Beschlussvorlage - 0981/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunale Beteiligungsgesellschaft RWE Westfalen-Weser-Ems GmbHVeräußerung der städtischen Anteile
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.11.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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17.12.2009
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Veräußerung der Anteile der Stadt Hagen an der Kommunale Beteiligungsgesellschaft RWE Westfalen-Weser-Ems GmbH an die Westfälisch-Lippische Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH zu.
2. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, das Anzeigeverfahren nach § 115 GO NRW bei der Bezirksregierung durchzuführen.
3. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, alle zur Umsetzung des Beschlusses zu 1. erforderlichen Erklärungen abzugeben, Vereinbarungen zu treffen und Verträge abzuschließen.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 30.06.2010.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Die
Stadt Hagen ist am Stammkapital der Kommunale Beteiligungsgesellschaft RWE
Westfalen-Weser-Ems GmbH (KBR) mit einem Betrag in Höhe von 300,00 € (entspricht
0,5 %) beteiligt. Die KBR diente der Verwaltung der Beteiligung der kommunalen
Aktionäre an der RWE Westfalen-Weser-Ems AG (RWWE). Die Beteiligung an der RWWE
wurde am 15.01.2009 an die RWE Energy AG übertragen. Damit ist auch der Zweck
der KBR, Verwalter der kommunalen Aktionäre zu sein, erfüllt und die
Gesellschaft wird in der vorhandenen Form nicht mehr benötigt.
Um
eine Liquidation der Gesellschaft vorzubereiten, ist es vorteilhaft, sämtliche
Geschäftsanteile in einer Hand zu bündeln, um so einfach und unkompliziert die
erforderlichen Beschlüsse fassen zu können. Zur Zeit hat die KBR 18 Gesellschafter.
Bis zu einer möglichen Liquidation vergehen voraussichtlich drei Jahre, so dass
während dieser Zeit schon aus formalen Gründen verschiedene Sitzungen
abgehalten werden müssen, die zu unnötigem Verwaltungsaufwand und damit auch zu
Kosten führen würden. Die Westfälisch-Lippische
Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH (WLV) hat sich als Gesellschafter bereit
erklärt, die KBR-Geschäftsanteile von allen Mitgesellschaftern in Höhe von
35.200,00 € zum Nominalwert zu übernehmen.
Die
Gesellschafterversammlung der KBR hat am 27.10.2009 dem Erwerb aller Geschäftsanteile
durch die WLV zugestimmt und die Geschäftsführung ermächtigt und beauftragt,
alle zur Umsetzung erforderlichen Erklärungen abzugeben, Vereinbarungen zu
treffen und Verträge abzuschließen. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt,
dass die jeweiligen kommunalen Gremien aller Gesellschafter diesem Vorhaben
zustimmen und dass die jeweiligen kommunalen Aufsichtsbehörden keine Einwände
erheben. Diese Vorlage dient der Aufhebung des Gremienvorbehaltes. Es ist geplant,
dass am 05.05.2010 der Erwerb der KBR-Geschäftsanteile durch die WLV vollzogen
wird.
Nach
der Veräußerung der Anteile an der RWWE wurde der Erlös an die Gesellschafter
der KBR im Januar 2009 ausgezahlt, so dass keine Vermögenswerte mehr vorhanden
sind. Somit erhält die Stadt Hagen lediglich den Wert ihres Anteils in Höhe von
300,00 € ausgezahlt.
Der
Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
