Beschlussvorlage - 1005/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

 

 

als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen zu der Gesellschafterversammlung der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH am 18.12.2009 zu entsenden.

 

 

Er/Sie wird beauftragt,

 

1.                 das Protokoll vom 29.06.2009 zu genehmigen,

 

2.                 der Verlustausgleichsvereinbarung zwischen der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH und der Bietergemeinschaft Stadtlicht Hagen zuzustimmen,

 

3.                 den Wirtschaftsplan 2010 festzustellen und

 

4.                 den vorgeschlagenen Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2009 zu bestellen.

 

 

Der Beschluss ist bis zum 31.12.2009 umzusetzen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH, an der die Stadt Hagen mit der Beteiligung des privaten Gesellschafters 51 % der Anteile besitzt, hält am 18.12.2009 ihre Gesellschafterversammlung ab. Hierfür ist ein/e Vertreter/in der Stadt Hagen zu benennen.

 

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

 

1.         Genehmigung des Protokolls vom 29.06.2009

 

2.         Verlustausgleich

 

3.         Wirtschaftsplan 2010

 

4.         Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2009

 

5.         Verschiedenes

 

 

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen der Geschäftsführung zuzustimmen. 

Details zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und die Stellungnahmen der Verwaltung dazu können der Begründung entnommen werden.

 

 

 

Begründung

 

Die Gesellschafterversammlung der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH findet am 18.12.2009 um ca. 12:30 Uhr im Emil Schumacher Museum, Konferenzraum 3. Etage statt.

 

Für die Versammlung ist ein/e stimmberechtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen zu entsenden.

 

Es folgen Details und Stellungnahmen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten:

 

 

 

1.         Genehmigung des Protokolls vom 29.06.2009

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Genehmigung des Protokolls vom 29.06.2009 keine Bedenken.

 

 

2.         Verlustausgleich

 

 

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

 

Soweit sich im Verlauf der Geschäftsjahre 2005 bis 2016 - bei Verlängerung der Verträge bis 2019 - kumuliert nach der Saldierung sämtlicher Jahresfehlbeträge und Jahresüberschüsse kein negatives Ergebnis ergibt, wird die Kapitalrücklage bis zur Summe der von der Bietergemeinschaft Stadtlicht Hagen eingezahlten Verlustausgleichszahlungen an diese ausgekehrt.

 

 

Begründung der Gesellschaft:

 

Die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH hat in den Jahren 2004 und 2005 Jahresfehlbeträge in Höhe von – 2.005,75 EUR bzw. – 6.976,86 EUR erwirtschaftet.

 

Mit dem selbständigen Garantieversprechen im Rahmen des Anteilskauf- und Anteilsabtretungsvertrages vom 02.05.2007 hat sich die Bietergemeinschaft Stadtlicht Hagen verpflichtet, entstehende Verluste auszugleichen (Präambel, II., Ziffer 2). Entsprechend dieser Verpflichtung hat sie im Februar 2008 einen Betrag von 8.982,61 EUR in die Kapitalrücklage der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH gezahlt.

 

Falls nach Ablauf der Verträge kumuliert nach der Saldierung sämtlicher Jahresfehlbeträge und Jahresüberschüsse ein positives Ergebnis erwirtschaftet wird, werden die von der Bietergemeinschaft Stadtlicht Hagen in die Kapitalrücklage eingezahlten Verlustausgleichszahlungen bis zur Summe der Einzahlungen an die Bietergemeinschaft ausgekehrt.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Auskehrung der Kapitalrücklage bis zur Summe der von der Bietergemeinschaft Stadtlicht Hagen eingezahlten Verlustausgleichszahlungen keine Bedenken.

 

 

 

3.         Wirtschaftsplan 2009

 

 

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

 

Der Wirtschaftsplan 2010 wird festgestellt.

 

 

Begründung der Gesellschaft:

 

Die Feststellung des Wirtschaftsplans unterliegt gem. § 13 Abs. 2 lit. b Gesellschaftsvertrag der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung.

 

Gemäß § 11 Abs. 3 lit. a Gesellschaftsvertrag bedarf die Feststellung des Wirtschaftsplanes der vorherigen Zustimmung durch den Aufsichtsrat.

 

Der Wirtschaftsplan 2010 ist dieser Vorlage beigefügt.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Details zum Wirtschaftsplan 2010 können der Vorlage Drucksachen-Nr.: 1006/2009 entnommen werden, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Feststellung des Wirtschaftsplanes 2010 keine Bedenken.

 

 

 

4.         Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2009

 

 

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MOORE STEPHENS AuditTeam AG, Dortmund wird mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2009 beauftragt.

 

 

Begründung der Gesellschaft:

 

Die Bestellung des Abschlussprüfers unterliegt gem. § 13 Abs. 2 lit. d Gesellschaftsvertrag der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung.

 

Der Jahresabschluss ist von der Geschäftsführung einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer vorzulegen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MOORE STEPHENS AuditTeam AG, hat bereits die bisherigen Jahresabschlüsse geprüft. Dabei hat sie sich als zuverlässiger Partner erwiesen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Gegen die Bestellung des vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfers bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken.

 

 

5.         Verschiedenes

 

 

An der letzten Gesellschafterversammlung am 29.06.2009 hat Herr Christian Kurrat als stimmberechtigter Vertreter der Stadt Hagen teilgenommen.

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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26.11.2009 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

17.12.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen