Beschlussvorlage - 0927/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen bestellt gemäß § 52 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung für seine Wahlzeit zur Schriftführerin:

 

                                                Frau Melanie Langer.

 

Die Umsetzung erfolgt zur Ratssitzung am 17.12..2009.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Nach § 52 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung, ist die Niederschrift über die im Rat gefassten Beschlüsse vom Oberbürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen.

 

Es wurde daher mit der Verwaltungsvorlage 0608/2009 vorgeschlagen und vom Rat der Stadt Hagen am 05.11.2009 beschlossen, für die Wahlzeit des Rates der Stadt Hagen einen Schriftführer und zwei Stellvertreter zu wählen. Da Herr Servidio das Amt des Oberbürgermeisters verlässt, ist die Nachwahl des Schriftführers erforderlich geworden. Die Stellvertreterregelung bleibt hiervon unberührt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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17.12.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen