Beschlussvorlage - 1025/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Landtagswahl 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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17.12.2009
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Beschlussvorschlag
- In den Kreiswahlausschuss
für den Wahlkreis 103 – Hagen I werden gewählt:
6 Beisitzer/innen 6 Stellvertreter/innen
1. __________________ 1. __________________
2. __________________ 2. __________________
3. __________________ 3. __________________
4. __________________ 4. __________________
5. __________________ 5. __________________
6. __________________ 6. __________________
2.
Der Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 104 setzt sich aus 4 Beisitzern
des
Ennepe-Ruhr-Kreises und 2 Beisitzern der Stadt
Hagen zusammen.
- In den
Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 104 werden gewählt:
2 Beisitzer/innen 2 Stellvertreter/innen
1. __________________ 1. __________________
2. __________________ 2. __________________
Sachverhalt
Begründung
Für
die Landtagswahl am 09.05.2010 ist gemäß § 10 Abs. 3 des Landeswahlgesetzes
(LWahlG) für jeden Wahlkreis ein Kreiswahlausschuss zu bilden. Der
Kreiswahlausschuss besteht aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzendem und sechs
Beisitzern (§ 10 Abs. 3 Satz 1 LWahlG). Für jeden Beisitzer soll ein
Stellvertreter berufen werden (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Landeswahlordnung).
Der
Kreiswahlausschuss hat folgende Aufgaben:
a)
über Einsprüche gegen Verfügungen des Kreiswahlleiters im
Mängelbeseitigungsverfahren zu entscheiden (§ 21 Abs. 1 LWahkG),
b)
über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge zu beschließen (§ 21 Abs. 3
LWahlG),
c)
das Wahlergebnis im Wahlkreis festzustellen (§ 32 Abs. 2 LWahlG).
Der
Wahlkreis 103 – Hagen I besteht aus den Stadtbezirken Hagen-Mitte,
Hagen-Nord und Hohenlimburg. Die Zusammensetzung des Wahlausschusses liegt im
Aufgabenbereich des Rates der Stadt Hagen.
Der
Wahlkreis 104 – Hagen II – Ennepe-Ruhr-Kreis III setzt sich aus
Teilen des Kreises sowie Teilen der Stadt Hagen zusammen:
Von der kreisfreien Stadt Hagen die
Stadtbezirke Eilpe/Dahl und Haspe
sowie vom Ennepe-Ruhr-Kreis die
Gemeinden Breckerfeld, Ennepetal
und Gevelsberg.
§
4 Abs. 1 der Landeswahlordnung (LWahlO) sieht für diesen Fall vor, dass sich
die beteiligten Vertretungen über die Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses
einigen. Daher wird beiden beteiligten Vertretungen folgendes vorgeschlagen:
Das
Teilgebiet des Ennepe-Ruhr-Kreises umfasst ca. 55 000 Wahlberechtigte, das
Teilgebiet der Stadt Hagen ca. 35 000 Wahlberechtigte, so dass sich daraus eine
Sitzverteilung von 4 Beisitzern für den Ennepe-Ruhr-Kreis und von 2 Beisitzern
für die Stadt Hagen ergibt. Die jeweilige Anzahl Beisitzer und deren
Stellvertreter werden direkt von der jeweiligen Vertretung gewählt.

17.12.2009 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
- In den
Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 103 – Hagen I werden gewählt:
6 Beisitzer/innen 6
Stellvertreter/innen
Rainer Voigt Jörg Klepper
Ursula Metz Angelika Kulla
Sven Söhnchen Claus Rudel
Rudolf Ladwig Dieter Groß
Wolfgang Grüner Stefan Sieling
Horst Wortmann Viktor
Dücker
2.
Der Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 104 setzt sich aus 4 Beisitzern
des
Ennepe-Ruhr-Kreises und 2 Beisitzern der Stadt Hagen zusammen.
- In den
Kreiswahlausschuss für den Wahlkreis 104 werden gewählt:
2 Beisitzer/innen 2
Stellvertreter/innen
Heike Bremser Uli Alda
Petra Priester-Büdenbender Christian Robert Schulz
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Einstimmig beschlossen |