Beschlussvorlage - 1014/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung des Wahlausschusses für die Wahl zum Integrationsrat 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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17.12.2009
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Beschlussvorschlag
In den Wahlausschuss für die Wahl zum Integrationsrat 2010 werden als Beisitzer/innen und deren Stellvertreter/innen gewählt:
Beisitzer Stellvertreter
1. _________________ 1. _________________
2. _________________ 2. _________________
3. _________________ 3. _________________
4. _________________ 4. _________________
5. _________________ 5. _________________
6. _________________ 6. _________________
7. _________________ 7. _________________
8. _________________ 8. _________________
Sachverhalt
Begründung
Für die Wahl zum
Integrationsrat 2010 ist der Wahlausschuss zu bilden. Dieser besteht gemäß § 4
Abs. 1 der Wahlordnung für den Integrationsrat aus dem Oberbürgermeister als
Vorsitzenden und acht Beisitzern, die gemäß Abs. 3 vom Rat der Stadt zu wählen
sind.
Die Aufgaben des
Wahlausschusses sind gemäß § 4 Abs. 2 der Wahlordnung für den Integrationsrat:
-
die Entscheidung
über die Zulassung von Wahlvorschlägen bis zum 15. Tag vor der Wahl
-
die Feststellung
des Wahlergebnisses.
Gemäß der anzuwendenden
allgemeinen Vorschriften des Kommunalen Verfassungsrechts (§ 2 Abs. 3 KWahlG)
gilt für die Wahl des Ausschusses § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung:
Haben sich die
Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen
Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss des Rates über die
Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher
Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
in einem Wahlgang abgestimmt.
