Beschlussvorlage - 1014/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In den Wahlausschuss für die Wahl zum Integrationsrat 2010 werden als Beisitzer/innen und deren Stellvertreter/innen gewählt:

 

Beisitzer                                             Stellvertreter

 

1. _________________                  1. _________________     

 

2. _________________                  2. _________________

 

3. _________________                  3. _________________

 

4. _________________                  4. _________________

 

5. _________________                  5. _________________

 

6. _________________                  6. _________________

 

7. _________________                  7. _________________

 

8. _________________                  8. _________________                 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Für die Wahl zum Integrationsrat 2010 ist der Wahlausschuss zu bilden. Dieser besteht gemäß § 4 Abs. 1 der Wahlordnung für den Integrationsrat aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden und acht Beisitzern, die gemäß Abs. 3 vom Rat der Stadt zu wählen sind.

 

Die Aufgaben des Wahlausschusses sind gemäß § 4 Abs. 2 der Wahlordnung für den Integrationsrat:

-          die Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen bis zum 15. Tag vor der Wahl

-          die Feststellung des Wahlergebnisses.

 

Gemäß der anzuwendenden allgemeinen Vorschriften des Kommunalen Verfassungsrechts (§ 2 Abs. 3 KWahlG) gilt für die Wahl des Ausschusses § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung:

Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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17.12.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen