Beschlussvorlage - 0925/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der XIII. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23.12.1992 wird beschlossen, wie sie als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen -Nr. 0925/2009) vom 02.11.2009 ist.

 

Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.

 

Realisierungstermin: 01.01.2010

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Abfallgebühr für das Jahr 2010 muss aufgrund rückläufiger Erträge neu kalkuliert werden. Unter Berücksichtigung der Auflösung des Sonderpostens für die Abfallgebühren kann die Erhöhung des Gebührensatzes um 8 Cent (+2,56%) auf 3,20 Euro begrenzt werden.

 

Begründung

 

Zu Zeile 1:

Um die Steigerung bei der Abfallgebühr für den Gebührenzahler so gering wie möglich zu halten, wurde eine Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenhaushalt für die Mitfinanzierung der Abfallbeseitigungskosten in Höhe von 920.000 Euro einkalkuliert.

 

Zu Zeile 2:

Der Anstieg der Abfallgebühren um 2,6 % im Vergleich zum Vorjahr 2009 ist im Wesentlichen auf den Rückgang bei den sonstigen Erlösen zurückzuführen.

 

Die Veranlagungsliter sind mit 5.800.000 Liter im Vergleich zum Vorjahr unverändert stabil. (siehe Anlage 2)

 

Zu Zeile 10:

Die Erträge reduzieren sich insgesamt um -1.357.070 Euro (-53,2 %). Grund hierfür sind die rückläufigen Erträge in allen Sparten mit Ausnahme des Vollservice, der leichte Gewinne in Höhe von 9.244 Euro (+9,9 %) erzielen kann. Der größte Ertragverlust wird bei dem Bereich Ertrag aus Leistungen für den Ennepe-Ruhr-Kreis mit -1.189.692 Euro (-100 %) verzeichnet (siehe Zeile 7). Zum Jahresende 2009 läuft der bestehende Vertrag zur Müllanlieferung aus dem EN- Kreis aus. Einnahmen aus eventuell neuen Verträgen sind zurzeit noch nicht planbar, sodass im Interesse einer vorsichtigen Kalkulation darauf verzichtet wird.

 

Zu Zeile 24:

Der Aufwand bei der HEB GmbH ist insgesamt um 615.680 Euro (-3,5 %) gesunken. In diesem Bereich sind die Materialkosten und Sonstige Kosten konstant, der Bereich Personalkosten hat sich verteuert, konnte aber durch den stärker rückläufigen Bereich Bezogene Leistungen aufgefangen werden.

Der Rückgang bei den Bezogenen Leistungen um -586.692,00 Euro (-6,2 %) geht im Wesentlichen auf  rückläufige Verbrennungskosten zurück. Die Personalkosten verteuern sich durch die voraussichtlichen Tarifabschlüsse für 2010 und die zu erwartenden Erhöhungen in den Sozialversicherungsbeiträgen um 100.600 Euro (+2,9 %). Darüber hinaus wurde eine Anpassung an den tatsächlichen Personalaufwand laut Ist 2008 und Hochrechnung 2009 vorgenommen. Die  Abschreibungen erhöhen sich um 33.319 Euro (+333,2%). Ursächlich dafür ist eine Umstellung bei der Aktivierung der geringwertigen Wirtschaftsgüter im Rahmen der Unternehmersteuerreform 2008. Positiv wirkt sich auf die Gebührenentwicklung im Bereich  Innere Verrechnung Fuhrpark eine

 

 

Kostensenkung von -42.307 Euro  (-3,4%) und die Reduzierung der kalkulatorischen Gewerbeertragsteuer um -2.163 Euro (-4,56 %) aus.

 

Zu Zeile 28 und 29:

Nach Einführung von SAP und NKF ist die verwaltungsinterne Leistungsverrechnung bei der Stadt Hagen eingeführt worden. Dadurch wurde die Berechnung der Verwaltungskostenumlage abgelöst.

 

Nachdem die vorläufigen Ist-Zahlen für die verwaltungsinterne Leistungsverrechnung aus der vorläufigen Jahresabrechnung 2008 vorliegen, können die Position Personal- und Sachkosten des Fachbereiches und die Management- und Produktumlage stabil gehalten werden, sodass der Gesamtaufwand in der Kalkulation für die Abfallgebühr um 882.254 Euro (+4,7%) steigt.

 

 

Anlagen:

 

1) Kalkulation der Abfallgebühr

2) Ermittlung des Gebührensatzes

3) Gegenüberstellung der geltenden und geplanten Gebührensätze

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XIII. Nachtrag vom                 zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23.12.1992

 

Aufgrund der §§ 7,8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV NRW S. 380) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S.712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV NRW S.394) hat der Rat der Stadt Hagen in der Sitzung am                                 folgenden XIII. Nachtrag beschlossen:

Artikel I

§ 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

§ 3

 

Maßstab und Satz der Gebühren

 

Als Jahresgebühr werden erhoben für die Rollbehälter mit einem Fassungsvermögen von:

 

    60 l bei wöchentlich einmaliger Entleerung

=    192,30 €

    80 l bei wöchentlich einmaliger Entleerung

=    256,30 €

  120 l bei wöchentlich einmaliger Entleerung

=    384,50 €

  240 l bei wöchentlich einmaliger Entleerung

=    769,00 €

  770 l bei wöchentlich einmaliger Entleerung

=  1.727,00 €

1100 l bei wöchentlich einmaliger Entleerung

=  2.467,20 €

 

Artikel II

Dieser Nachtrag tritt am 01. Januar 2010 in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

19.503.708 €

a)  Auflösung Sonderposten für Gebührenhaushalt Abfall

920.000 €

b)  Gebührenertrag

18.583.708 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.11.2009 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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17.12.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen