Beschlussvorlage - 0980/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

1)

 

2)

 

3)

 

in den Beirat der Deutsche Städte Medien GmbH nach zu entsenden.

 

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 15.12.2009.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Nach der Veräußerung der Deutsche Städte Medien GmbH (DSM) an die Ströer Out-Of-Home Medien AG wurde die regionale Ausrichtung der DSM beibehalten. Deshalb wurde im Jahr 2005 ein örtlicher Beirat gebildet, der der DSM in den Bereichen Außenwerbung bzw. Stadtmöblierung beratend zur Seite steht.

 

Die Mitglieder des Beirates werden für fünf Jahre berufen, wobei die Amtszeit eines Mitgliedes bei Ausscheiden aus seiner kommunalen Funktion endet.

 

 

Begründung

 

Zum 31.12.2003 wurden die Anteile der Deutsche Städte Medien GmbH (DSM) an die Ströer Out-Of-Home Media AG veräußert. In den größeren Städten unterhielt die DSM Niederlassungen, die über örtliche Aufsichtsräte verfügten. Diese örtliche Ausrichtung wurde auch nach der Veräußerung der Gesellschaft beibehalten. Daher wurde auf Anregung der DSM im Jahr 2005 ein Beirat gebildet, der als Bindeglied und Ratgeber zwischen den Wünschen und Bedürfnissen der Stadt Hagen und der DSM fungieren soll.

 

Aufgabe des örtlichen Beirates ist es, die DSM in den Bereichen Außenwerbung bzw. Stadtmöblierung und deren Einfluss auf Stadtbild und Stadtgestaltung beratend zur Seite zu stehen und im Interesse einer auch für die Bürger erfolgreichen Gestaltung und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen DSM und Vertragsstädten zu beraten. Der Beirat soll auch bei Themen wie Private Public Partnerships und städtische Kommunikation konsultiert werden. Aufgabe ist es generell, einen partnerschaftlichen Dialog im Zusammenhang zwischen Außenwerbung und Stadtgestaltung zu führen.

 

Der Beirat tritt nach Bedarf zusammen, jedoch mindestens einmal jährlich. Die Beiratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung, jedoch eine pauschale Aufwandsentschädigung pro Sitzung.

 

Die Beiratsmitglieder werden für jeweils fünf Jahre berufen; wird die Bestellung nicht widerrufen, verlängert sie sich um jeweils weitere fünf Jahre. Die Amtszeit eines Mitgliedes endet unabhängig hiervon, wenn es aus seiner kommunalen Funktion ausscheidet.

 

In seiner Sitzung am 30.06.2005 hat der Rat der Stadt Hagen beschlossen, die Herren

Thomas Grothe (als Vertreter nach § 113 Abs. 2 GO NRW)

Markus Hammer

Rüdiger Ludwig

Tycho Oberste-Berghaus

Christian Peters

Dr. Stephan Ramrath

in den Beirat zu entsenden.

 

Die Herren Markus Hammer, Tycho Oberste-Berghaus und Christian Peters sind nach der Kommunalwahl am 30.08.2009 nicht mehr Mitglieder des Rates der Stadt Hagen, so dass ihre Mitgliedschaft im Beirat automatisch beendet ist und eine Nachentsendung zu erfolgen hat.

 

Nach § 50 Abs. 4 GO NRW ist das Verfahren nach § 50 Abs. 3 GO NRW anzuwenden, wenn der Rat zwei oder mehr Vertreter im Sinne des § 113 GO NRW zu bestellen hat. Nach der Vorschrift des § 50 Abs. 3 S. 7 GO NRW wählen bei vorzeitigem Ausscheiden die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglieder bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

Erweitern

03.12.2009 - Rat der Stadt Hagen - vertagt

Erweitern

17.12.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen