Beschlussvorlage - 1022/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschwister-Scholl Hauptschule und Heinrich-Heine-Realschule - Ausbauplanung im Rahmen der Ganztagsoffensive Sekundarstufe I
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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16.12.2009
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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27.01.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
Im Rahmen der
Ganztagsoffensive für die Sekundarstufe I hat das Land für Investitionsvorhaben
das Förderprogramm „1.000-Schulen“ beschlossen.
Durch Beschluss vom
26.03.2009 hat der Rat die Teilnahme am Förderprogramm erklärt. Entsprechend
hat die Verwaltung für alle infrage kommenden Hagener Schulen Fördermittel
beantragt.
Mit der vorliegenden
Vorlage wird nunmehr die gemeinsame Ausbauplanung für die Geschwister-Scholl-Hauptschule
und der Heinrich-Heine-Realschule vorgestellt.
Begründung
Die Landesregierung hat vor
dem Hintergrund der Schulzeitverkürzung bis zum Abitur und wegen der großen
Bedeutung des Ganztags das Programm zum Ausbau des Ganztagsbetriebes und einer
pädagogischen Übermittagbetreuung beschlossen.
Diese Ganztagsoffensive des
Landes besteht aus drei Programmteilen:
- zusätzliche Ganztagsrealschulen und
Ganztagsgymnasien
- eine pädagogische Übermittagbetreuung für alle
SchülerInnen der Sekundarstufe I, die keine Ganztagsschule besuchen aber
verpflichtenden Nachmittagsunterricht haben („Geld oder
Stelle“)
- einem Investitionsprogramm
(„1000-Schulen-Programm“)
Mit dem Investitionsprogramm
stellt das Land 2009 und 2010 insgesamt 100 Mio. Euro zur Verfügung. Pro Schule
beträgt die Förderung maximal 100.000 Euro, mit der Maßgabe, dass ein
Eigenanteil in gleicher Höhe durch den Schulträger erbracht wird. Der
Eigenanteil kann dabei auch aus Mitteln der Bildungspauschale finanziert
werden.
Gefördert werden damit
Räumlichkeiten und Ersteinrichtungen für Aufenthalts- und Verpflegungszwecke in
Schulen der Sekundarstufe I, die noch keine Ganztagsschulen sind.
Der Rat der Stadt Hagen hat
in seiner Sitzung am 26.03.2009 die Teilnahme an dem Förderprogramm (siehe
Vorlage 0156/2009) beschlossen. Wegen der Haushaltssituation beschränken sich
die Investitionsvorhaben auf die Schaffung eines Küchen- und Essbereichs. Mit
dieser Vorlage wird die gemeinsame Ausbauplanung für die Geschwister-Scholl-Hauptschule
und der Heinrich-Heine-Realschule vorgestellt.
Es ist eine gemeinsam
genutzte Mensa im Übergangsbereich beider Schulen geplant. Küche und Spülküche
sind innen liegende Räume und müssen an die Lüftungsanlage angeschlossen
werden. Der Speiseraum für beide Schulen umfasst 130 qm, es werden hier
insgesamt 40 Sitzplätze geschaffen.
Die 1. Grobkostenschätzung im
Rahmen der Beantragung der Fördermittel betrug 227.500 €, die aktuelle Kostenberechnung
endet mit 247.500 €. Folgende Faktoren führen zu Kostenverschiebungen:
Allgemeine
Kostensteigerungen verursachen die Novellierung der HOAI (Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure), die Einführung der ENEV (Energieeinsparverordnung)
2009 und Forderungen der Lebensmittelaufsicht sowie die Forderung für alle
Einrichtungen die erforderlichen elektrischen Anschlüsse und ausreichend Platz
für Konvektormaten vorzuhalten.
Die Mehrkosten von 20.000
€ gegenüber der ursprünglichen Grobkostenschätzung werden ergänzend aus
der Bildungspauschale 2010 zur Verfügung gestellt.
Anlage: Planungsunterlagen
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
X |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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X |
Bedingte Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
247.500,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter (Förderprogramm
„1.000 Schulen) |
113.750,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil
(Bildungspauschale) |
133.750,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
2112 |
,
Teilfinanzstelle |
5.000.139 |
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2115 5.000.140 |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
247.500 € |
0,00 € |
0,00 € |
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247.500,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten (bereits durch Vorlage
0156/2009 berücksichtigt) |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr (entfällt, da
Ausbau im Bestand) |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
3.000,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
3.094,00€ |
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Zwischensumme |
6.094,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
3.094,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
3.000,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Die zusätzlichen
Ivestitionsausgaben für den Ausbau der gemeinsam genutzten Mensa im Rahmen
des Förderprogramms „1.000 Schulen“ führen zu einer weiteren
Aktivierung in der Anlagenbuchhaltung (Aktivseite der Bilanz). Die
Finanzierung der zusätzlichen Investitionsausgaben aus der Bildungspauschale
führt gleichzeitig zu einer Passivierung von Sonderposten (Passivtausch von
Verbindlichkeiten in Sonderposten), die parallel zur Abschreibung
ertragswirksam aufgelöst werden. Inwiefern eine Verlängerung der
Restnutzungsdauer der Gebäude entsteht, ist noch zu prüfen. |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
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132 kB
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16.12.2009 - Schulausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
- Der
Ausbauplanung wird zur Kenntnis genommen.
- Die Mehrkosten
in Höhe von 20.000 € werden ergänzend aus der Bildungspauschale 2010
zur Verfügung gestellt.
- Die GWH wird
beauftragt, im Rahmen der Bauausführung die geschätzten Mehrkosten
mindestens um die Hälfte zu reduzieren. Über die Umsetzung ist zu
berichten.
Die Vorlage wird bis zum 31.12.2010 umgesetzt.