Ausbauplanung für das Albrecht-Dürer-Gymnasium vorgestellt.
Da die Mensa im Bestand
nicht realisiert werden kann, wurde ein Solitär geplant. Hierfür bieten sich
zwei Standorte an. Variante 1 schließt sich direkt an die Sporthalle (unterer
Schulhof) an das Schulgebäude an. Variante 2 sieht einen freistehenden Pavillon
auf dem höher gelegenen Sportplatz in Richtung Leibnitzstraße vor. Bzgl. der
Vor- und Nachteile beider – vom räumlichen Zuschnitt her –
identischen Baukörper wird auf die als Anlage 2 beigefügte Stellungnahme der
Schulleitung verwiesen.
Die 1. Grobkostenschätzung
im Rahmen der Beantragung der Fördermittel betrug 371.900 €. Für die
Gesamtmaßnahme wurden 399.900 € (Variante 1) bzw. 389.900 €
(Variante 2) inklusive Außenanlagen geschätzt. Der Kostenunterschied zwischen
den beiden Varianten liegt in den erforderlichen Anpassungsarbeiten am und im
Bestandsgebäude (u.a. Lüftung für Bestands-WC-Anlagen) begründet.
Im Vergleich zur 1.
Grobkostenschätzung ergeben sich mithin Mehrkosten in Höhe von 28.000 €
(Var. 1) bzw. 18.000 € (Var. 2). Diese resultieren aus der Steigerung der
neuen HOAI (Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure) 2009, den Bestimmungen der ENEV (Energieeinsparverordnung)
sowie den seitens der Lebensmittelhygiene geforderten Standards. Die jeweiligen
Mehrkosten (je nach Variante) werden ergänzend aus der Bildungspauschale 2010
zur Verfügung gestellt.
In Abwägung beider
Alternativen schlägt die Verwaltung die Umsetzung der Variante 1 vor. Zwar ist
diese Planung bei den Investitionen um 10.000 € teurer, für den
Schulbetrieb jedoch erkennbar von Vorteil. Ferner ist bei der Variante 1 mit
geringeren Betriebskosten zu rechnen, da die Schüler einen wesentlich kürzeren,
geteerten Weg zur Mensa zurückzulegen haben als bei der Lösung auf dem
Sportplatz. Bei der Variante 2 ist davon auszugehen, dass trotz einer
gepflasterten Zuwegung deutlich mehr Schmutz und im Winter auch mehr Matsch in
beide Gebäude (Schule und Mensa) getragen wird als bei der Variante 1. Da die
Variante 1 zudem an das Schulgebäude anschließt und mithin eine Gebäudeseite
geschützt ist, ist auch von geringeren Heizkosten gegenüber der Solitärlösung
auszugehen.
Anlage 1: Planungsunterlagen
Anlage 2: Stellungnahme der Schulleitung
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
x |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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x |
Bedingte Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
399.900 € |
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a) Zuschüsse Dritter (Landesprogramm
„1.000 Schulen“) |
100.000 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil (Bildungspauschale) |
299.900 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme soll
gesichert werden durch Mittel der Bildungspauschale |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
2117 |
,
Teilfinanzstelle |
5.000141 |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
399.900€ |
0,00 € |
0,00 € |
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399.900 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten (Bereits durch Vorlage
0156/2009 berücksichtigt) |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
6.138€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
3.000€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
4.999€ |
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Zwischensumme |
14.137€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
4.999€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
9.138€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Die zusätzlichen
Investitionsausgaben für den Bau der Mensa im Rahmen des Förderprogramms
„1.000 Schulen“ führen zu einer weiteren Aktivierung in der
Anlagenbuchhaltung (Aktivseite der Bilanz). Die Finanzierung der zusätzlichen
Investitionsausgaben aus der Bildungspauschale führt gleichzeitig zu einer
Passivierung von Sonderposten (Passivtausch von Verbindlichkeiten in
Sonderposten), die parallel zur Abschreibung ertragswirksam aufgelöst werden. |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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310 kB
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16.12.2009 - Schulausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
- Es ist die
Ausbauvariante 1 direkt am Gebäude umzusetzen. Die Mehrkosten in Höhe von 28.000
€ werden ergänzend aus der
Bildungspauschale 2010 zur Verfügung gestellt.
- Die GWH wird
beauftragt, im Rahmen der Bauausführung die geschätzten Mehrkosten
mindestens um die Hälfte zu reduzieren. Über die Umsetzung ist zu
berichten.
Die Vorlage wird bis zum 31.12.2010 umgesetzt.