Beschlussvorlage - 0925/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
XIII. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.11.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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17.12.2009
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Beschlussvorschlag
Der XIII. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der
Stadt Hagen vom 23.12.1992 wird beschlossen, wie sie als Anlage Gegenstand der
Verwaltungsvorlage (Drucksachen -Nr. 0925/2009) vom 02.11.2009 ist.
Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.
Realisierungstermin: 01.01.2010
Sachverhalt
Kurzfassung
Die
Abfallgebühr für das Jahr 2010 muss aufgrund rückläufiger Erträge neu
kalkuliert werden. Unter Berücksichtigung der Auflösung des Sonderpostens für
die Abfallgebühren kann die Erhöhung des Gebührensatzes um 8 Cent (+2,56%) auf
3,20 Euro begrenzt werden.
Begründung
Zu
Zeile 1:
Um
die Steigerung bei der Abfallgebühr für den Gebührenzahler so gering wie
möglich zu halten, wurde eine Auflösung
des Sonderpostens für den Gebührenhaushalt für die Mitfinanzierung der
Abfallbeseitigungskosten in Höhe von 920.000
Euro einkalkuliert.
Zu
Zeile 2:
Der
Anstieg der Abfallgebühren um 2,6 %
im Vergleich zum Vorjahr 2009 ist im Wesentlichen auf den Rückgang bei den
sonstigen Erlösen zurückzuführen.
Die
Veranlagungsliter sind mit 5.800.000 Liter im Vergleich zum Vorjahr
unverändert stabil. (siehe Anlage 2)
Zu
Zeile 10:
Die
Erträge reduzieren sich insgesamt um
-1.357.070 Euro (-53,2 %). Grund
hierfür sind die rückläufigen Erträge in allen Sparten mit Ausnahme des Vollservice, der leichte Gewinne in
Höhe von 9.244 Euro (+9,9 %)
erzielen kann. Der größte Ertragverlust wird bei dem Bereich Ertrag aus
Leistungen für den Ennepe-Ruhr-Kreis mit -1.189.692
Euro (-100 %) verzeichnet (siehe Zeile 7). Zum Jahresende 2009 läuft
der bestehende Vertrag zur Müllanlieferung aus dem EN- Kreis aus. Einnahmen aus
eventuell neuen Verträgen sind zurzeit noch nicht planbar, sodass im Interesse
einer vorsichtigen Kalkulation darauf verzichtet wird.
Zu
Zeile 24:
Der
Aufwand bei der HEB GmbH ist
insgesamt um 615.680 Euro (-3,5 %)
gesunken. In diesem Bereich sind die Materialkosten
und Sonstige Kosten konstant,
der Bereich Personalkosten hat sich
verteuert, konnte aber durch den stärker rückläufigen Bereich Bezogene Leistungen aufgefangen werden.
Der
Rückgang bei den Bezogenen Leistungen um
-586.692,00 Euro (-6,2 %) geht im Wesentlichen auf rückläufige Verbrennungskosten zurück. Die Personalkosten verteuern sich durch die
voraussichtlichen Tarifabschlüsse für 2010 und die zu erwartenden Erhöhungen in
den Sozialversicherungsbeiträgen um 100.600
Euro (+2,9 %). Darüber hinaus wurde eine Anpassung an den tatsächlichen
Personalaufwand laut Ist 2008 und Hochrechnung 2009 vorgenommen. Die Abschreibungen
erhöhen sich um 33.319 Euro (+333,2%).
Ursächlich dafür ist eine Umstellung bei der Aktivierung der geringwertigen
Wirtschaftsgüter im Rahmen der Unternehmersteuerreform 2008. Positiv wirkt sich
auf die Gebührenentwicklung im Bereich Innere Verrechnung Fuhrpark eine
Kostensenkung
von -42.307 Euro (-3,4%) und die Reduzierung der kalkulatorischen Gewerbeertragsteuer um
-2.163 Euro (-4,56 %) aus.
Zu
Zeile 28 und 29:
Nach
Einführung von SAP und NKF ist die verwaltungsinterne Leistungsverrechnung bei
der Stadt Hagen eingeführt worden. Dadurch wurde die Berechnung der
Verwaltungskostenumlage abgelöst.
Nachdem
die vorläufigen Ist-Zahlen für die verwaltungsinterne Leistungsverrechnung aus
der vorläufigen Jahresabrechnung 2008 vorliegen, können die Position Personal- und Sachkosten des Fachbereiches
und die Management- und Produktumlage stabil gehalten werden, sodass der Gesamtaufwand in der Kalkulation für
die Abfallgebühr um 882.254 Euro (+4,7%)
steigt.
Anlagen:
1)
Kalkulation der Abfallgebühr
2)
Ermittlung des Gebührensatzes
3)
Gegenüberstellung der geltenden und geplanten Gebührensätze
XIII.
Nachtrag vom zur
Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23.12.1992
Aufgrund der §§ 7,8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW
S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV NRW
S. 380) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S.712/SGV NRW 610),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV NRW S.394) hat der Rat der
Stadt Hagen in der Sitzung am folgenden
XIII. Nachtrag beschlossen:
Artikel
I
§ 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
§ 3
Maßstab und Satz der Gebühren
Als Jahresgebühr werden
erhoben für die Rollbehälter mit einem Fassungsvermögen von:
|
60 l bei wöchentlich einmaliger
Entleerung |
= 192,30
€ |
|
80 l bei wöchentlich einmaliger
Entleerung |
= 256,30
€ |
|
120 l bei wöchentlich einmaliger Entleerung |
= 384,50
€ |
|
240 l bei wöchentlich einmaliger Entleerung |
= 769,00 € |
|
770 l bei wöchentlich einmaliger Entleerung |
= 1.727,00 € |
|
1100 l bei wöchentlich einmaliger
Entleerung |
= 2.467,20 € |
Artikel
II
Dieser Nachtrag tritt am 01. Januar 2010 in Kraft.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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|
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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X |
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
19.503.708 € |
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a) Auflösung Sonderposten für Gebührenhaushalt
Abfall |
920.000 € |
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b) Gebührenertrag |
18.583.708 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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|
d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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20,8 kB
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|
2
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(wie Dokument)
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9,5 kB
|
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|
3
|
(wie Dokument)
|
12,2 kB
|
